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lola: Offline
Ort: Hamburg Beitrag Datum: 03.01.2007 Uhrzeit: 15:51 ID: 20700 | Social Bookmarks: Hallo! Nach einiger Suche im Internet bin ich auf diese Seite gestossen und hoffe, dass ich hier hilfreiche Antworten finden werde... Ich bin in Teilzeit angestellt (nicht als Architektin) und habe jetzt die Möglichkeit nebenher in einem Architekturbüro stundenweise mitzuarbeiten - geplant als freie Mitarbeit. Nachdem ich versucht habe mich zu den rechtlichen Seiten im Internet schlau zu machen, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich alle Punkte einer Scheinselbstständigkeit erfüllen würde und das demnach so nicht machen kann. Oder gibt es hier jemand, der mir das Gegenteil bestätigen kann??? Weitere Auftraggeber sind nicht in Sicht, ich würde mit im Architekturbüro sitzen, muss mich an Weisungen halten... würde jedoch finanziell unter den Grenzen für die Umsatzsteuerpflicht liegen. Aber das spielt wahrscheinlich keine Rolle, oder? Ist die Tatsache, dass ich bereits sozialversicherungspflichtig angestellt bin dabei relevant? Müßte ich mich zusätzlich kranken- (und evtl. renten-)versichern? Bzw. gibt es auch bei der Frage der Scheinselbstständigkeit finanzielle Grenzen, unter denen es sowieso keine Rolle spielt? Welche offiziellen Stellen müßten einem dabei weiterhelfen können? Die BfA? Hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht? Ich bin wirklich sehr dankbar für alle Antworten! |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 03.01.2007 Uhrzeit: 16:04 ID: 20701 | Social Bookmarks: Du müßtest uns vorab mal sagen, ob du als Architektin oder Sektretärin in dem Büro arbeiten willst. Denn die freie Mitarbeiterschaft ist auf wenige Berufsgruppen begrenzt. Punkto Scheinselbstständigkeit: du wirst hier mit der Suchfunktion mehrere Themen finden, in denen bereits diskutiert wurde, welche Merkmale auf eine Scheinselbstständigkeit hinweisen. Zur Zeit sind wahrscheinlich sogar die mehrheit der freien Mitarbeiter scheinselbstständig. Wichtige Punkte, die du abklären mußt sind: Umsatzsteuer (ist erst ab 16000 euro im Jahr Pflicht), Einkommenssteuer, Rente, Sozialabgaben. Fraglich ist nämlich, ob du auf die soziale Absicherung verzichten willst, oder ob du sie bei deiner Lohnkalkulation miteinrechnest. Wenn du nur geringfügig beschäftigt bist, würde ich auf einen 400 Euro-Job drängen. Florian hatte mal eine detaillierte Berechnung des Stundenlohnes inkl. Urlaub etc gepostet, unter 15 Euro / Stunde würde ich nichts annehmen. |
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lola: Offline
Ort: Hamburg Beitrag Datum: 03.01.2007 Uhrzeit: 19:57 ID: 20708 | Social Bookmarks: Als Architektin... sorry, ich dachte das wäre aus dem Text zu erkennen. Ich habe auch schon eine ganze Menge dazu gelesen, so dass ich zu dem Schluss kam, dass meine Mitarbeit mit Sicherheit als Scheinselbstständigkeit gelten würde. Was ich halt nicht weiß, ist, ob es für die Sozialabgaben auch Geringfügigkeitsgrenzen gibt bzw. ob es einen Unterschied macht, dass ich ohnehin eine Festanstellung habe, bei der ich Sozialabgaben zahle. Was Steuern angeht, werde ich unter jeglichen Grenzen bleiben. Nur die BfA macht mir da Sorgen... |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 03.01.2007 Uhrzeit: 22:57 ID: 20710 | Social Bookmarks: nun ja...... grundsätzlich ist man bei jeder Tätigkeit Sozialversichert, es sei denn man ist Selbstständig. Dann musst du ca. 300 Euro im Monat abzahlen. Da du aber schon durch deine