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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 11.08.2006 Uhrzeit: 22:02 ID: 17551 | Social Bookmarks: @keithian - ich denke nicht, das der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten zurück fordern kann. Der Weitergebildete ( Realist? ) müßte IMHO einen entsprechenden Vetrag abgeschlossen haben, welcher besagen müßte, dass er/sie entsprechende Zusatzleistungen ( Weiterbildung in Form von geldwerten Zuwendungen ) als Gratifikation für die Arbeit an diesem Objekt erhalten würde. Schickt eine Firma einen Mitarbeiter auf eine Weiterbildungsmaßnahme, so ist es ihr Risiko, ob der Mitarbeiter auch der Firma lange genug erhalten bleibt, um von dessen Weiterbildungsmaßnahmen zu profitieren. Die Firma hat ja die Möglichkeit, durch entsprechende Verträge, den Mitarbeiter an die Firma zu binden ( Kündigungsfristen, Ablöse etc. ) Gibt es solche (Zusatz-)Arbeitsverträge nicht, kann die Firma auch keinen Schadensersatz geltend machen. Würde eine Firma einen Mitarbeiter an ein spezielles CAD-Program "setzen" und ihn dafür ausbilden lassen, so könnte sie auch nicht verlangen, das der Mitarbeiter diese Ausbildungskosten zurück zahlt, wenn er irgendwann kündigt. Gruß Martin |
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