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sumu27: Offline
Ort: Bayern Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 12:55 ID: 17490 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ich habe da ein paar Fragen in Sachen "Bauantrag" etc. Als frischgebackener Dipl.-Ing. (FH) soll ich ein kleines Projekt übernehmen. Es geht um eine Garage, die aufgestockt werden soll, damit zusätzlicher Wohnraum entsteht. Da ich ja noch kein echter Architekt bin, bin ich nur "beschränkt Bauvorlageberechtigt". Rein theoretisch darf ich den Bauantrag für dieses "Vorhaben geringer Schwierigkeit" unterschreiben, oder? Wie ist das aber mit den Nachweisen für Standsicherheit/Brandschutz... Ab wann und bei welchen Vorhaben sind diese notwendig? Außerdem bin ich mir nicht sicher, wie das danach weitergeht. Der Bauherr will bis jetzt nur, dass ich ihm zur Genehmigung verhelfe. Wahrscheinlich will er dann mit dem genehmigten Bauantrag zu einem Bauunternehmer o.ä. gehen. Bin ich als Entwurfsverfasser verpflichtet, die Ausführungsplanung zu übernehmen oder ist es denn möglich zu sagen: "ich mach die Genehmigungsplanung und nach mir die Sintflut?" Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen Gruß Susi |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 13:14 ID: 17492 | Social Bookmarks: Wenn du so viele offene Fragen hast und eigentlich gar nicht weisst, wie das Ganze abläuft, dann solltest du eigentlich dir jemand suchen, der den Antrag unterschreibt. Vor allem solltest du dir schleunigst über eine Berufshaftpflicht Gedanken machen....... Wenn eine Garage aufgestockt werden soll, und Wohnräume entstehen, musst du dir zuerst mal Gedanken um Granzabstand und anderen Festlegungen im BPlan machen. Dann kommt es immer auf das Bundesland an, in dem du den Antrag stellen willst, die aktuellen Formulare kannst du dir beim Ministerium herunterladen. Dann siehst du was du alles liefern musst. Und dann solltest du Dir schleunigst Gedanken um einen Vertrag machen, im moment bist du nach BGB in einem mündlichen Vertragsverhältnis und hangelst dich von Leistungsphase zu Leitungsphase. Nach BGB kannst sowohl du als auch der Bauherr jederzeit Kündigen. Kündigt dir jetzt der Bauherr, kannst du ihm nur bereits gelieferte Leistungen berechnen. Hast du einen Vertrag, muß er dir die komplette Leistung bezahlen. Zum Gesamtbetrag mußt du eigentlich nach HOAI abrechnen, d.h. die Bausumme und Leistungsphasen aufsplitten. Wenn du nur den Antrag machst, bist du immer am Rande der Wirtschaftlichkeit. Machst du die Überwachung mit, kannst du mehr gewinnen. Jedoch sollte man schon Erfahrung haben, sonst kann sich der Bauherr ja jederzeit an dich wenden, wenn du irgendwas übersehen hast...... Meine Empfehlung: schau dich doch bei Bekannten um, ob dir nicht ein Architekt das Ganze unterschreiben kan..... |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 13:16 ID: 17493 | Social Bookmarks: PS: der Bauherr kann ja mit dem Ganzen zum Bauunternehmer gehen. Du kannst ihn ja überzeugen, daß mit einer objektiven Bauüberwachung (mit dir als Architekt) die Qualität des Bauwerks besser ist, und daß gestalterische Fragen besser geklärt werden. Du würdest dann statt einzelne Firmen eine einzige Überwachen. |
Social Bookmarks: Hallo Susi, daß hört sich nach einem unliebsamen Projekt für einen Architekten an. Ich habe mich das erste Mal vor 12 Jahren mit so etwas rumgeschlagen und versuche mittlerweile solche "Spezialaufgaben" zu umgehen. Natürlich tut man immer mal wieder einem Bekannten einen Gefallen und plant ihm seine Garage, sein Gartenhaus oder sonst welche Kleinigkeiten. Ich meine damit nicht, daß man sich dafür als Architekt zu schade sein sollte, aber meist ist es so, daß bei solchen Projekten sehr wenig Geld investiert werden soll, auch für die Planung, es für den Planer aber unverhältnismäßig viel Zeitaufwand, Telefongespräche, Fahrtaufwand und evtl. auch Ärger bedeutet. Besonders dann, wenn es womöglich noch in Eigenleistung realisiert werden soll, auf Ausführungspläne verzichtet wird und Du den heimwerkenden Bauherren später noch erklären mußt, wie gemauert wird oder was ein Ringanker ist. Wenn Du so etwas noch nie gemacht hast, dann würde ich Dir auch empfehlen zu einem anderen Architekten zu gehen, der Dir die Sache absegnet oder vielleicht noch besser zu einem Bau-Ingenieur. Der ist für solche Sachen auch Planvorlageberechtigt und kann Dir in einem bzgl. Tragfähigkeit des Bestands usw. besser weiterhelfen. Normalerweise "gehört" die Ausführungsplanung zur Bauantragsplanung mit dazu. Es sind zwar getrennte Lesitungen und Phasen von der HOAI, aber ich kenne kaum einen Architekten, der nach der Bauantragsplanung aufhört und die Ausführungsplanung wegfallen läßt oder anderen überläßt. Das Risiko ist den meisten Architekten zu groß, weil die Genehmigungsplanung schlecht bezahlt wird (nach HOAI nur 6 Punkte) und man dadurch die Pläne nicht intensiv genug durcharbeiten kann um alle möglichen Fehler oder wichtigen Punkten die in der Ausführungsplanung geklärt sein müssen, auszuräumen. Also wenn Du einen Auftrag abwickelst, dann gibt es in der Regel folgende Konstellationen/Packages für den Architekten: LPH. 1-3, LPH. 1-5, LPH. 4-5, LPH. 1-9, LPH. 6-9 (LPHs nach HOAI) LPH. 1-4 (von Architekt 1) und 5-9 (von Architekt 2) gibt es auch, aber oft mit größeren Kommunikationsproblemen. | |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 17:22 ID: 17503 | Social Bookmarks: "Wenn Du so etwas noch nie gemacht hast, dann würde ich Dir auch empfehlen zu einem anderen Architekten zu gehen, der Dir die Sache absegnet oder vielleicht noch besser zu einem Bau-Ingenieur. Der ist für solche Sachen auch Planvorlageberechtigt und kann Dir in einem bzgl. Tragfähigkeit des Bestands usw. besser weiterhelfen." Also ich kenn mich zwar mit bauvorlageberechtigungen für Architekten einigermasse aus, aber wie ist das denn jetzt genau bei Bau.Ings.? Müssen die auch 2 Jahre arbeiten oder dürfen die direkt alles machen? |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 10.08.2006 Uhrzeit: 20:08 ID: 17511 | Social Bookmarks: die müssen glaube ich 10 Jahre dabei sein......... |
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