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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 23.12.2007 Uhrzeit: 15:25 ID: 26362 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, nach meinem Kenntnisstand können Absolventen der FH sich auf der Visitenkarte oder sonstwo einfach als Dipl.-Ing. titulieren, das sperrige (FH) ist also nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Ich lese es aber noch oft bei Ingenieuren, die es besser wissen sollten. Ist mein Kenntnisstand falsch, oder hat es sich noch nicht rumgesprochen. Falls es noch keinen Weihnachtsthread gibt, Euch allen ein paar stressfreie und besinnliche Tage fragt und wünscht der Kieler |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 23.12.2007 Uhrzeit: 20:40 ID: 26364 | Social Bookmarks: Es steht auf der Diplomurkunde, dass der Titel so genannt werden muss, wie er auf der Urkunde aufgeführt ist. Wenn du mir also deine Quellen nennst, würde ich mich gerne belehren lassen.... |
Social Bookmarks: Ich hatte auch so etwas im Sinn, also daß man das (FH) nicht mehr zwingend erwähnen muß, kann aber keine Quelle angeben. Andererseits: Warum darauf verzichten? Sperrig, naja nicht wirklich. Ich sehe keinen Grund darauf zu verzichten. Schließlich erkennt man auf den ersten Blick die Art der Hochschule, während man bei einem Dipl.Ing. nicht weiß ob man es mit einem TU, TH, FU, KH, etc. - Architekten zu tun hat. Eigentlich sollte es keine große Rolle spielen, aber manche Arbeitgeber stellen sogar bevorzugt FHler ein. Frohe Weihnachten. | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.12.2007 Uhrzeit: 14:34 ID: 26366 | Social Bookmarks: So, hier noch eine Variante von mir: Man muß sich so nennen, wie es auf der Diplomurkunde steht. FH-Absolventen können aber darauf bestehen, das der (FH)-Zusatz auf dieser beim Ausstellen nicht aufgeführt wird. |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.12.2007 Uhrzeit: 16:32 ID: 26367 | Social Bookmarks: @ personal cheese: steht bei mir genau so auf der Urkunde, woher hast du die Info, dass FH-ler den Zusatz weglassen dürfen? |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.12.2007 Uhrzeit: 11:54 ID: 26368 | Social Bookmarks: Das war ein Gerüch, das zur Zeit meiner Diplomarbeit im Umlauf war. Ich habe mir eben mal Hochschulrahmengesetz, Hochschulgesetz NRW und die Diplomprüfungsordnung angesehen und darin wird nichts dergleichen erwähnt. Scheint also falsch zu sein. |
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StarlightJD: Offline
Ort: NRW ![]() Beitrag Datum: 04.03.2008 Uhrzeit: 13:32 ID: 27365 | Social Bookmarks: Ich habe auch gehört, dass man mit einem Master nicht mehr angeben muss ob der an FH, TU, TH, ... gemacht wurde. Ist da was dran? |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 04.03.2008 Uhrzeit: 22:51 ID: 27379 | Social Bookmarks: Nach meinem Kenntnisstand muß man den Zusatz "FH" nicht mehr dazuschreiben, dafür dürfen die Unileute "Uni" dahinterschreiben. Ich kann das, leider auch nicht belegen, habs nur mal gehört und mich nicht weiter dafür interessiert. Ich glaube es hängt auch damit zusammen, daß sich viele Fachhochschulen in den letzten Jahren in Hochschulen umbenannt haben. Ach eigentlich ist das doch egal. Hauptsache das Studium macht Spaß und der Job auch ![]() |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 05.03.2008 Uhrzeit: 08:55 ID: 27382 | Social Bookmarks: Nightfly hat Recht: Im Prinzip ist es egal, wie und wo man seinen Abschluss gemacht hat, wenn am Ende die Tätigkeit interessant ist und man Spaß dabei hat. Allerdings gibt es nun mal die Regelungen, wie man seine Titel oder hier die akademischen Grade zu führen hat. Grundlage ist das Hochschulrahmengesetz. Wie es bei allen Gesetzen so ist, sind diese bindend. Wer sich nicht an die Gesetze hält, kann mit teilweise empfindlichen Strafen rechnen. Ich erinnere hierbei an fehlende Impressi auf Webseiten und Anwälte, die sich darauf spezialisieren, die Betreiber in diesem Fall zu verklagen, da es nach dem Teledienstgesetz auch eine Verpflichtung gibt, ein Impressum zu platzieren. Gibt man seinen akademischen Grad trotzdem falsch an, kann es durchaus sein, dass dies niemanden auffällt. Ab und an hört man dann aber doch, das Menschen verklagt werden, dass sie z.B. zu Unrecht einen Dr.-Titel tragen. Letztlich zählt die Bezeichnung, die auf der Diplom-Urkunde für ein Akademischer Grad angegeben ist. Steht dort kein (FH), muss man dieses Kürzel auch nicht angeben. Interessant in diesem Zusammenhang auch der Artikel bei wikipedia.de (Akademischer Grad - Wikipedia). Wie ich diesen Artikel interpretiere, kennt der Abschluss der Bachelor oder des Master keine Unterscheidung der Hochschultypen mehr. |
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Tux: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.08.2008 Uhrzeit: 15:09 ID: 30318 | Social Bookmarks: Zitat:
Der Bachelor und Master soll europaweit keine Zusätze führen, weil sie grundsätzlich gleichwertig sein müssen, egal von welcher Hochschule sie kommen. Dazu ist der Bachelor grundsätzlich ein praktisch orientierter berufsqualifizierender Abschluss, der Master ein wissenschaftlicher. Dies wurde zu Diplomzeiten bei FH und Uni bisher nur unterschieden, was aber längst nicht mehr den Tatsachen entsprach. Schon lange waren Unis oft anwendungsorientiert und FHs durchaus wissenschaftlich tätig. Und da es für FH-Absolventen keine Möglichekit emhr gibt auf das universitäre Diplom "aufzusteigen" (rechtlich ist ein Uni-Diplom höherwertiger als ein FH-Diplom, entspricht aber ebenso nicht mehr der Realität), könnte man das ggf. zukünftig versuchen zu erklagen - wer es für notwendig hält. Im Übrigen enthebelt es im Ketteneffekt etwas -mit Ausnahme einiger Berufszweige- gar die Relevanz der Unterscheidung von allgemeiner Hochschulreife und allgemeiner Fachhochschulreife. Weil es ja keinen Unterschied im Abschluss mehr machen wird, ob man FH oder Uni besucht. Gruß Geändert von Tux (23.08.2008 um 15:14 Uhr). Grund: Vertippt | |
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