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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 00:23 ID: 17471 | Social Bookmarks: Zitat:
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 00:27 ID: 17472 | Social Bookmarks: Zitat:
Was man auf dem Beleg notiert, kann das FA nicht nachvollziehen. Ob es nun ein potentieller Junde ist oder nicht. Man darf natürlich nicht übertreiben und die ganze Familie einladen. Am Besten geht man eh mittags essen, weil das die beste Zeit für Geschäftsessen ist Zumindest wird das FA hier am wenigsten misstrauisch | |
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secretgarden: Offline
Ort: hamburg Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 00:33 ID: 17473 | Social Bookmarks: Zitat:
ich denke selbst das wurde hier im laufe des gesprächs relativiert?? | |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 00:50 ID: 17474 | Social Bookmarks: also freier Architekt und freier Mitarbeiter hat doch außer derselben finanziellen und steuerlichen Sache doch überhaupt nichts miteinander zu tun??? der freie Architekt ist ein eingetragener Architekt in der Kammer mit eigenem Büro (es gibt ja auch angestellte Architekten, die Kammermitglied sind). Er hat eigentlich gar keine Anforderungen an Anzahl Auftraggeber/ Kunden oder sonstiges. Wie er sein Einkommen bestreitet, ist ja seine Sache. der freie Mitarbeiter kann vom Studenten, Absolventen oder Kammermitglied alles sein. Hier gelten jedoch Kriterien, die zu einer unterscheidung zwischen Scheinselbstständigkeit zur Hilfe gezogen werden. Heute sind doch sowieso so ziemlich alle freien Mitarbeiter Scheinselbstständige, wirkliche freie sind doch nur die, die wirklich Projektbezogen temporär in einem Büro sind. |
Social Bookmarks: Zitat:
Auch als Freier Architekt brauchst Du mehrere Auftraggeber. Wenn Du fest von ein und demselben AG dauerhaft engagiert bist, dann ist die Bezeichnung Freier Architekt wohl nicht zutreffend. Du kannst dann wahrscheinlich nur als "Architekt" auftreten und mußt das "Freier" weglassen, weil da bei der Kammer Unterschiede gemacht werden. Laß uns mal dazu in der Kammerdefinition lesen. | ||
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Christine77: Offline
Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 10:15 ID: 17479 | Social Bookmarks: Hallo, hat einer von Euch ne Ahnung, ob man auch als Innenarchitektin dieses Privileg hat, daß man kein Gewerbe anmelden muss? Ich werde nach dem Studium in diesem Herbst die Innenraumgestaltung für ein Einfamilienhaus machen, werde aber nicht auf 16.000 € Umsatz kommen.... ich schätze mal, es lohnt sich in diesem Fall nicht, UST abzuführen. Ausserdem suche ich eh eine Festanstellung (Chancen stehen nicht gut, ich weiss, aber ich bin ja felxibel ). War auf jeden Fall ein interessantes Thema, danke.... mir raucht der Kopf greetz, Christine |
Social Bookmarks: Die Gewerbesteuerbefreiung gilt meines Wissens nach für die meisten freiberuflichen Gesellschaften. Dazu gehören Architekten (natürlich auch Innenarchitekten), Ingenieure, Ärzte, Künstler, Schriftsteller etc... also alle Personenkreise die Partnergesellschaften gründen dürfen. (Siehe §1 Abs.2 PartGG) Wer mehr wissen möchte schaut einfach mal bei "Bundesverband der freien Berufe" (http://www.freie-berufe.de/) vorbei. Die freien Berufe, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen, sind im §18 EStG aufgeführt.
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Social Bookmarks: Noch eine Ergänzung zu der Anmeldung beim Finanzamt. Soweit ich mich erinnern kann, muß man seit Juli 2002 auf allen Rechnungen, die man stellt auch seine Steuernummer angeben. Insofern sollte man vorher beim Finanzamt entsprechende beantragen... Zitat:
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secretgarden: Offline
Ort: hamburg Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 15:13 ID: 17500 | Social Bookmarks: das stimmt. ausserdem muss man meines wissens seit 2005 alle rechnungen mit einer durchlaufenden nummer versehen. |
Social Bookmarks: Ja, das ist korrekt. | |
Social Bookmarks: Außerdem muß beispielsweise ein Bauunternehmer exakt zu seinen Leistungen angeben können, wann diese (Datum des Tages) ausgeführt worden sind. Für Architekten gilt sowas meines Wissens noch nicht. | |
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Björn4: Offline
Ort: OWL Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 17:43 ID: 17506 | Social Bookmarks: Ahh, wo ich das hier grad lese (und meinen Steuerberater frage)...muß ich auf Rechnungen eigentlich meine Steuernummer angeben oder reicht auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer? |
Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Soweit ich weiß, muß die Steuernummer außer bei Kleinunternehmern (s. Zitat oben) immer angegeben werden. | |
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Björn4: Offline
Ort: OWL Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 20:57 ID: 17515 | Social Bookmarks: Nee, bin nicht im Ausland tätig...jedenfalls noch nicht! Habe mir ne USt-IdNr geholt weil ich nicht meine Steuernummer überall angeben will (Homepage usw.), kann ja jeder beim Finanzamt anrufen und meine Steuernummer angeben und sonstwas damit machen...da isses mir so lieber...ist ja auch kein Aufwand gewesen. Aber wie ich nun beim stöbern herausgefunden habe kann man sich seit 2004 aussuchen welche Nummer man angeben will (auch wenn die USt-IdNr eigentlich mehr für ausländische Transaktionen gedacht ist). |
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Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
Freier Archtiekt vs. freier Architekt | dieses Thema | Refback | 03.01.2009 11:47 |
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