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marri789: Offline
Beitrag Datum: 25.01.2008 Uhrzeit: 20:56 ID: 26715 | Social Bookmarks: Hallo, ich studiere Architektur im 7. Semester. Jetzt habe ich die Möglichkeit in einem Architekturbüro als freie Mitarbeiterin zu arbeiten, habe aber noch einen normalen 400 Euro Job, den ich nicht aufgeben möchte. Hier meine Fragen: - Ich bin verheiratet und bei meinem Mann mit krankenversichert. Bin ich das auch weiter als freie Mitarbeiterin oder muß ich mich dann selbst versichern? In einer staatlichen oder privaten Krankenversicherung? - Wie sieht das mit Steuern aus? Ich werde monatlich etwa 500 bis 600 Euro verdienen (mal mehr mal weniger, da man in den Semesterferien ja häufiger arbeiten kann). Wie viel Steuern muß man da so zahlen? - Ich habe gehört, das die Zeit die ich im Studium als freie Mitarbeiterin irgendwo arbeite, auf die Zeit angerechnet wird, die ich später als Jungunternehmerin ( falls ich mich mal irgendwann selbstständig machen möchte) steuervorteile habe. Stimmt das und in wie weit habe ich dadurch später Nachteile ( bsw. auch wenn ich Existenzgründungskredite in Anspruch nehmen möchte)? Kann mir da jemand einen Rat geben, ob sich die Sache für mich lohnt, oder ob ich mich vielleicht nach dem Studium ärgere das ich die Sache gemacht habe? Ich hoffe da kann mir jemand weiterhelfen!! Danke |
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Sven_W: Offline
Beitrag Datum: 26.01.2008 Uhrzeit: 01:43 ID: 26720 | Social Bookmarks: Hallo, ich würde mit einem Steuerberater darüber reden. Folgende Punkte sind für dich relevant falls du angestellt wirst : 1. Dein Alter 2. Anzahl Fachsemester 3. Wochenstunden / Arbeitszeit 4. Familienversichert 5. 2te Lohnsteuerkarte 6. Gleitzone Wenn du wirklich selbstständig arbeiten möchtest wirds noch etwas komplizierter. Wenn du über deinen Mann die Familienversicherung in Anspruch nehmen möchtest, darfst du im Monat nicht mehr als 350,- bzw bei einem 400 Euro Job nicht mehr als 400,- Euro verdienen (verdienen schon, aber nicht bekommen). Du darfst wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, bzw. regelmäßig nicht mehr als 26 Stunden, wenn du überwiegend abends oder am Wochenende arbeitest, dürfen es max. 25,59 sein, weniger als 26 jedenfalls . Beide Einkommen werden zusammengerechnet. Du brauchst eine zweite Steuerkarte. Einmal wirst du 5 haben, einmal 6. Bei manchen Arbeitgebern wird nicht zwangsläufig eine Lohnsteuerkarte bei dem 400 Euro Job verlangt. Arbeitest du beispielsweise für die Uni, wird sie verlangt. Wenn du mehr verdienst, bzw. mehr Stunden arbeitest, musst du die studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Geht maximal bis zum 30 Lebensjahr, bzw. wird verlängert bei Vorlage besonderer Gründe (zweiter Bildungsweg, Bundeswehr/Zuvieldienst). Kostet knapp 58,- Euro/Monat wenn ich recht informiert bin. Das geht aber nur in der Gleitzone. Dh. bis monatlich 800 Eur Brutto (nur die Versicherungspflichtige Beschäftigung). Wenn du auch da drüber kommst, wirst du als normaler Angestellter geführt. Wenn du als freier Mitarbeiter beschäftigt wirst, musst du ein Gewerbe anmelden. Als was willst du denn dann geführt werden? Ohne Abschluss darfst du keine planerischen Leistungen erbringen, bzw. dafür nicht unterschreiben. Solltest du dies doch in irgendeiner Weise vorhaben, benötigst du eine Berufshaftpflichtversicherung die du aller Warscheinlichkeit nach nicht finden wirst. Für das Büro ist das vielleicht ein bequemer Weg, für dich wird es mehr Nachteile haben denke ich. Hier mal ein interessanter Link : Minijob, Gleitzone, Teilzeitarbeit ... Ich rate dir dringend, auf jeden Fall mit einem Steuerberater und! der Krankenkasse deines Mannes darüber zu fachsimpeln. So einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht. Du bist dann Gewerbesteuerpflichtig etc. Ich musste dieses Jahr Krankenkassenbeiträge rückwirkend für mehr als 6 Monate zurückzahlen. Der Steuerberater des Büro´s in dem ich beschäftigt war, hat mich reingeritten. Falsche Auskunft. Finanziell hat sich mein Engagement dort nicht gelohnt, praktisch konnte ich halt Erfahrung sammeln. Bafög musste ich auch zurück zahlen. Sollen sie dich doch als normale Angestellte führen und bezahlen wenn sie deine Unterstützung brauchen. -- regards Sven |