andere Teilzeitbeschäftigung versichert bist, kann ich dir jetzt auch nicht hundertprozentig sagen, ob du dich dann nochmals versichern musst oder nicht. Prinzipiell werden bei einer selbstständigen Arbeit keine Abgaben fällig. Du mußt alle Versicherungen selbst leisten, wie Rente, Unfall, Kranken oder Invaliditätsversicherungen. Wenn du das nicht tust, dann bist im Alter oder Schadensfall du der Dumme. Da du schon eine Krankenversicherung hast, kannst du ja mal nachfragen, wie es ist, wenn du eine geringfügige selbstständige Arbeit aufnimmst (bei der entsprechenden Krankenkasse). Wenn du sowieso nur ab und zu mal aushilfst, ist eine Scheinselbstständigkeit nicht zwingend ersichtbar. |
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secretgarden: Offline
Ort: hamburg Beitrag Datum: 08.01.2007 Uhrzeit: 21:51 ID: 20816 | Social Bookmarks: aber so wie ich das verstanden habe arbeitest du nur NEBENHER als architektin. und behälst deinen alten job. der springende punkt wäre dann nämlich: du bist dann auf keinen fall scheinselbständig weil du doch schon für zwei arbeitgeber arbeitest. erbitte um korrektur falls ich was falsch verstanden habe.... |
Social Bookmarks: Nur wenn man 50/50 arbeitet. Man ist scheinselbstständig wenn man z.B. 8 Stunden als Angestellter und 40 Stunden "selbstständig" arbeitet. - Meines Wissens
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timovic: Offline
Beitrag Datum: 10.01.2007 Uhrzeit: 13:19 ID: 20847 | Social Bookmarks: Zitat:
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secretgarden: Offline
Ort: hamburg Beitrag Datum: 14.01.2007 Uhrzeit: 23:28 ID: 20955 | Social Bookmarks: hä?? entschuldige aber dein posting verstehe ich jetzt nicht. man arbeitet als selbständiger wenn man mehrere arbeitgeber hat. korrekt? |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 15.01.2007 Uhrzeit: 18:19 ID: 20966 | Social Bookmarks: muß nicht sein. Es kommt immer darauf an WIE man für beide Arbeitgeber arbeitet. Das Kriterium mehrerer Auftraggeber war mal im Kriterienkatlog enthlten, heutzutage wird aber maßgeblich nach der Organisation und Weisungsstruktur eine Scheinselbstständigkeit begeurteilt. Wenn ich also für zwei Büros arbeite, und zwar in deren Räume, sprich - ich gehe zwei mal die Woche nachmittags bei Meier, zweimal vormittags bei Müller im Büro arbeiten, dann bist du mit beiden Jobs scheinselbstständig. Du bist nicht Selbstständig, da Meier und Müller dich in ihrer Bürostruktur integrieren. Selbstständig wärst du, wenn Meier und Müller dir sagen, was zu machen ist, und du dir dann selbst Zeit und Ort einteilst, und nach Fertigstellung die Sachen ablieferst (kann natürlich auch mit Zwischenkorrekturen sein). Da du aber zu festen Zeiten im Büro arbeitest, sparen sich Meier und Müller eindeutig nur die Sozialabgaben, selbstständig bist du mit den beiden Auftraggebern nicht. |
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secretgarden: Offline
Ort: hamburg Beitrag Datum: 16.01.2007 Uhrzeit: 22:56 ID: 20982 | Social Bookmarks: ok da hast du recht. aber wer bitte will nachprüfen, in welchen räumlichkeiten man als freiberufler arbeitet? |
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michael101171: Offline
Beitrag Datum: 19.01.2007 Uhrzeit: 01:29 ID: 21043 | Social Bookmarks: Ich würde mich da erst mal entspannen. Soviel ich weiß trägt das Risiko im wesentlichen der Arbeitgeber, bzw. im Falle der freiberuflichen Tätigkeit ist das dann der Auftraggeber (!) |
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