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Nils01: Offline
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Hochschule/AG: Tutor Lehrstuhl Prof. Schenk 03/04 Beitrag Datum: 23.11.2006 Uhrzeit: 12:14 ID: 19961 | Social Bookmarks: Zulassung zu Architektur- und Stadtplanungs-Masterstudiengängen: Stadtplanung: z.B. HfT Stuttgart, Master: zugelassen werden neben Architekten auch Raumplaner, Geographen, Bauingenieure, selbst Soziologen mit entspr. Schwerpunkt haben Chancen. Architektur: Bauingenieure werden je nach Hochschule auch zu Architektur-Masterstudiengängen zugelassen. Querschnittsstudiengänge wie Denkmalpflege etc. lassen auch Bewerber anderer Fachrichtungen zu, üblicherweise mit der Einschränkung der Spezialisierung im Vorstudium und/oder Berufserfahrung. |
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bugele: Offline
Beitrag Datum: 23.11.2006 Uhrzeit: 17:50 ID: 19981 | Social Bookmarks: habe ich das richtig verstanden? 1)diplom in architektur + 1jahr berufserfahrung= architeckt 2)bachelor in architektur + 1jahr berufserfahrung= agr nichts? 3)bachelor in achitektur + master in architektur + 1jahr berufserfahrung= architekt wenn diese 3 aussagen stimmen, was machen studenten die ein schlechten bachelor abschluss haben und nicht zum master zugelasssen werden? diese können sie ja nie architekt nennen, oder? also sind die sowieso sofort arbeitslos hoffe ihr könnt schnell antworten! danke! |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 23.11.2006 Uhrzeit: 17:59 ID: 19982 | Social Bookmarks: Nein, momentan ist es so (dass soll sich laut Zitat ja ändern): Bachelor (6 Sem.) = kein Kammerzutritt möglich = KEIN Architekt Bachelor (8 Sem.) oder Arch. Diplom oder Arch. Master + 2 Jahre Berufserfahrung (+ Weiterbildung, oder ohne weiterbildung, oder nur Nachweis von 3 Projekten, von Kammer zu Kammer verschieden) = Architekt Theoretisch kann sich jeder, der mal 10 oder 15 Jahre im Berufsfeld des Architekten gearbeitet hat (=wirkliche Architektentätigkeit) auch Architekt nennen also auch Kammereintritt beantragen. Diese Leute sind z.B. Bauings. gewesen oder dann eben Arch.Bachelotrs. Ich denke auch dass sich die Kammer da noch umstellen wird, denn das Problem das du aufzeigst, wird ja so kommen, nämlich das manche Leute mit Bachelor eben nicht in die Kammer eintreten können... |
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bugele: Offline
Beitrag Datum: 23.11.2006 Uhrzeit: 18:07 ID: 19983 | Social Bookmarks: um das gang klar festzuhalten du meinst also, dass sich irgendwann auch leute die architektur mit bachelor abschluss studiert haben architekt nennen dürfen wenn sie ein jahr berufserfahrung haben zur zeit ist dies aber nich nicht so, oder? |
Social Bookmarks: Nein, er hat wohl eher gemeint, dass der Zugang zur Kammer und somit zum Titel "Architekt" auch für Leute ohne Architekturstudium schon lange möglich ist, dann aber nur mit 10-15 Jahren Berufserfahrung im Bereich Architektur und nachweis. Diese Regelung müsste dann auch für 3-jährige Bachelor gelten, denn es wurden/werden sogar Bautechniker usw. aufgenommen. | |
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Francis: Offline
Beitrag Datum: 23.11.2006 Uhrzeit: 18:36 ID: 19988 | Social Bookmarks: naja, ich persönlich kann mir schon vorstellen, dass sich wirklich irgendwann mal die Leute nur mit 6-sem. Bachelor Architekt nennen dürfen, also das da dann halt Änderungen von der Kammer kommen werden, wie es das Zitat ja auch schon sagt. Dann aber mit erschwerten Bedingungen, d.h. mehr Berufserfahrungsnachweise als Diplomleute und auch mehr Weiterbildung... Was mir aber nicht klar ist, wie kommst du immer auf 1 Jahr Berufserfahrung??? Es sind doch schon für Dipl.Ings. und Masterabsolventen 2 Jahre! Für Bachelorabsolventen wird es (wenn es mal kommt) eher mehr werden... Aber darauf kann man doch auch nicht setzen! Die aktuelle Praxis ist, dass Bachelorarchitekten eben nicht in die Kammer dürfen und fertig! |
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Nils01: Offline
Ort: Konstanz
Hochschule/AG: Tutor Lehrstuhl Prof. Schenk 03/04 Beitrag Datum: 23.11.2006 Uhrzeit: 21:02 ID: 19989 | Social Bookmarks: AKBW, bisher: Diplom (4 oder 5 Jahre) plus AIP-Zeit (min. 2 Jahre) plus Antrag auf Zulassung = Architekt nach 6 oder 7 Jahren zukünftig (Modell der AKBW, noch nicht beschlossen): mit Diplom oder Master wie bisher, mit Bachelor hingegen: Bachelor (3 Jahre, in echt wohl eher 3,5) plus Berufstätigkeit ( X Jahre, habe was von 4 gehört ) plus AIP-Zeit (2 Jahre) plus Antrag auf Zulassung = Architekt nach 9 Jahren. Die AIP-Zeit in BW ist eine von der Kammer begleitete Praxiszeit, mit der Berechtigung, ins Versorgungswerk einzuzahlen, und mit der Verpflichtung, die praktische Tätigkeit zu dokumentieren und anerkannte Fortbildungen zu besuchen. Man hat weder aktives noch passives Wahlrecht in der Kammer, ist aber sonst reguläres Mitglied. Ob sich die AIP-Zeit bei reinen Bachelor-Absolventen über 2 oder über 6 Jahre erstrecken soll, weiß ich nicht. Auch, wie Praxiszeiten nach Bachelor-Abschluss und vor Masterstudiumsbeginn gewertet werden, weiß ich nicht. Ebenso ist unklar, wei Berufstätigkeit neben dem Masterstudium gewertet wird (man hat ja bereits einen Abschluss). Für einen Quereinstieg in egal welchen Beruf, um auf die Anfangsfrage zurückzukommen, ist die Kombination aus gut abgeschlossenem Hochschulstudium und Berufserfahrung auf jeden Fall ein Vorteil. Wenn man dann deutlich machen kann, daß man zumindest einen Teil der im "fachfremden" Job geforderten Qualifikation bereits erworben hat (im Büro war man z.B. eher Manager als Gestalter), glaubhaft Interesse an der neuen Materie zeigt und bereit ist, sich nebenher weiterzubilden, ist ein Quereinsteiger mit Architektur-Abschluss auch für Unternehmen interessant, die nichts mit Bauen zu tun haben. P.S. Der Außendienst von Unternehmen ist auch ein mögliches Betätigungsfeld - Präsentieren und Dinge gefällig darstellen können wir ja alle, und das technische Grundverständnis für z.B. Bauprodukte ist auch da. Ich habe fast das Gefühl, das Studium qualifiziert für eine solche Tätigkeit mehr als für die Arbeit in manchen Architekturbüros...und man hat einen tollen Dienstwagen... |
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Welches thema wrdet ihr nehmen ? - Yahoo! Clever | dieses Thema | Refback | 26.02.2010 23:33 |
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