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noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

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Datum: 30.09.2010
Uhrzeit: 13:31
ID: 41109



AW: Eingabeberechtigung-was darf ich

#1 (Permalink)
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Zitat:
kleiner tipp an die archies unter euch. öffter mal mit offenen augen über die baustelle gehen und schauen, was geht und was nicht. hab leider schon einige kollegen von euch gesehen, die zwar schöne ideen hatten, aber sonst keine ahnung (dem maurer wird gesagt, er hat treppe flächig an holzhauswand zu schmieren und dann wird sich gewundert, warum der mist gammelt). die kunst des ing ist solche fehler im vorfeld zu bedenken und zu vermeiden.
Zitat:
tja das liegt aber denk ich mal nicht am architekten an sich... hab auch schon kollegen von mir gesehen (maurer) die die schweißbahn am ende noch mal mit nägeln an die wand geschlagen haben das sie nicht mehr abfällt. und dann wundern das der keller feucht ist.^^
lang leben die Klischees......... was soll man zu solchen Aussagen noch hinzufügen??

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Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

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Datum: 04.10.2010
Uhrzeit: 21:18
ID: 41146



AW: Eingabeberechtigung-was darf ich

#2 (Permalink)
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Würde auch sagen hier hilft nur ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung.

Mit BA wirst du keine Bauvorlageberechtigung haben.

Als Meister im Bauhauptgewerbe darf man in Hessen für kleine Gebäude einen Bauantrag einreichen (200m2 Grundfläche, nicht mehr als 2 Wohneinheiten etc. PP s. HBO § 49).

Es ist allerdings schwierig eine bezahlbare Versicherung dafür zu finden.

Man zahlt als Meister wesentlich mehr Versicherungsprämie als ein frischer Dipl. Ing. Architektur.

Das eigentliche Problem ist nicht die Berufsbezeichnung sondern mangelnde Fachkenntnis sowohl als Meister im Maurer- und Betonbauerhandwerk oder Zimmererhandwerk als auch als frischgebackener Bachelor.

Ein Bauantrag ist zwar kein Hexenwerk, aber als Meister lernt man das nicht. Bei uns wurde das im Studium nur mal angeschnitten. Aber Fit ist man nach dem Studium nicht würde ich sagen.

Was man direkt nach dem Studium darf oder nicht darf würde ich nicht auf Messers Schneide legen. Die persönliche Qualifikation ist entscheidend.

Wenn man einen Bauantrag halt erst nach 3 Berufsjahren allein zusammenstellen kann..sollte man sich vorher nicht ran wagen.

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Beiträge: 16
eichhornkater: Offline

Ort: mittelfranken

eichhornkater is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 05.10.2010
Uhrzeit: 18:43
ID: 41158



AW: Eingabeberechtigung-was darf ich #3 (Permalink)
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ich hab zwar noch keinen dunst aber ich besuche derzeit eine meisterschule in ansbach und wir lernen sehr wohl einen bauantrag zu stellen... in bayern ist der meister eingabeberechtigt aber eben bedingt.

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