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gollum: Offline

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gollum is on a distinguished road

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Datum: 20.05.2003
Uhrzeit: 21:01
ID: 1810



Bauvorlageberechtigt?

#1 (Permalink)
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Hallo!

Mal ne ganz blöde Frage: Bin ich nach meinem Studium (Dipl.Ing. FH) Bauvorlageberechtigt ?

Und noch eine Frage: Was muss man erfüllen, um in eine Architektenkammer aufgenommen zu werden und wie lange dauert das?
Oder ist das in jeder Kammer unterschiedlich?`

danke schonmal für eure Antworten, die hoffentlich schnell kommen...

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Florian: Offline

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 21.05.2003
Uhrzeit: 19:59
ID: 1812



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Als Dipl.-Ing. ist man bedingt vorlageberechtigt. So weit mir bekannt ist, kann man alles machen was maximal 2 Stockwerke hoch ist, danach braucht man noch einen Architekten/Statiker. Aber vielleicht kann mich auch jemand korrigieren :eek:
Um in die Architektenkamme aufgenommen zu werden mußt Du als erstes mal ein Diplom haben, dann mußt Du zwei Jahre als Architekt tätig gewesen sein, d.h. Du mußt alle Leistungsphasen mal gemacht haben. Erst dann kannst Du einen Antrag bei der Architektenkammer stellen wobei das natürlich dann auch 'ne ganze Menge Schotter kostet...

Es gibt wohl auch die Möglichkeit ohne Diplom Architekt zu werden, allerdings muß man dabei 8 (?) Jahre die Tätigkeit eines Architekten erfolgreich getätig haben und muß dann noch einen ziemlich schweren Test bestehen. Ich weiß allerdings nicht, ob dieses Verfahren noch bei allen Kammern möglich ist.
Eventuell könnte natürlich die Master / Bachelor Geschichte dazu führen, das soche Tests allgemein eingeführt werden. Bisher wollen die Kammern nämlich die Leute, die dann einen Bachelor Abschluss haben nicht als Architekten akzeptieren, allerdings könnte das sicherlich gerichtlich durchgesetzt werden

Grüsse
Florian
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Florian Illenberger

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spl
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spl is on a distinguished road

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Datum: 21.05.2003
Uhrzeit: 23:21
ID: 1814



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Was Du zu den 2 Jahren gesagt hast ist richtig. Man muss nur Nachweisen das man in allen LPs gearbeitet hat.

Allerdings hört die Berechtigung eines Absolventen schon bei einer Garage auf. Das steht aber alles in der BauO(NW etc.) Dort stehen die Gebäude die über das normale bzw. vereinfachte Genehmigungsverfahren gehen. Alle Restlichen können alle machen (auch ohne Studium).

Beispiel zur Härt der Vorschriften. Ich habe eine Terrassenüberdachung geplant. Das brauchte Stempel, Lageplan, Entwässerungsplan, einfache Statik, GRs, Ansichten und Schnitte in 3-facher Ausführung.

Aber noch was zur Praxis. Das Bauamt sagte mir wörtlich: Kennen Sie nicht einen Architekten der Ihnen den Stempel druntersetzen kann?

Zuviel dazu....
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Gruß SPL

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Sonja is on a distinguished road

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Datum: 08.07.2003
Uhrzeit: 11:26
ID: 2142



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Hallo !

Also, das stimmt nicht ganz.
1. in jedem Bundesland ist das unterschiedlich, in der Regel muss man 2 Jahre in allen LPH gearbeitet haben, dann kann man sich in eine Arch.kammer eintragen lassen. In Bayern sind es 3 Jahre. Nach dem Studium ist man bauvorlageberechtigt für Gebäude geringer Schwierigkeit, d.h. Oberkante Fertigfußboden des höchsten (Voll-)Geschosses darf nicht höher wie 7 m sein. Als eingetragener Arch. darf man bis Gebäude mittlerer Schwierigkeit bauen. Nach 10 Jahren Berufserfahrung dann Hochhäuser und Sonderbauten. Das steht alles in den Bauordnungen der jeweiligen Länder. Das solltet ihr aber wissen !

Gruß,
Sonja

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Florian: Offline

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 08.07.2003
Uhrzeit: 14:10
ID: 2145



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Na dann lag ich doch garnicht so falsch mit meinen 2 Geschossen, da kommt man ja so an die 7m ran

Flo
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Florian Illenberger

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Datum: 24.11.2003
Uhrzeit: 21:55
ID: 2749



Kammereintrag #6 (Permalink)
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In manchen Bundesländern wie BW muss man zusätzlich zu den 2 Jahren arbeiten (in allen Leistungsphasen) an Schulungen der Architektenkammer auf eigene Kosten und in der Freizeit teilnehmen. Das nennt sich dan AIP.

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wolfgang_ch: Offline


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Beitrag
Datum: 25.11.2003
Uhrzeit: 11:14
ID: 2753



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Hallo Zusammen.

Das stimmt alles. Ich bin seit einem Jahr mit dem Studium fertig und arbeite in der Schweiz. Und wenn man im Ausland arbeitet, reicht (habe ich schriftlich von der AK-BW) zwei Jahre Berufserfahrung um sich in die AK einzutragen.

Viele grüsse

Wolfgang

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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 25.11.2003
Uhrzeit: 14:54
ID: 2761



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Hier gibt es eine Auflistung aller Architektenkammern in Deutschland mit Links zu den jeweiligen Homepages:

http://www.architektenkammer.de


Auf den Seiten sind die jeweiligen Architektengesetze (ArchG) publiziert, wo dann alles sehr genau beschrieben ist.

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ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2003
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cyan: Offline


cyan is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.11.2003
Uhrzeit: 23:47
ID: 2778



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Wolfgang,
das gilt auch fuer alle EU Länder.
Mich selber hat es nach England verschlagen.

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wolfgang_ch: Offline


wolfgang_ch is on a distinguished road

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Datum: 28.11.2003
Uhrzeit: 09:03
ID: 2784



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Hallo cyan.

Sag ich doch - auch die EU-Länder sind für mich als Deutscher Ausland ;-)

Gruss W

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