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lola: Offline
Ort: Hamburg ![]() Beitrag Datum: 03.01.2007 Uhrzeit: 15:51 ID: 20700 | Social Bookmarks: Hallo! Nach einiger Suche im Internet bin ich auf diese Seite gestossen und hoffe, dass ich hier hilfreiche Antworten finden werde... Ich bin in Teilzeit angestellt (nicht als Architektin) und habe jetzt die Möglichkeit nebenher in einem Architekturbüro stundenweise mitzuarbeiten - geplant als freie Mitarbeit. Nachdem ich versucht habe mich zu den rechtlichen Seiten im Internet schlau zu machen, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich alle Punkte einer Scheinselbstständigkeit erfüllen würde und das demnach so nicht machen kann. Oder gibt es hier jemand, der mir das Gegenteil bestätigen kann??? Weitere Auftraggeber sind nicht in Sicht, ich würde mit im Architekturbüro sitzen, muss mich an Weisungen halten... würde jedoch finanziell unter den Grenzen für die Umsatzsteuerpflicht liegen. Aber das spielt wahrscheinlich keine Rolle, oder? Ist die Tatsache, dass ich bereits sozialversicherungspflichtig angestellt bin dabei relevant? Müßte ich mich zusätzlich kranken- (und evtl. renten-)versichern? Bzw. gibt es auch bei der Frage der Scheinselbstständigkeit finanzielle Grenzen, unter denen es sowieso keine Rolle spielt? Welche offiziellen Stellen müßten einem dabei weiterhelfen können? Die BfA? Hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht? Ich bin wirklich sehr dankbar für alle Antworten! |
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