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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 00:23
ID: 17471



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Zitat:
Originally posted by secretgarden
das was ich als fazit festhalten kann ist, dass sich beides nicht groß unterscheidet aussser in der bezeichnung. beide müssen UST abführen und einen oder mehrere auftraggeber haben.

oder hab ich was was vergessen?
Im Groben und Ganzen ist das korrekt. Und um ganz korrekt zu sein muss es heißen :"mehr als einen Auftraggeber haben".

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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 00:27
ID: 17472



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Zitat:
Originally posted by Florian
Was Du allerdings dann nicht als Geschäftsessen bei der nächsten Steuererklärung abrechnen darfst
Das ist nicht ganz korrekt Wer sagt denn nicht, dass deine Freundin bei dieser Gelegenheit dir nicht offenbart, dass sie ein altes Haus von der Oma erbt und es von dir umbauen lassen will

Was man auf dem Beleg notiert, kann das FA nicht nachvollziehen. Ob es nun ein potentieller Junde ist oder nicht. Man darf natürlich nicht übertreiben und die ganze Familie einladen. Am Besten geht man eh mittags essen, weil das die beste Zeit für Geschäftsessen ist Zumindest wird das FA hier am wenigsten misstrauisch

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secretgarden is on a distinguished road

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 00:33
ID: 17473



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Zitat:
Originally posted by Tobias
Im Groben und Ganzen ist das korrekt. Und um ganz korrekt zu sein muss es heißen :"mehr als einen Auftraggeber haben".
*grübel*

ich denke selbst das wurde hier im laufe des gesprächs relativiert??

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noone: Offline


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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 00:50
ID: 17474



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also freier Architekt und freier Mitarbeiter hat doch außer derselben finanziellen und steuerlichen Sache doch überhaupt nichts miteinander zu tun???


der freie Architekt ist ein eingetragener Architekt in der Kammer mit eigenem Büro (es gibt ja auch angestellte Architekten, die Kammermitglied sind). Er hat eigentlich gar keine Anforderungen an Anzahl Auftraggeber/ Kunden oder sonstiges. Wie er sein Einkommen bestreitet, ist ja seine Sache.

der freie Mitarbeiter kann vom Studenten, Absolventen oder Kammermitglied alles sein. Hier gelten jedoch Kriterien, die zu einer unterscheidung zwischen Scheinselbstständigkeit zur Hilfe gezogen werden. Heute sind doch sowieso so ziemlich alle freien Mitarbeiter Scheinselbstständige, wirkliche freie sind doch nur die, die wirklich Projektbezogen temporär in einem Büro sind.

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 10:03
ID: 17477



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Zitat:
Originally posted by noone
also freier Architekt und freier Mitarbeiter hat doch außer derselben finanziellen und steuerlichen Sache doch überhaupt nichts miteinander zu tun???
Das ist weitestgehend richtig und wurde ja auch schon eingangs beschrieben. Es ging secretgarden aber wohl in der Hauptsache um den steuerlichen Aspekt. Der ist bei Beiden sozusagen gleich.

Auch als Freier Architekt brauchst Du mehrere Auftraggeber. Wenn Du fest von ein und demselben AG dauerhaft engagiert bist, dann ist die Bezeichnung Freier Architekt wohl nicht zutreffend.
Du kannst dann wahrscheinlich nur als "Architekt" auftreten und mußt das "Freier" weglassen, weil da bei der Kammer Unterschiede gemacht werden.
Laß uns mal dazu in der Kammerdefinition lesen.

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Christine77 is on a distinguished road

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 10:15
ID: 17479



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Hallo,

hat einer von Euch ne Ahnung, ob man auch als Innenarchitektin dieses Privileg hat, daß man kein Gewerbe anmelden muss?

