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Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough Samsarah is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 12:03
ID: 17450



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Es ist zumindest so, dass man auch bei Einnahmen unter 16 000€ auf die USt-Befreiung verzichten kann. D.h., dass man trotzdem USt-pflichtig sein darf, muß dann aber auch 5 Jahre dabei bleiben. Wir haben diese Verzichtserklärung damals gemacht, weil es sich fast immer lohnt, USt abzuführen. Die USt, die man durch Aufträge abführen muß, sind eh Durchlaufposten, man hat aber den Vorteil, alle selbst geleistete USt (also die 7% bzw. 16%, die man auf alle Büroeinkäufe eh bezahlt) 1:1 vom Finanzamt zurückzubekommen. Wir habeen damals keinen Grund gesehen, das nicht zu nutzen. Nur bei Einnahmen aus den USA, die dort nicht steuerbar sind (z.B. Google-Werbeeinnahmen), d.h. auf die man auch keine USt aufschlagen kann, macht man Verlust, weil man die 16% natürlich trotzdem abführen muß. Ist aber ein sehr spezieller Fall.

Oh, da haben sich unsere Beiträge wohl überschnitten .

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Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 13:37
ID: 17451



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florian - du kennst dich aber aus!

danke für deinen sehr informativen beitrag

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Francis: Offline


Francis is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 14:38
ID: 17452



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"Und die Umsatzsteuer wird bemessen an der Höhe des Umsatzes der letzten Steuererklärung, es interessiert das Finanzamt herzlich wenig, ob man zur Zeit wenig Aufträge hat oder nicht. Man muß also schön Geld abgeben, ob man es umgesetzt hat oder nicht, wird erst mit der Steuererklärung überprüft. Ein Bekannter hat dadurch seine Agentur aufgeben müssen.........."

Das stimmt so NICHT!!!

Ich arbeite seit ca. 3 Jahren mit Umsatzsteuer, das funktioniert so, wie Florian es geschrieben hat! Man gibt die Voranmeldung ab, allerdings wird da nichts geschätzt oder so, da handelt es sich exakt um die Steuer, die man eben ein/ausgegeben hat!
Das macht man ein Jahr lang jeden Monat, jeder der selbständig ist, sollte dringend Buch führen, sonst gibts Chaos!
Ich hab nach einem Jahr umgestellt, ich mach jetzt jährlich, aber auch dann erst NACHTRÄGLICH! Ich muss nichts vorher zahlen, sondern am Schluss nur das was echt war.

Ein echtes Problem kann höchstens durch Einkommenssteuer entstehen, denn die zahlt man auch erst nach einem Jahr, und wer da nicht mal was zurückgelegt hat, kann in finanzielle Schweirigkeiten kommen ;-)

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 15:59
ID: 17455



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Zitat:
Originally posted by Francis
"Und die Umsatzsteuer wird bemessen an der Höhe des Umsatzes der letzten Steuererklärung, es interessiert das Finanzamt herzlich wenig, ob man zur Zeit wenig Aufträge hat oder nicht. Man muß also schön Geld abgeben, ob man es umgesetzt hat oder nicht, wird erst mit der Steuererklärung überprüft. Ein Bekannter hat dadurch seine Agentur aufgeben müssen.........."

Das stimmt so NICHT!!!
Mit eine Ausnahme! Wer es versäumt Steuererklärungen auch nach mehreren Mahnungen abzugeben wird vom Finanzamt steuerlich geschätzt und diese Schätzung wird großzügig berechnet und notfalls mit Zwang vollstreckt...
Das kann in der Tat den Bankrott bedeuten - besonders, wenn man nichts zurückgelegt hat.
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Florian Illenberger

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 18:18
ID: 17456



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ich denke das ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden........ mein Steuerberater sagte mir, daß man die Mehrwertsteuer als Vorsteuer mehrfach Jährlich abführen muß......

ich denke aber, da ich in Punkto Mehrwertsteuer kein Fachmann bin, da ich selber noch keine bezahle.

