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Ort: Düsseldorf Beitrag Datum: 10.01.2007 Uhrzeit: 23:17 ID: 20872 | Social Bookmarks: hallo, forum. ich wollte mich an dieser stelle mal schlau machen und einige rechtliche (steuerliche) sachen erfragen. ich bin freiberuflicher innenarchitekt und habe vor mir ein zweites standbein im bereich grafik-design, illustration, etc. aufzubauen. meine frage: muss ich ein zusätzliches gewerbe anmelden oder kann ich solche aufträge auch über mein innenarchitekturbüro abwickeln? die entwicklung von CI´s (Innenarchitektur, Möbeldesign samt logogestaltung, briefpapiere, webauftritt, etc.) zählen ja auch zum berufsbild eines innenarchitekten. wäre nett, wenn jemand helfen könnte, der vielleicht in der selben lage ist. viele grüße, tobi |
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Social Bookmarks: Du findest mit dem Schlagwort "Gewerbe" viele nützliche Infos über unsere Suche. Aber um Dir schonmal eine Antwort zu Geben: Nein Du musst kein Gewerbe anmelden, da Du kein Gewerbetreibender bist. Du verkaufst ja nur eine Dienstleitung und keine Ware - es sei den Du stellst das Papier selber her
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Ort: Düsseldorf Beitrag Datum: 11.01.2007 Uhrzeit: 10:26 ID: 20881 | Social Bookmarks: hi und danke erstmal für deine antwort. die suche hat leider keine ausreichenden ergebnisse geliefert... um meine frage und meine bedenken noch etwas zu präzisieren: als freiberufler gilt man ja nur, solange die ausgeübte arbeit sich auf den jeweiligen bereich beschränkt. z.b. als freiberuflicher jurist darf ich nicht auch freiberuflich in sachen innenarchitektur unterwegs sein. deshalb bin ich mir unsicher, weil meine angestrebte arbeit ja eher im bereich der "kreativen" berufe liegt und nicht wie derzeit bei den "Technischen und naturwissenschaftlichen Berufen". (laut auflistung spartenberufe bei wikipedia) natürlich kann man z.b. den entwurf und das neugestalten eines logos einer band zur "überarbeitung der bandeigenen CI" zählen, aber dennoch bin ich mir da rechtlich nicht ganz sicher. wäre nett, wenn jemand noch ein paar argumente oder ansätze hat. viele grüße aus d´dorf, tobi |
Social Bookmarks: Zitat:
Welches Recht sollte mir verbieten in mehreren Bereichen tätig zu sein??? Das Beispiel mit Juristen und Innenarchitekten ist so weit ich weiß ein reines Kammerproblem, vor allem von Seiten der Juristen. Es ist in dem Fall irgendwie nicht zulässig auf zwei Hochzeiten zu tanzen. Wenn sich z.B. ein Architekt und ein Jurist zusammentun und ein gemeinsames Büro gründen wollen, macht die Kammer erstmal stress. Man muss dann richtig nachweisen, dass sich jeder ausschließlich um sein eines Fach kümmert und den Partner nur als fachlichen Berater hinzuzieht...
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Ort: Düsseldorf Beitrag Datum: 11.01.2007 Uhrzeit: 11:06 ID: 20883 | Social Bookmarks: ja, das mit dem "nur solange freiberufler..." war wohl falsch beschrieben. ich dachte immer, das man sein "recht auf freiberufler sein" nur für den jeweiligen erlernten, studierten oder gekauften ;-) beruf erwirbt. ich möchte halt nicht, das mir rechtliche probleme entstehen und jemand plötzlich sagt: "aha, das liegt aber gar nicht in ihrem tätigkeitsbereich, was sie da gemacht haben und dafür eine rechnung geschrieben haben..." ich hoffe, das ist verständlich, was schreibe. vile grüße, tobi |
Social Bookmarks: Du darfst alles machen, was nicht geschützt ist. Der Beruf des Architekten oder des Juristen ist durch die jeweilige Kammer geschützt. Also juristische Beratungen ohne Kammermitglied zu sein kann teuer werden.
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Ort: Düsseldorf Beitrag Datum: 11.01.2007 Uhrzeit: 11:37 ID: 20886 | Social Bookmarks: hi nochmal... das mit jurist und architekt war ja auch nur ein beispiel. für mich würde innenarchitekt und grafik-designer in frage kommen. da der beruf des designers ja kein geschützter beruf ist, kann ich beruhigt sein. vielen dank für die schnelle hilfe. grüße, tobi |
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