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Tobias 10.08.2006 23:24

Zitat:

Originally posted by Florian
Bist du ausserhalb Deutschlands tätig, oder wie kommst Du zu der Umsatzsteueridentifikationsnummer?
Die USt-ID kann man auch für Geschäfte im Inland verwenden!

timovic 23.08.2006 16:36

Ich führ meine USt auch monatlich ab und zwar in Form der Ist-Besteuerung (hoffentlich verwechsel ich das jetzt nicht :D ). D.h. das Finanzamt bekommt erst Geld, wenn die Rechnung auch wirklich bezahlt wurde. Ziemlich wichtige Sache bei der heutigen Zahlungsmoral. Normalerweise will das FA nämlich die Kohlen aller Rechnungen des jeweiligen Monats haben, egal ob bezahlt oder nicht. Das kann bei Kleinunternehmern ins Auge gehen.
Zu Beginn wollte ich auch keine USt ausweisen, aber a) ist der Aufwand wirklich gering, vor allem bei der Steuererklärung, da man ja alles schon monatlich gerechnet hat und b) wollen viele Unternehmen keine Rechnungen ohne USt-Ausweis und c)"spart" man bei Investitionen in PC, Bürokram etc.

susonic 27.06.2008 21:14

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Noch ne Frage...
Ich habe mir also als Dipl. Ing. beim Finanzamt eine Steuernummer geholt und kann nun Rechnungen stellen.
Wie ist das nun wenn ich freiberuflich Arbeiten annehme bzw. ausführe, die im weitesten Sinne mit Architektur zu tun haben, sei es aus Lust auf Abwechslung, sei es aus finanzieller Not oder aus Bewegungsmangel.
z.B. Maurerarbeiten, Webdesign, 3D-Visualisierung, Messebau oder Film-Requisite!? Was schreibe ich auf die Rechnung?
Reicht Arbeiten für Projekt "Name"?
Kann ich es irgendwie nach Honorarordnung abrechnen?

Kieler 27.06.2008 21:49

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Du solltest da ein bisschen aufpassen, Maurer gehört nämlich nicht mehr zu den
freien Berufen, und die freien Berufe haben nämlich eine tolle Freiheit, die von der
Zahlung der Gewerbesteuer...

susonic 27.06.2008 22:23

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
danke für den tip...ich hab nicht im traum daran gedacht, und wäre auch nie drauf gekommen, dass man als baumeister (ist doch ein architekt) nicht mauern darf (das hab ich doch bei meinem praktikum auch ein halbes jahr lang gemacht)!? Aber du könntest recht haben....Wie stehts um Webdesign, 3D-Visualisierung???

noone 29.06.2008 09:36

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
eigentlich kommt es immer auf die Leistungen an, die man in Rechnung stellt. Man ist zwar als Architekt nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, darf dann aber auch nur in dem entsprechenden Feld tätig werden.

3d-Visualisieren gehört ja eindeutig zu dem Beruf Architekt. Was früher eben die Handzeichnungen zum Entwurf waren, sind jetzt die Visualisierungen.

Kritischer wird es, wenn du z.B. 3d-Spiele programmierst. Dann müsstest du wohl irgendwie das ganze in eine fachspezifische Thematik, z.B. Leistung "Visualisierung der Architektur in 3d Games" - daraus machen. Kurz es muss immer der Bezug zu deinem Beruf da sein.

susonic 29.06.2008 12:57

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
soll ich mal einen neuen thread für dieses thema aufmachen? mich würde nämlich jetzt schon genauer interessieren, warum man als architekt keine bauarbeiten ausführen darf. Ferner interessiert mich wie genau es geht....bei dem was man macht und wie es z.B. mit einer website für ein architekturbüro ist....

noone 29.06.2008 16:11

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
nun ja, ich glaube dass es bei "Zunft"-Berufen wie Maurer Zimmermänner usw eben wirklich nicht nur ein Gewerbe sondern auch eine Zugehörigkeit zu der entsprechenden Berufsgruppe (Handelskammer?) bedarf.

Bei den Webdesigner weiss nich nicht wie es rechtlich dort aussieht, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht.

arkitekt 29.06.2008 18:17

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 29473)
ich glaube dass es bei "Zunft"-Berufen wie Maurer Zimmermänner usw eben wirklich nicht nur ein Gewerbe sondern auch eine Zugehörigkeit zu der entsprechenden Berufsgruppe (Handelskammer?) bedarf.