@ Florian: du kannst die Umsatzsteuer normal nur für gewerbliche Ausgaben gegenrechnen, private Anschaffungen und Urlaub absetzen ist einfach Steuerhinterziehung.......

und wer hat schon enorme Ausgaben als freier Mitarbeiter? Ich denke das rechnet sich erst wenn man eigene Strukturen und Geräte hat......

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 18:25
ID: 17457



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Also ich kann jedem echt nur raten, mit Umsatzsteuer zu rechnen!

Kannst ja mal ausrechnen, wieviel du z.B. bei einem Laptop sparst, meiner hatte vor 2 Jahren 1400 Euro gekostet...dazu noch eine Digitalkamera (300 Euro), neuer Drucker, Papier, Schreibtisch, sogar Telefon und DSL anteilig...

Da kommen im Jahr locker mehrere hundert Euro zusammen.

Aber ok, wer das Geld verschenken will, der soll es tun ;-)

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 19:33
ID: 17458



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Zitat:
Originally posted by noone
ich denke das ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden........ mein Steuerberater sagte mir, daß man die Mehrwertsteuer als Vorsteuer mehrfach Jährlich abführen muß......

ich denke aber, da ich in Punkto Mehrwertsteuer kein Fachmann bin, da ich selber noch keine bezahle.

@ Florian: du kannst die Umsatzsteuer normal nur für gewerbliche Ausgaben gegenrechnen, private Anschaffungen und Urlaub absetzen ist einfach Steuerhinterziehung.......

und wer hat schon enorme Ausgaben als freier Mitarbeiter? Ich denke das rechnet sich erst wenn man eigene Strukturen und Geräte hat......
Lieber noone,

wie Dir vielleicht schon an der Anzahl meiner Beiträge zum Thema Selbstständigkeit und an deren Inhalt aufgefallen sein dürfte, habe ich mich mit dem Thema recht intensiv auseinandergesetzt. Vielleicht glaubst Du mir (bzw. uns - es sind hier ja noch einige andere da, die gute Informationen zum Thema beitragen konnten) auch einfach mal oder erkundigst Dich an fachkundiger Stelle, bevor Du alles in Frage stellst.

Steuer ist nicht etwas, das nach belieben von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich behandelt werden kann. Steuern sind Länder- bzw. Bundessache!

Ich habe hier niemandem zur Steuerhinterziehung o.ä. aufgefordert, noch ähnliches angeregt.
Ich habe eindeutig und unmissverständlich geschrieben:
Zitat:
denn JEDE Umsatzsteuer die ich in einem Jahr für im Rahmen meines Gewerbes gekaufte Produkte bezahlt habe kann ich mit der Umsatzsteuer meiner Rechnungen gegenrechnen.
Und ich habe nirgends davon geredet, dass man den Urlaub absetzen können. (Wobei man in der Steuererklärung ggf. Teile eines Urlaubes als Bildungsurlaub sogar geltend machen kann...)
Ich habe geschrieben, dass man durch die Anrechenbarkeit der geleisteten Umsatzsteuer soviel mehr am Ende des Jahres im Portemonnaie haben kann, dass man im Vergleich zu jemanden der als Kleingewerbe arbeitet sich sogar einen Urlaub leisten könne!

Wer rechnen kann, hat auch als freier Mitarbeiter ziemliche Ausgaben, die er anrechnen kann. Aber dazu hat Francis gerade schon genug gesagt, da muss ich nichts weiter kommentieren oder richtigstellen.

Bitte ließ die Beiträge etwas sorgsamer und schreib nicht solchen Unfug, bei dem Du jemanden Straftaten unterstellst!

Florian
__________________
Florian Illenberger

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Geändert von Florian (09.08.2006 um 22:17 Uhr).

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 22:05
ID: 17459



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nur mal kurz zum Thema UST,
ich habe sie zuerst quartalsweise abgeführt, in einem Jahr waren meine
Umsätze dann so hoch, dass ich sie im nächsten jahr monatsweise bringen
durfte.
In jenem Jahr hatte ich aber wieder Umsatzeinbrüche, worauf mir das
Finanzamt mitteilte, dass ich wieder zur quartalsweisen
Umsatzsteuervoranmeldung zurückkehren musste.

