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Das kommt auf die Kalkulation an! Kann jetzt nur von mir sprechen, aber bei mir ist es so, ich werde meist auf Grundlage der Kalkulation bezahlt. Sprich, ich bekomm einen Auftrag X über einen bestimmten Betrag. Dieser Betrag wurde vom Auftraggeber festgesetzt, kalkuliert. Wenn ich für den Auftrag weniger Zeit brauch ist der Auftraggeber zufrieden, wenn ich mehr Zeit brauch hab ich das Risiko. Da die Aufträge aber Auftragnehmer freundlich kalkuliert sind, hab ich meist kein Problem die Zeiten zu halten. Meistens sind es auch 2-3 Aufträge gleichzeitig, kommt auf den Umfang des Projekts an. Was ganz wichtig für mich ist, dass auf jeden Fall meine 40h/Woche gesichert sind. |
Re: Re: Gehalt Zitat:
man kann also als dipl.-ing architektur durchaus ausschließlich für einen AG tätig sein, ohne der scheinselbständigkeit bezichtigt zu werden. so lange explizite honorarrechnungen vorliegen und keine regelmäßige summe pauschalisiert überwiesen wird, sollte es da keinerlei probleme geben. http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler |
Re: Re: Re: Gehalt Zitat:
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Re: Gehalt Zitat:
Rente ist mehr als in deiner Rechnung angegeben, wenn du richtig rechnen willst. Man muss die ganzen 19,9% einzahlen, damit man das mit einem Angestelltenverhältnis vergleichen möchte. 20€/Std. macht ein je nach Betriebsausgaben ein Monatsnetto von ca. 1.800 € aus, wenn man alle Steuerlücken ausnutzt. |
Re: Re: Re: Re: Gehalt Zitat:
aber wie dem auch sei, es bleibt: wenn du freiberuflich tätig bist - egal für wen, wo oder wie, dann bist du nicht renten- oder sozialversicherungspflichtig. |
Re: Re: Re: Re: Re: Gehalt Zitat:
Florian |
ich glaube, dass sind so die Klassiker Fragen im Meer der Freiberufler. Laut meinen Infos ist man als Freiberufler von der gestzlichen Rentenversicherung befreit! Man kann sich somit also um seine eigene Rente kümmern. (Was sicherlich effektiver ist als die gesetzliche). Hat vielleicht jemand Gesetzestexte vorliegen; ansonsten tauscht man recht schnelle nur Meinungen und nicht Fakten aus. Freue mich über Feedback, Gruß -- Blume |
Zitat:
Florian |
AW: Selbständigkeit! Hallo zusammen, um das mal zu klären. Als Freiberufler in unserer Branche (Bauingeneniuer, Architekt, Dipl.-Ing., Innenarchitekt etc.) kann man sich generell erstmal von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, da diese Berufgruppe zu den sog. Katalogberufen gehört. Liegt diese Befreiung vor, hat man theoretisch nie mehr in seinem Leben etwas mit der Rentenversicherung Bund zu tun! Solange man im Falle eines Absolventen des FB Architektur noch nicht als Architekt in die Architektenliste eingetragen ist, kann man sich entweder freiwillig beim Versorgungswerk der AK versichern lassen oder gar nicht für die rente vorsorgen. Als eingeschriebener Architekt ist man verpflichtet, dem jeweiligen Versorgungswerk beizutreten. Die Beitragsregelungen kann man auf den jeweiligen Webseiten finden. Und nochmals zu der sog. Scheinselbständigkeit. Die gibt es eigentlich nicht mehr! Ich habe mich in einem pers. Gespräch mal beim Versorgungswerk der AKNW erkundigt. Das Gesetz zur Scheinselbständigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Darüber hinaus zählt man schon unter folgenden Gesichtpunkten als voll selbständig: - mind. 2 Auftraggeber (egal, wieviel man bei dem zweiten AG verdient) - Auftreten als Selbständiger mittels eigenem Briefpapier, Visitenkarten, Homepage etc. - wenn man sich in gewisser Weise auch um weitere Aufträge kümmert Den 2. AG bekommt man ja auch recht schnell, wenn man mal eben für ein Familienmitglied oder Freunde eine neue Raumgestaltung für die Wohnung plant ;) So läuft das und bei mir schon seit 2 Jahren ohne Probleme! |
AW: Selbständigkeit! Noch mal: ich rede nicht von einer pflichtversicherung bei der BfA für Scheinselbstständige sondern für Selbstständige. Zitat:
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Dazu auch noch interessant ist dieser Artikel: http://www.zeit.de/2004/07/Titel_2fMartenstein_07 So was ähnliches ist mir auch passiert. Grüße, Florian |
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