Ich werde nach dem Studium in diesem Herbst die Innenraumgestaltung für ein Einfamilienhaus machen, werde aber nicht auf 16.000 € Umsatz kommen.... ich schätze mal, es lohnt sich in diesem Fall nicht, UST abzuführen. Ausserdem suche ich eh eine Festanstellung (Chancen stehen nicht gut, ich weiss, aber ich bin ja felxibel ).

War auf jeden Fall ein interessantes Thema, danke.... mir raucht der Kopf

greetz,

Christine

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 11:34
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Die Gewerbesteuerbefreiung gilt meines Wissens nach für die meisten freiberuflichen Gesellschaften. Dazu gehören Architekten (natürlich auch Innenarchitekten), Ingenieure, Ärzte, Künstler, Schriftsteller etc... also alle Personenkreise die Partnergesellschaften gründen dürfen. (Siehe §1 Abs.2 PartGG)
Wer mehr wissen möchte schaut einfach mal bei "Bundesverband der freien Berufe" (http://www.freie-berufe.de/) vorbei.

Die freien Berufe, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen, sind im §18 EStG aufgeführt.
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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 14:29
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Noch eine Ergänzung zu der Anmeldung beim Finanzamt. Soweit ich mich erinnern kann, muß man seit Juli 2002 auf allen Rechnungen, die man stellt auch seine Steuernummer angeben. Insofern sollte man vorher beim Finanzamt entsprechende beantragen...

Zitat:
Die Neuregelung gilt nach § 27 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) für alle Rechnungen, die nach dem 30.6.2002 ausgestellt werden. Die Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in der Rechnung ab dem 1. Juli 2002 trifft jeden Unternehmer, der gemäß § 14 Abs. 1 UStG zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet ist. Sie gilt auch für Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen sowie für pauschalierende Land- und Forstwirte im Sinne von § 24 UStG unabhängig davon, ob sie bei ihrem Finanzamt umsatzsteuerlich geführt werden. Die Verpflichtung entfällt bei Kleinunternehmern i.S. des § 19 Abs. 1 UStG, bei denen die Rechnungsausstellungsvorschriften des § 14 Abs. 1 UStG keine Anwendung finden (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG).
Quelle: http://www.klaus-bartram.de/steuer1.html

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 15:13
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das stimmt.
ausserdem muss man meines wissens seit 2005 alle rechnungen mit einer durchlaufenden nummer versehen.

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 15:24
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Ja, das ist korrekt.

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 15:29
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Außerdem muß beispielsweise ein Bauunternehmer exakt zu seinen Leistungen angeben können, wann diese (Datum des Tages) ausgeführt worden sind.
Für Architekten gilt sowas meines Wissens noch nicht.

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Datum: 10.08.2006
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Ahh, wo ich das hier grad lese (und meinen Steuerberater frage)...muß ich auf Rechnungen eigentlich meine Steuernummer angeben oder reicht auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer?

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Datum: 10.08.2006
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Zitat:
Originally posted by Björn4
reicht auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer?
Bist du ausserhalb Deutschlands tätig, oder wie kommst Du zu der Umsatzsteueridentifikationsnummer?
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Florian Illenberger

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Datum: 10.08.2006
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Soweit ich weiß, muß die Steuernummer außer bei Kleinunternehmern (s. Zitat oben) immer angegeben werden.

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Björn4 is on a distinguished road

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Datum: 10.08.2006
Uhrzeit: 20:57
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Nee, bin nicht im Ausland tätig...jedenfalls noch nicht!

Habe mir ne USt-IdNr geholt weil ich nicht meine Steuernummer überall angeben will (Homepage usw.), kann ja jeder beim Finanzamt anrufen und meine Steuernummer angeben und sonstwas damit machen...da isses mir so lieber...ist ja auch kein Aufwand gewesen.

Aber wie ich nun beim stöbern herausgefunden habe kann man sich seit 2004 aussuchen welche Nummer man angeben will (auch wenn die USt-IdNr eigentlich mehr für ausländische Transaktionen gedacht ist).

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