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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 30.09.2010 Uhrzeit: 13:31 ID: 41109 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
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Sven_W: Offline
![]() Beitrag Datum: 04.10.2010 Uhrzeit: 21:18 ID: 41146 | Social Bookmarks: Würde auch sagen hier hilft nur ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung. Mit BA wirst du keine Bauvorlageberechtigung haben. Als Meister im Bauhauptgewerbe darf man in Hessen für kleine Gebäude einen Bauantrag einreichen (200m2 Grundfläche, nicht mehr als 2 Wohneinheiten etc. PP s. HBO § 49). Es ist allerdings schwierig eine bezahlbare Versicherung dafür zu finden. Man zahlt als Meister wesentlich mehr Versicherungsprämie als ein frischer Dipl. Ing. Architektur. Das eigentliche Problem ist nicht die Berufsbezeichnung sondern mangelnde Fachkenntnis sowohl als Meister im Maurer- und Betonbauerhandwerk oder Zimmererhandwerk als auch als frischgebackener Bachelor. Ein Bauantrag ist zwar kein Hexenwerk, aber als Meister lernt man das nicht. Bei uns wurde das im Studium nur mal angeschnitten. Aber Fit ist man nach dem Studium nicht würde ich sagen. Was man direkt nach dem Studium darf oder nicht darf würde ich nicht auf Messers Schneide legen. Die persönliche Qualifikation ist entscheidend. Wenn man einen Bauantrag halt erst nach 3 Berufsjahren allein zusammenstellen kann..sollte man sich vorher nicht ran wagen. |
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Beiträge: 16
eichhornkater: Offline
Ort: mittelfranken ![]() Beitrag Datum: 05.10.2010 Uhrzeit: 18:43 ID: 41158 | Social Bookmarks: ich hab zwar noch keinen dunst aber ich besuche derzeit eine meisterschule in ansbach und wir lernen sehr wohl einen bauantrag zu stellen... in bayern ist der meister eingabeberechtigt aber eben bedingt. |
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