Ich frage mich gerade, ob ein "richtiger Architekt"
den Unterschied zwischen Handelskammer und Handwerkskammer kennen sollte...aber das sollen andere beurteilen :D

Webseiten darf auch meine Oma erstellen - sogar die privaten für Angela Merkel oder George Bush- wenn sie als selbständig Tätige beim Finanzamt als solche gemeldet ist (-->Gewerbeschein).
Als Angestellte (zum Beispiel in einem Architekturbüro oder einem Frisörsalon) darf sie das auch.

1. Das eine interessiert nur das Finanzamt (selbständig, angestellt). Hierbei nehmen freie Berufe eine Sonderstellung ein (wie zB Architekten, wie zB schon vorher erläutert)
2. Berufsverbände interessieren sich für die Tätigkeiten: Die Tätigkeiten des Architekten sind "durch die Kammer geschützt": Nur Kammermitglieder(Architekten) dürfen Planungsaufgaben im Sinne der HOAI ausüben. Handwerk ist in der Regel durch die Handwerkskammern "geschützt": dh die nehmen ihren Mitglieder viel Geld dafür ab, dass diese dann Steine aufeinander setzen dürfen (ähnlich den Architekten).

Webseitenerstellung ist in keinster weise geschützt, genau so wenig wie Visitenkarten drucken oder Postkastenschilder erstellen. Hier darf sich Jeder austoben - vorausgesetzt, die fiskalischen Fragen sind geklärt.

Wenn ich als Jungabsolvent der Fachrichtung Architektur eine Befreiung von der Umsatzsteuer(vorabzug) beim Finanzamt erwirken möchte, um selbständig Webseiten zu erstellen, dann kann ich das mit einem Anruf beim zuständigen Finanzamt unter Berufung auf meine Zugehörigkeit zu den "freien Berufen".

Hierbei ist zu beachten, dass die "Freiheit" für Architektentätigkeiten gilt - 100% Umsatz mit Webseiten ist da mindestens an der oberen Grenze des Ermessungsspielraums des Sachbearbeiters. Aber Webdesign als "Portfolioanteil" meiner Dienstleistungen (neben den anderen Tätigkeiten unserer Leistungsphasen) durchaus vertretbar.
(Es wird wie gesagt keine Webdesigner-Kammer kommen und sagen: Das darfst Du nicht.)

noone 29.06.2008 19:16

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

2. Berufsverbände interessieren sich für die Tätigkeiten: Die Tätigkeiten des Architekten sind "durch die Kammer geschützt": Nur Kammermitglieder(Architekten) dürfen Planungsaufgaben im Sinne der HOAI ausüben. Handwerk ist in der Regel durch die Handwerkskammern "geschützt": dh die nehmen ihren Mitglieder viel Geld dafür ab, dass diese dann Steine aufeinander setzen dürfen (ähnlich den Architekten).
Das stimmt so leider nicht, denn z.B. Bauleitung darf auch von Nicht-Architekten gemacht werden.

Die HOAI dient nur als Regelwerk für das Honorar, es darf aber prinzipiell jeder Bäcker Leistungsphasen der HOAI ausüben. Lediglich dei Planvorlageberechtigung wird nur Kammermitgliedern erteilt.

Kieler 29.06.2008 19:20

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Tachmeun,
nur mal für die die den Überblick bei Lesen langsam verlieren.
Es ging mir bei "dürfen oder nicht dürfen" lediglich um den Sachverhalt der
Gewerbesteuer.
Wie arkitekt richtig sagt, sind 100% sicherlich nicht mehr akzeptabel, mir ist ein
Fall bekannt wo eine Agentur für ein paar Jahre nachzahlen durfte, das kann
dann schon schmerzhaft sein.
Ich selbst erstelle auch mal eine Webseite und mache selbstverständlich 3D
Krams und das wird dann auch so auf der Rechnung ausgeführt...

arkitekt 29.06.2008 23:06

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Zitat:

Zitat von noone (Beitrag 29483)
Das stimmt so leider nicht


Das ist doch kompliziert alles...Recht hast Du! Natürlich kann ein Bäcker auch Bauleitung machen. Gut aufgepasst!

Nur nicht als "Freiberufler" mit dem genannten steuerlichen Sonderstatus ;)

Und wie wäre es eigentlich, wenn mein Nachbar als Lagerarbeiter mich zum Unterschreiben für Bauanträge bezahlt, sonst aber firmentechnisch alle Leistungsphasen selber abwickelt? Wie würde er sich nennen? Baubetreuer? Projektmanager?
Und wäre er dann auch von der Bindung seines Honorars an die HOAI enthoben, weil er kein Kammermitglied und kein Architekt ist?
Dann könnte er das doppelte Honorar verlangen, mich für die übrigen Leistungsphasen anstellen und mir somit ein doppelt so hohes Gehalt bezahlen.
Marktlücke? Das wäre mal ne Frage an die Kammer...

