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Teledienstgesetz Wollte mal posten, was ich auf der AKS Homepage gefunden habe: Zitat:
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habe übrigens auf diversen Büroseiten aus NRW schon solche links zu Datenblättern entdeckt........ Der Punkt bezüglich Kammerzugehörigkeit und Kammersatzung interessiert mich besonders. Wie ist das denn bei den "Planungsbüros", die keine Kammersatzungen unterworfen sind, und natürlich auch über keine Berufsbezeichnung mit Titel verfügen? |
Impressumspflicht besteht für alle kommerziell genutzten Internetseiten. Wer ein gutes Musterbeispiel haben möchte sollte http://www.digi-info.de/de/netlaw/we...ssum/index.php besuchen. Dort wird das Impressum abhängig von der Berufsbezeichnung/Gesellschaftsform erstellt! |
ok, wie muß sich jetzt aber die Präsenz eines nicht in einer Kammer eingetragenen Architekten darstellen? |
Gar nicht, da Du ohne Kammermitgliedschaft kein Architekt bist. |
....... ;) ok. Also folgende Situation, in der sich ja enorm viele Absolventen hier im Forum befinden: - du betreibst deine "Planungsbüro xy" Seite, die ja eindeutig kommerziellen Charakter hat, da du ja Kunden bewirbst. - du kannst Angaben wie Adresse etc nach Teledienstgesetz machen. Wie verhält sich aber der Punkt Berufsbezeichnung? - desgleichen, die berufsrechtliche Regelung? |
Freiberufler (selbständig, ohne Pflichtmitgliedschaft) - und bitte das Wort Architekt meiden :D Was gehen dürfte ist: Max Mustermann (Dipl.-Ing. d. Architektur) Vermutlich darf man auch Architekturdienstleistungen etc. schreiben - aber Vorsicht, ganz sicher bin ich mir nicht. In einem solchen Fall würde ich vielleicht einfach mal zu einem Fachanwalt gehen und mich beraten lassen. Die 100 Piepen könnten es wert sein. |
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