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gollum: Offline
Hochschule/AG: Tutor CAD / 3D Entwerfen Beitrag Datum: 20.05.2003 Uhrzeit: 21:01 ID: 1810 | Social Bookmarks: Hallo! Mal ne ganz blöde Frage: Bin ich nach meinem Studium (Dipl.Ing. FH) Bauvorlageberechtigt ? Und noch eine Frage: Was muss man erfüllen, um in eine Architektenkammer aufgenommen zu werden und wie lange dauert das? Oder ist das in jeder Kammer unterschiedlich?` danke schonmal für eure Antworten, die hoffentlich schnell kommen... |
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Social Bookmarks: Als Dipl.-Ing. ist man bedingt vorlageberechtigt. So weit mir bekannt ist, kann man alles machen was maximal 2 Stockwerke hoch ist, danach braucht man noch einen Architekten/Statiker. Aber vielleicht kann mich auch jemand korrigieren :eek: Um in die Architektenkamme aufgenommen zu werden mußt Du als erstes mal ein Diplom haben, dann mußt Du zwei Jahre als Architekt tätig gewesen sein, d.h. Du mußt alle Leistungsphasen mal gemacht haben. Erst dann kannst Du einen Antrag bei der Architektenkammer stellen wobei das natürlich dann auch 'ne ganze Menge Schotter kostet... Es gibt wohl auch die Möglichkeit ohne Diplom Architekt zu werden, allerdings muß man dabei 8 (?) Jahre die Tätigkeit eines Architekten erfolgreich getätig haben und muß dann noch einen ziemlich schweren Test bestehen. Ich weiß allerdings nicht, ob dieses Verfahren noch bei allen Kammern möglich ist. Eventuell könnte natürlich die Master / Bachelor Geschichte dazu führen, das soche Tests allgemein eingeführt werden. Bisher wollen die Kammern nämlich die Leute, die dann einen Bachelor Abschluss haben nicht als Architekten akzeptieren, allerdings könnte das sicherlich gerichtlich durchgesetzt werden Grüsse Florian
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Social Bookmarks: Was Du zu den 2 Jahren gesagt hast ist richtig. Man muss nur Nachweisen das man in allen LPs gearbeitet hat. Allerdings hört die Berechtigung eines Absolventen schon bei einer Garage auf. Das steht aber alles in der BauO(NW etc.) Dort stehen die Gebäude die über das normale bzw. vereinfachte Genehmigungsverfahren gehen. Alle Restlichen können alle machen (auch ohne Studium). Beispiel zur Härt der Vorschriften. Ich habe eine Terrassenüberdachung geplant. Das brauchte Stempel, Lageplan, Entwässerungsplan, einfache Statik, GRs, Ansichten und Schnitte in 3-facher Ausführung. Aber noch was zur Praxis. Das Bauamt sagte mir wörtlich: Kennen Sie nicht einen Architekten der Ihnen den Stempel druntersetzen kann? Zuviel dazu....
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 08.07.2003
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Sonja: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 08.07.2003 Uhrzeit: 11:26 ID: 2142 | Social Bookmarks: Hallo ! Also, das stimmt nicht ganz. 1. in jedem Bundesland ist das unterschiedlich, in der Regel muss man 2 Jahre in allen LPH gearbeitet haben, dann kann man sich in eine Arch.kammer eintragen lassen. In Bayern sind es 3 Jahre. Nach dem Studium ist man bauvorlageberechtigt für Gebäude geringer Schwierigkeit, d.h. Oberkante Fertigfußboden des höchsten (Voll-)Geschosses darf nicht höher wie 7 m sein. Als eingetragener Arch. darf man bis Gebäude mittlerer Schwierigkeit bauen. Nach 10 Jahren Berufserfahrung dann Hochhäuser und Sonderbauten. Das steht alles in den Bauordnungen der jeweiligen Länder. Das solltet ihr aber wissen ! Gruß, Sonja |
Social Bookmarks: Na dann lag ich doch garnicht so falsch mit meinen 2 Geschossen, da kommt man ja so an die 7m ran Flo
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ehem. Benutzer Registriert seit: 24.09.2003
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cyan: Offline
Beitrag Datum: 24.11.2003 Uhrzeit: 21:55 ID: 2749 | Social Bookmarks: In manchen Bundesländern wie BW muss man zusätzlich zu den 2 Jahren arbeiten (in allen Leistungsphasen) an Schulungen der Architektenkammer auf eigene Kosten und in der Freizeit teilnehmen. Das nennt sich dan AIP. |
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wolfgang_ch: Offline
Beitrag Datum: 25.11.2003 Uhrzeit: 11:14 ID: 2753 | Social Bookmarks: Hallo Zusammen. Das stimmt alles. Ich bin seit einem Jahr mit dem Studium fertig und arbeite in der Schweiz. Und wenn man im Ausland arbeitet, reicht (habe ich schriftlich von der AK-BW) zwei Jahre Berufserfahrung um sich in die AK einzutragen. Viele grüsse Wolfgang |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 25.11.2003 Uhrzeit: 14:54 ID: 2761 | Social Bookmarks: Hier gibt es eine Auflistung aller Architektenkammern in Deutschland mit Links zu den jeweiligen Homepages: http://www.architektenkammer.de Auf den Seiten sind die jeweiligen Architektengesetze (ArchG) publiziert, wo dann alles sehr genau beschrieben ist. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.09.2003
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cyan: Offline
Beitrag Datum: 27.11.2003 Uhrzeit: 23:47 ID: 2778 | Social Bookmarks: Wolfgang, das gilt auch fuer alle EU Länder. Mich selber hat es nach England verschlagen. |
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wolfgang_ch: Offline
Beitrag Datum: 28.11.2003 Uhrzeit: 09:03 ID: 2784 | Social Bookmarks: Hallo cyan. Sag ich doch - auch die EU-Länder sind für mich als Deutscher Ausland ;-) Gruss W |
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