Social Bookmarks: Das mit dem Gewerbe stimmt so meines Wissens nicht. Du kannst als Dienstleister, z.B. für Visualisierungen oder grafische Leistungen einfach als Selbstständiger arbeiten. Ein Gewerbe braucht man dafür nicht zwangsläufig. Solange man Kleinunternehmer ist, kann man sich dann auch von der Umsatzsteuer befreien lassen, wobei ich das nicht gemacht habe. Die Steuerhöhe ist nicht anders zu bemessen, als beim Angestelltenverhältnis. Du hast eine Steuerklasse und einen Steuerfreibetrag. ist der überschritten, mußt Du anteilig zahlen. Wieviel genau kann man dann der Splittingtabelle entnehmen. Natürlich kannst Du als Selbstständiger auch einiges absetzen. In jedem Fall ist es aus mancherlei Hinsicht komplizierter als Selbstständiger. Du brauchst mehrere Arbeitgeber, sonst wirst zu langfristig scheinselbstständig. Du mußt natürlich eine Steuererklärung machen, die bei Selbstständiger etwas komplexer ist als bei Angestellten. Insgesamt lohnt ein Selbstständigenstatus bei so wenig Honorar meiner Meinung nach kaum. Du hast den gesamten Mehraufwand und Dein Arbeitgeber stiehlt sich einfach aus der Verantwortung in Bezug auf Sozialabgaben und Krankenversicherung. Hinzu kommt noch das Problem mit der Haftung. Da kommt es sicher darauf an, was Du machen sollst. In dem Moment, wo Du aber als Selbstständiger Leistungen eines Architekten erbringst, haftest Du auch, zumal Du eben nur begrenzt Leistungen erbringen darfst. In jedem Fall sollte die Haftungsfrage vorher geklärt werden. Ich denke auch, dass der Versichertenstatus bei der Versicherung Deines Mannes, dadurch gefährdet ist. Aber genaues werden Dir da nur die Fachlete sagen können. Ich würde Dir auch ein Beratungsgespräch mit dem Steuerberater und Versicherungsfachmann empfehlen... Du findest über die Suche von tektorum.de weitere Beiträge, die sich mit ähnlichen Fragen beschäftigen... | |
Social Bookmarks: So, da muß ich mich auch mal zu Wort melden Steuer: Jeder zahlt die gleiche Einkommenssteuer (Abhängig von der Einkommenshöhe), der Studentenstatus ändert nix an der Steuerklasse. Vielmehr ist es der Familienstand, der Einfluss auf die Steuerklasse hat: Lohnsteuerklasse - Wikipedia So weit ich weiß zahlt jeder auch letztlich die gleichen Steuern unabhängig von der Steuerklasse, nur dass jemand mit Kindern ein höheren Abziehbaren betrag hat und damit vorsorglich in eine andere Steuerklasse kommt, damit er nicht erst im nächsten Jahr eine große Summe zurück bekommt. Wie hoch Deine Einkommenststeur sein wird kannst Du an vielen Stellen im Netz ermitteln, u.a. hier: VData Software-Entwicklung GmbH - Lohnsteuer-Rechner 2008 Steuervorteile als Jungunternehmer: Ich glaube diese Vorteile beziehen sich nur auf spezielle Steuern wie z.B. die Gewerbesteuer und was es sonst noch so gibt... Gewerbe: Gewerbetreibende sind Handeltreibende. Eine Dienstleistung gehört nicht dazu. Die Arbeiten die man im Architekturbereich am Zeichentisch macht sind i.d.R. Dienstleistungen und damit Gewerbesteuerfrei! (Also bitte kein Gewerbe anmelden, wenn nicht notwendig.) Scheinselbstständigkeit: Als Student kann man eigentlich nicht Scheinselbstständig sein - nur Scheinstudent, wenn man mehr arbeitet als studiert. Und erst dann kommt die Frage der Scheinselbstständigkeit auf! Krankenkasse: Wenn du Immatrikuliert bist, aber über 30 Jahre alt, kannst Du Dich freiwillig Krankenversichern. Das kostet so um die 130 EUR im Monat. Dabei darfst Du dann aber nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. (angeblich ist es mehr bei Nacht- und Wochenendarbeit - in jeden Fall muß das Studium Vorrang haben.)
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Social Bookmarks: Natürlich kann man als Student scheinselbstständig sein. Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun. Wenn ich als Student auf Stundenbasis und als sog. Freier Mitarbeiter ausschließlich und für einen längeren Zeitraum für nur einen Auftraggeber arbeite, dann bin ich auch scheinselbstständig. Dafür reichen auch 20 Stunden in der Woche. Es geht doch dabei darum, dass Arbeitgeber sich mit dieser Konstellation um die Sozialabgaben drücken wollen, obwohl der Auftragnehmer eigentlich einen Angestelltenstatus hat. Und das gilt für studentische Mitarbeiter, die über die 400€ kommen genauso. Die Frage, ob man Vollzeitstudent ist, ist eine andere. Letztlich interessiert das auch nur die Krankenkasse. Die Uni hat mich da noch nie was gefragt. Solange man sein Pensum irgendwie und irgendwann schafft... | |
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