Da in dem Schreiben explizit auf die Einnahmen verwiesen wurde gehe ich mal
davon aus, dass der Rhythmus der Voranmeldung von deren Höhe abhängt.

[OT]
Noch ein Schwank: das Finanzamt ruft nun immer bei mir mobil an, lässt
einmal klingeln, ich ruf´ dann zurück und zahl´ die Zeche.
Das ich doch mal vorbildlich mit Steuergeldern umgegangen :eek:
[OT]

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 22:10
ID: 17460



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naja....die denken du verdienst soviel.

aber im ernst: bei mir hat das finanzamt noch nie angerufen :eek:

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 22:13
ID: 17461



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@ Florian:


ich kann ja deinem Lebenslauf entnehmen, daß du unternehmerisches Wissen hast. Das mit dem Urlaub war natürlich von dir so gemeint, daß du ihn aufgrund eingesparter Gelder bezahlen kannst.

Das mit dem Urlaub absetzen war etwas scherzhaft gemeint und es tut mir Leid, wenn ich dich beleidigt habe. Sorry nochmals.


Daß Steuern Bundessache sind, steht unbezweifelt fest, jedoch scheint zumindest auch bei planmatsch das Finanzamt es genauso handzuhaben mit der vierteljährlichen Abgabe. Vielleicht sind ja die Vorgänge bei kleineren Finanzämter anders als in der Meetropole?



Egal, jedenfalls sollte jemand, der als freier Mitarbeiter oder Selbstständiger sich VORHER informieren............

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 23:14
ID: 17464



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Zitat:
Originally posted by secretgarden

nein ich bin in keiner eingetragen und bin auch nicht in der kammer drin.
Dann bist du auch nicht freie Architektin, wie du im ersten Beitrag geschrieben hast:

Zitat:
Originally posted by secretgarden

ich arbeite seit drei jahren nachm diplom als freie architektin für (meistens) mehrere büros.
Du arbeitest vielmehr als freie Mitarbeiterin in einigen Büros als Dipl.-Ing. (FB Architektur). NICHT ALS ARCHITEKTIN!

::::::::::::::::::::::::::::::

Zitat:
Originally posted by noone
hui hui hui, hier ist ja einiges an Klärungsbedarf......
Architekten und Steuerberater haben meines Wissens nach das Privileg, selbsständig auftreten zu können ohne jegliche Anmeldung eines Gewerbes.
Das ist deswegen der Fall, weil der Beruf des Architekten, des Ingenieurs etc. zur Gruppe der sog. "Katalogberufe" gehört. Hier ist eine Gewerbeanmeldung nicht nötig, wohl aber eine USt-Auswesisung auf den rechnungen, wenn man ein besteimmtes jährliches Umsatzvolumen hat. Zu dem Umsatz gehören nicht nru Einnahmen, sondern auch Ausgaben für Büromaterial etc.

Zitat:
Originally posted by noone

1) man muss nicht generell Umsatzsteuer berechnen und abführen. Diese wird erst fällig, wenn man in einem Jahr mehr als 16 000 Euro umgesetzt hat.
Im Normalfall sind 16.000 EUR Umsatz aber vorhanden. Ich klammere jetzt mal die sog. Praktikanten-Absolventen aus.
Wenn man sich einen Drucker kauft und den in sein Betriebsvermögen einfließen lässt, gehört der Ausgabewert des Druckers auch zum Umsatz.
Wenn ich Einnahmen von 1000 EUR habe und einen Drucker im Wert von 500 EUR kaufe, habe ich im entsprechenden Zeitraum einen Umsatz von 1500 EUR gehabt!