Inwiefern wir eigentlich die Freiheit haben, über rechtliche Aspekte zu diskutieren..? Es gibt da ja noch diese Einschränkungen bzgl. Rechtsberatung...

Aber nach dem 0:1 ist ja eh alles egal :sealed::sealed::sealed:

FoVe 30.06.2008 11:27

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Planvorlageberechtigung bzw. Bauleitungsberechtigungen sind nicht so ohne Weiteres jedem gestattet.
Dazu brauch es auch einsprechende Eignungen in Form von Berufsnachweise.

So kann z.B. eben nicht der Bäcker Bauleitung machen.
Diese kann nur wahrgenommen werden von Architekten, Bau-Ing., Bautechnikern, Maurer- und Zimmermeisten.
Fachbaleitung kann darüber hinaus auch von saachkundigen "laien" wahrgenommen werden im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Also kann der Bäcker, falls er bei z.B. einer Trockenbaufirma als Vorarbeiter angestellt ist, auch die Fachbauleitung übernehmen.

Bauvorlageberechtigungen werden in kleine und große Berechtigungen unterschieden.
Architekten und Bau-Ing., welche nicht der Kammer angehören, dürfen, ebenso wie Bautechniker, Zimmer- und Maurermeister bis 200m² Wohnfläche Bauvorlagen einreichen. Allerdings kann nicht das verkürzte Baugenehmigungsverfahren angewandt werden.
Bauleitung kann aber von diesen Berufskreisen uneingeschränkt wahrgenommen werden.
Die Große Bauvorlageberechtigung ist nur den kammerzugehörigen Architekten und Ing. vorbehalten.

In wiefern Innenarchitekten in diese Regelungen eingebunden sind kann ich nicht genau sagen.

Ausserdem gibt es zu diesen regelungen länderspezifische Unterschiede.

Gruß

Martin

Florian 30.06.2008 12:00

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
Irgendwie geht hier eine Menge durcheinander. Da schwirrt mir glatt der Kopf...

Zitat:

Zitat von arkitekt (Beitrag 29477)
Webseiten darf auch meine Oma erstellen - sogar die privaten für Angela Merkel oder George Bush- wenn sie als selbständig Tätige beim Finanzamt als solche gemeldet ist (-->Gewerbeschein).

1.) Den Gewerbeschein bekommt man beim Gewerbeamt. Das hat erstmal wenig mit dem Finanzamt zu tun.

2.) Wenn ich Webseiten erstellte, muss ich kein Gewerbe anmelden, da ich eine Dienstleistung anbiete.

Zitat:

Zitat von arkitekt (Beitrag 29477)
Wenn ich als Jungabsolvent der Fachrichtung Architektur eine Befreiung von der Umsatzsteuer(vorabzug) beim Finanzamt erwirken möchte, um selbständig Webseiten zu erstellen, dann kann ich das mit einem Anruf beim zuständigen Finanzamt unter Berufung auf meine Zugehörigkeit zu den "freien Berufen".

3.) Andersherum. Bis zu einem gewissen Umsatz gilt man als Kleingewerbe und darf keine Umsatzsteuer abführen, es sei denn man verzichtet auf die Befreiung von der Umsatzsteuer.
Man darf also erst Umsatzsteuer abführen, wenn man das mit dem Finanzamt geklärt hat!

Zitat:

Zitat von arkitekt (Beitrag 29486)
Inwiefern wir eigentlich die Freiheit haben, über rechtliche Aspekte zu diskutieren..? Es gibt da ja noch diese Einschränkungen bzgl. Rechtsberatung...


4.) Eine Diskussion ist keine Rechtsberatung. Solange es ein genereller (allgemeiner) Wissensaustausch ist, gibt es nichts zu bemängeln.

Zitat:

Zitat von Kieler (Beitrag 29484)
Es ging mir bei "dürfen oder nicht dürfen" lediglich um den Sachverhalt der
Gewerbesteuer.

5.) Eigentlich ging es um das "Architekt sein" - sind Architekten nicht von der Gewerbesteuer befreit, so wie Ärzte und Juristen???

arkitekt 30.06.2008 12:01

AW: freier architekt vs. freier architekt
 
tja...aus der Traum vom hohen Gehalt - Bäcker bleib bei Deinen Brötchen.

Ohne Vorlageberechtigung keine Bauleitung.

(ICH müsste den Bäcker bzw meinen Nachbarn, den Lagerarbeiter, also für die Bauleitung einstellen. Und bei dem zu erwartenden Honorar verdienen die dann weniger als in ihrem jetzigen Job?? ...keine gute Perspektive :confused:)


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