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arkitekt: Offline
Ort: Seeland Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 13:05 ID: 29496 | Social Bookmarks: Wie rechnest Du das denn ab, wenn Du kein Mitglied eines freien Berufes bist und doch Selbständiger mit einem Umsatz von über 16k€/a |
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Social Bookmarks: Ja, wie Du sagst. Man muss erstmal die Schallgrenze beim Umsatz erreichen bevor das interessant wird und dann würde ich versuchen mit der Tätigkeit als Freier Beruf eingestuft zu werden: Zitat:
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arkitekt: Offline
Ort: Seeland Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 14:54 ID: 29500 | Social Bookmarks: ok, Wir als Archs können dass ja so machen. Wenn es nicht 100% unserer Tätigkeit betrifft. Aber idR hat ein Normalsterblicher nicht die Möglichkeit, sich eine Befreiung beim FA zu holen. Deshalb die Anmeldung eines Gewerbes. Dies gilt auch für Dienstleister! Denn wie sonst sollten die selbständige Leistungen abrechnen, wenn sie nicht Mitglied eines freien Berufes sind? (Anm. d. Red.: das horizontale Gewerbe ist ebenfalls reine Dienstleistung...) Übrigens: Wie verhält es sich mit dem gewerblich handelnden Architekten? (Dies ist eine tatsächlich eksistierende Sonderform des (fiskalischen) Status!) |
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sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 17:23 ID: 29505 | Social Bookmarks: Zitat:
Wieso verdient nicht jeder einfach seine Kohle mit was er Lust hat, tritt am Ende vom Jahr x% davon an den Staat ab und gut is... | |
Social Bookmarks: Zitat:
Aber bevor sich hier jemand auf das Halbwissen von uns allen verlässt, möchte ich dringend dazu raten, einen Steuerberater zu besuchen. So ein Beratungsgespräch kostet KEINE 200 EUR. Diese Investition hat man i.d.R. alleine durch die finanziellen Möglichkeiten (Abschreibung etc.), die einem Aufgezeigt werden, schnell wieder gespart/eingenommen. Wenn es sich um ein paar Aufträge im Jahr, mit vielleicht 4000 EUR Umsatz handelt, dann muss man sich um Gewerbe oder nicht in diesem Fall keine Sorgen machen. Solange Du die Steuern korrekt abführst, ist es da auch egal, ob das über eine Steuernummer oder mehrere geschieht. @sanne Bei dem gewerbemäßigen Vertrieb von selbstbedruckten T-Shirts, weiß ich aber nicht was Sache ist! Das ist Handel und definitiv keine Dienstleistung mehr. Ich würde davon ausgehen, dass Du dann tatsächlich ein Gewerbe anmelden mußt. Gewerbesteuer zahlst Du aber - nach meiner Information - erst ab einem Umsatz von über ca. 25.000 EUR. P.S.: Linktipp: Freie-Berufe.de
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arkitekt: Offline
Ort: Seeland Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 18:03 ID: 29507 | Social Bookmarks: Zitat:
Ich würde mit derselben Steuernummer Rechnungen schreiben; als Tätigkeit etwas architketur-/entwurfsbezogenes angeben... Mindestens bei Webseiten lässt sich das realisieren. In der Regel sind die Umsätze durch sowas nicht so hoch, dass sich Jemand ernsthaft dafür interessiert. (Wenn diese Tätigkeiten ein dominierender Faktor in der Unterhaltsbeschaffung werden, dann ist das Anmelden eines Gewerbes nicht viel schwerer als anderes Rechnungsschreiben. Genug Kommilitonen haben das für Handwerksleistungen gemacht...tschuldigung, für Messebau- und Montagearbeiten natürlich nur) Es ist in der Tat so, dass die EU sich über die Sonderregelungen in Deutschland beschwert, eine Abschaffung der Privilegien sicher in naher Zukunft geschehen wird (Schornsteinfegermonopol wurd zB gerad gekippt...). Wieder andere Stimmen sagen, dass diese Sonderregelungen wettbewerbsverzerrend wirken und Selbständigkeit behindert. An Deiner Reaktion sowie an den vielen Unklarheiten zum Thema wird die Kritik greifbar | |
