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sally is on a distinguished road

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Datum: 25.06.2003
Uhrzeit: 11:21
ID: 2092



Freie Mitarbeit als Designstudent

#1 (Permalink)
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Hallo,
ich habe gerade ein Problem das ich mir wohl vor 2 Jahren eingebrockt habe und bräuchte einen Tipp. ich habe im Jahr 2000 in mehreren Designagenturen frei gearbeitet. Da ich noch Student war habe ich weder ein Gewerbe angemeldet noch sonst etwas in dieser Art. ich bin davon ausgegangen das ich bis max. 12000 DM verdienen darf ohne etwas ans Finanzamt zu zahlen. Irgendjemand hat mir damals allerdings gesagt das ich zum Honorar auch 7 % MWST abrechenen muß. GUT: Gesagt getan. Jetzt sind 2 Jahre vergangen und das Finanzamt meldet sich und will alle Rechnungen von mir sehen. Was genau kann denn jetzt passieren?

Vielen dank und Gruß. sally

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 25.06.2003
Uhrzeit: 14:17
ID: 2094



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Upps

Allgemein findest Du zu dem Thema freie Mitarbeit etwas in einer bereits gelaufenen Diskussion: http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=198

Ich denke, dass Du in so einem Fall dringend einen Steuerberater hinzuziehen solltest da nicht alles was wir Dir raten können auch mit Sicherheit richtig ist!

Was Du meines Wissens aber nicht machen mußt, ist ein Gewerbe anzumelden. Du hast ja kein Gewerbe, Du bist ein Freiberufler. Als Freiberufler muß man sich nur beim Finanzamt anmelden und Bescheid geben, dass man Geld verdient.
Medlest Du ein Gewerbe an - was Du natürlich darfst - mußt Du wohlmöglich am Ende noch Gewerbesteuern zahlen

Zitat:
Irgendjemand hat mir damals allerdings gesagt das ich zum Honorar auch 7 % MWST abrechenen muß.
Das ist mit Sicherheit Quatsch. Denn die Umsatzsteuer/Vorsteuer (Mehrwertsteuer ist Volksmund) bei 16%.

So, jetzt aber zum Thema:
Man ist bis zu einem Betrag von 20.000 € (?) von der Umsatzsteuerpflicht befreit, oder kann sich befreien lassen. Mit 6.000 € bist Du da also noch längst nicht angekommen.
Es ist aber trotzdem sinnvoll auf die Befreiung von der USt. zu verzichten, da Du ja nur den Teil der eingenommen USt. an den Fiskus zahlen muß, der nach der gezahlten Vorsteuer (z.B. von einem Computerkauf) übrig bleibt.
Für ein Architekturbüro macht es also auch keinen Unserschied, ob sie auf Dein Gehalt noch 16% raufschlagen müssen oder nicht, denn sie nehmen hoffentlich mehr ein, als sie ausgeben. Mehr dazu im o.g. Thread!

Das einzige, was Du jetzt machen mußt, ist eine Steuererklärung für die letzten zwei Jahre. Wenn Du eh nicht mit Ust. gearbeitet hast, wird das auch nicht so dramatisch, wenn doch, dann wird das ein ziemlicher Aufwand.
Wenn Du dann tatsächlich auch noch 7% USt. raufgeschlagen hast, wird's kritisch: dann muß Du an das Büro eine Nachforderung stellen, sprich nochmal 9% (7+9=16) aller Nettogehälter einfordern und die 16% USt. der letzten zwei Jahre an das Finanzamt abdrücken, also knapp 2000 €...


Aber vorsicht, wir sind hier keine Steuerexperten - alles nur eigene Erfahrungen und Hörensagen.

Grüsse
Florian
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Florian Illenberger

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Registriert seit: 25.06.2003
Beiträge: 2
sally: Offline


sally is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 25.06.2003
Uhrzeit: 15:16
ID: 2095



Umsatz oder Mehrwert ?!??? #3 (Permalink)
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Danke schonmal.
ups. das hört sich nach schlamassel an. wobei ich mittlerweile herausgefunden habe das die 7% MWSt (nicht Umsatzsteuer-oder ist das gar das gleiche?) scheinbar ok sind- da man 7% für redaktionelle arbeit "verbuchen" kann.

na, schaun wir mal was passiert.

sally

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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 30.11.2003
Uhrzeit: 12:33
ID: 2804



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Ich habe mal zwei Jahre lang freiberuflich Webdesigndienstleistungen für mittelständische Unternehmen angeboten und habe dort 16% UST ausgewiesen. Die Ausweiung musste auf jeder Rechnung stehen.

Wie ich das in deinem Fall verstanden habe, hast du für Designagenturen gearbeitet. Du warst als Freier Mitarbeiter und hast "zugearbeitet". Meines Wissens nach musst du also die Rechnungen deinem AG stellen und nicht dem Kunden, und somit auch keine USt ausweisen.

In meinem Fall konnte ich mir das damals aussuchen, ob ich ohne USt oder mit USt arbeite. Das konnte ich mir aussuchen, da ich unterhalb einer bestimmten Grenze lag. Ich habe mir dafür entschieden, weil es für die Kunden tw. finanziell besser war und ich die USt eh später zurückgekommen habe, da ich die USt-Beträge mit den MWSt-Beträge aus Kauf von PC-Waren, Büromaterial etc. verrechnen konnte.

Wenn das FA allerdings jetzt schon anklopft, würde ich wie Flo schon gesagt hat wirklich mal einen Steuerberater einschalten.

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