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Tobias: Offline

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 23:26
ID: 17465



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Zitat:
Originally posted by noone
ich denke das ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden........ mein Steuerberater sagte mir, daß man die Mehrwertsteuer als Vorsteuer mehrfach Jährlich abführen muß......
Also ich muss monatlich USt-Voranmeldung machen und dem Finanzamt überweisen. Mir ist auch nicht bekannt, dass das in anderen Bundesländern anders ist. Ausnahmen sind natürlich geringe Umsätze. Ich rede hier aber von dem Normalfall fächerübergreifend, wo man schon Umsätze > 30.000 EUR hat.

Zitat:
Originally posted by noone

@ Florian: du kannst die Umsatzsteuer normal nur für gewerbliche Ausgaben gegenrechnen, private Anschaffungen und Urlaub absetzen ist einfach Steuerhinterziehung.......
Als Freiberufler bis du ja nicht gewerblich tätig Du kannst die Mwst trotzdem gegenrechnen. Ich habe dieses Jahr schon über 200 EUR MwSt "verdient", weil alle Anschaffungen, die etwas mit meiner Tätigkeit zu tun haben mich nur den Nettobetrag kosten, also abzgl. 16%. Ich behalte von Telefon-, Internet-, Domain-, Büromaterialausgaben immer die 16% ein, Teilweise natürlich nur anteilig, da ich das Telefon auch privat nutze. Deswegen setzen viele auch den Festnetzanschluss gar nicht ab, dafür Handy zu 100%.

Zitat:
Originally posted by noone

und wer hat schon enorme Ausgaben als freier Mitarbeiter? Ich denke das rechnet sich erst wenn man eigene Strukturen und Geräte hat......
Das ist so nicht richtig noone. Die Ausweisung der USt kostet dich ausser bischen monatliche Zeit kein Geld! Du verdienst ja noch dran. Auch wenn du keine Bürostruktur hast, wird im Jahr schon einiges an Tintenpatronen, Stiften, Papier, Telefonkosten, Fachzeitschriften etc. zusammenkommen. Und wenn es nur 500 EUR sind, macht das schonmal fast 70 EUR, mit denen du schön mit der Freundin essen gehen kannst
Die Büros haben es auch meist gerne, wenn man USt ausweist, da sie es ja als USt-Ausgabe mit den eigenen USt-Einnahmen verrechnen können.

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 23:33
ID: 17466



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Ich werde mal bei Gelegenheit ein kleine INFO zu dem Thema schreiben und hier einstellen, damit alle Unklarheiten beseitigt werden.
Ich habe mich im letzten halben Jahr doch sehr intensiv und gründlich mit dem Thema beschäftigt und habe durch einen Steuerberater die neuesten Infos zum Thema.
Habe auch ein paar gute Buchtips, wenn sich jmd dafür interessiert.

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Beitrag
Datum: 09.08.2006
Uhrzeit: 23:39
ID: 17468



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Zitat:
Originally posted by Tobias
Und wenn es nur 500 EUR sind, macht das schonmal fast 70 EUR, mit denen du schön mit der Freundin essen gehen kannst
Was Du allerdings dann nicht als Geschäftsessen bei der nächsten Steuererklärung abrechnen darfst
__________________
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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 00:18
ID: 17470



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Zitat:
Originally posted by Tobias
[B]Dann bist du auch nicht freie Architektin, wie du im ersten Beitrag geschrieben hast:

Du arbeitest vielmehr als freie Mitarbeiterin in einigen Büros als Dipl.-Ing. (FB Architektur). NICHT ALS ARCHITEKTIN!
es kann sein dass ich mich da falsch ausgedrückt habe.
aber deswegen habe ich ja auch diesen thread eröffnet, weil ich nicht sicher war, was der (steuerliche) unterschied war zwischen freier mitarbeiter und freier architekt.
vor allem der steuerliche.

das was ich als fazit festhalten kann ist, dass sich beides nicht groß unterscheidet aussser in der bezeichnung. beide müssen UST abführen und einen oder mehrere auftraggeber haben.

oder hab ich was was vergessen?

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Freier Archtiekt vs. freier Architekt dieses Thema Refback 03.01.2009 11:47

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