Social Bookmarks: Es macht schon einen Unterschied, ob ich Webseiten mache oder mit bedruckten T-Shirts handele. Letzteres würde nämlich doch einen Gewerbeschein fordern. Ersteres nicht. Es ist so, dass man unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze als Kleinunternehmer gilt (das ist IMHO unabhängig vom Status Gewerbetreibender oder Selbstständiger). In diesem Stadium darf man nur Brutto=Netto Rechnungen stellen. D.h. man weist auf der Rechnung keine MwSt aus und bekommt folglich auch keine rückerstattet. Hat den Vorteil, dass man günstiger anbieten kann, aber den Nachteil, dass die meisten Firmen und Büros eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt haben wollenbzw. es für die ein Durchlaufposten ist, sodass man im Vergleich zu anderen nicht mehr günstiger anbietet. Bei Privatleuten ist das natürlich anders. Die bekommen die gezahlte USt eh nicht zurück... Aber auch als Kleinunternehmer KANN man mit USt rechnen, wenn man sich von der USt-Befreiung befreit. Klar ? Diese Befreiung gilt für mind. 5 Jahre. Und Rechnungen werden dann genauso geschrieben und abgerechnet wie bei jedem anderen Unternehmer auch. Der Vorteil besteht in erster Linie darin, dass man für alle seine Ausgaben die 7/19% vom FA zurück bekommt und ggf. leichter mit Firmen ins Geschäft kommt. Als Selbstständiger behält man die gleiche Steuernummer wie als Angestellter (oder beantragt einfach eine, wenn man noch keine hatte). Ggf. kommt eine USt-ID-Nummer dazu. Einen Gewerbeschein brauche ich nur dann, wenn ich tatsächlich Sachwerte handele. So hat es mir jedenfalls die Dame im FA erklärt. Aber ich denke, das war stark vereinfacht. Man muss eben einem freien Beruf angehören. Probleme mit der Anerkennung der Selbstständigkeit haben IMHO vor allem Grauzonen-Bereiche wie z.B. Messehostessen. Während des Studiums haben das sicher einige von uns gemacht und viele Auftraggeber wollen auf Rechnung arbeiten lassen. Das allerdings sieht das FA ungern und erkennt den Status als Selbstständiger nicht immer an, obwohl es sich um eine Dienstleistung handelt und man ggf. mehrere Auftraggeber hat. Es liegt also im Ermessen des FA. Aber bei Berufen wie Webdesigner etc. fragt keiner nach. Und IMHO muss man da auch keine entsprechende Berufsqualifikation nachweisen. Letztlich will das FA nur eins - unsere Einkommens- und Umsatzsteuer. | |
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arkitekt: Offline
Ort: Seeland Beitrag Datum: 30.06.2008 Uhrzeit: 18:11 ID: 29509 | Social Bookmarks: ...nicht nur die, sondern viele Berufsverbände (ganz schlimm: Handwerks- und Architektenkammern) müssten dann aus ihrer Nische raus und sich einem ganz anderen Gegenwind stellen. "Logisch" sind diese Regelungen nicht - wenn man überlegt, dass die Kammern sich seit dem Mittelalter quasi als Kartelle gegründet haben und diese machtvolle Position seit langem gesetzlich verankert ist... Warum darf nicht der etwas tun, der es kann, nur weil er in einer halbprivaten Organisation kein Mitglied ist? Lobbyarbeit ok - da können zahlende Mitglieder selber bestimmen, ob ihnen die Ergebnisse die Mitgliedsbeiträge wert sind. Aber Pflichtmitgliedschaft ohne klare Definition der Leistung... ...Abdriften und offtopic ist ja so schön |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 01.07.2008 Uhrzeit: 17:13 ID: 29535 | Social Bookmarks: Vorsicht mit der Gewerbeanmeldung! Ich hatte während dem Studium öfter auf Volksfesten eine Bude und musste daher immer ein Gewerbe anmelden. Also zumindest bei dem T-Shirt verkaufen bin ich mir ziemlich sicher, dass hier eine Anmeldung erfolgen muss. Die hat wiederum nichts mit Gewerbesteuer zu tun, da hier zwar eine Gewerbesteuererklärung gefordert wird, aber erst ab dem genannten Umsatz Steuer erhoben wird. Die Gewerbekarte bringt übrigens Zutritt zu Grossmärkten...... |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 03.07.2008 Uhrzeit: 16:19 ID: 29609 | Social Bookmarks: ja das Architektenblatt bezieht seine Inspirationen also auch im TP Auf Seite 35 der aktuellen Ausgabe ist ein Bericht über die Gewerbesteuerbefreiung der freien Berufe. Auch eine Definition der freien Berufe ist dort aufgeführt (unter anderem geht man im Regelfall von einer akademischen Ausbildung aus). Auch interessant: ein "bisschen" gewerblich geht nicht, ganz oder gar nicht frei... |
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Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
Freier Archtiekt vs. freier Architekt | dieses Thema | Refback | 03.01.2009 11:47 |
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