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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 30.01.2008 Uhrzeit: 21:41 ID: 26817 | Social Bookmarks: Hallo Samy, erstmal zu der erstattung an sich. Erstattet werden NUR die Arbeitnehmerbeiträge. Die andere Hälfte der Arbeitgeberbeiträge wird nicht ausgezahlt, weil nicht Bestandteil deines Bruttogehaltes. Wenn du dir deine Beiträge erstatten lässt, schließen die AG-Beiträge dem Allgemeinwohl zu. Aktueller Stand ist momentan, dass ich nicht von der Deutschen rentenversicherung für Angestellte (DRV) nicht befreit werden kann, da ich ja kein Angestellter bin. Ohne Befreiung gibt es keine Erstattung. Bei der DRV prüft jetzt die Sozialgerichtsstelle meinen Fall. Die müssen irgendeinen Mikrofilm digitalisieren lassen, wo alter Schriftverkehr noch archiviert ist und wollen sich die Tage melden. |
Social Bookmarks: Ich verstehe immer noch nicht den Zusammenhang von Befreiung und Angestelltenstatus. Also die Logik ist mir schleierhaft. Da ich schon ewig einen Rentenanspruch habe, bekomme ich soundso nichts erstattet. Bis ich ins Versorgungswerk kann, zahle ich eben weiter in die BfA ein und ab dann ins Werk. Zumindest sind die eingezahlten Beiträge dann nicht verloren. Das mit dem Arbeitnehmeranteil war schon klar, wobei man sich schon fragt, auf welcher Grundlage, der Staat die andere Hälfte einfach beibehält. Eigentlich müßte er die an die Zahler zurückerstatten, der er bietet ja auch keine Leistung im Gegenzug... Wie dem auch sei, poste mal das Ergebnis. Und viel Erfolg! | |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 08.02.2008 Uhrzeit: 22:07 ID: 26944 | Social Bookmarks: Hallo, habe jetzt ein endgültiges Ergebnis. Ich kann mich und konnte mich bisher nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, da das nur Angestellte können, die beim Versorgungswerk beiträge einzahlen. Da ich nicht Angestellter bin, werde ich nicht befreit und kann so meine Beiträge nicht zurückfordern. Das geht erst, wenn ich irgendwann mal angestellt bin ![]() Ich habe ein freiwilliges Recht, Beiträge zusätzlich in die RV einzuzahlen. Auf dieses "freiwillige Recht" kann ich nicht verzichten! Also ist es doch eher wieder eine Pflicht, statt eines Rechtes, obwohl ich nicht rentenversicherungspflichtig bin ![]() ![]() Ich könnte jetzt natürlich noch 3 Monate freiwillig Beiträge zahlen, um dann einen Rentenanspruch zu erhalten, nur dann kann ich das Geld nie mehr zurückfordern und muss hoffen, irgendwann mal eine Rente von der BfA zu erhalten. Ich lasse dies lieber bleibe und hoffe, irgendwann mal Angestellter zu sein, um mich dann befreien zu lassen und dann nach 2 Jahren Wartezeit die Beiträge erstattet zu bekommen, um diese dann langfristig und wesentlich hochprozentiger für private Rente anzulegen! |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.02.2008 Uhrzeit: 22:30 ID: 26945 | Social Bookmarks: Tobias, nach meinem Wissensstand kannst du auf jeden Fall die Befreiung schon einreichen, bei zukünftigen Anstellungen wirst du dann direkt in die Versorgung einzahlen. Mir wurde übrigens ein Schreiben zugesendet, in dem eine Frist zum Befreiungsantrag genannt wurde, ab dann wäre es bei mir nicht mehr möglich, mich befreien zu lassen. Zwecks zurückzahlung von Beiträgen kann ich nichts sagen, punkto Befreiung würde ich aber auf jeden Fall mal beim Werk (im Saarland NRW?) anrufen. |
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sanne: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 25.03.2008 Uhrzeit: 17:06 ID: 27673 | Social Bookmarks: hallo, habe diesbezüglich auch ein problem: ich habe nach dem studium ab jan. 07 als freiberufler in einem architekturbüro angefangen zu arbeiten. trotz aller akquise haben sich im vergangenen jahr nur 2 zusätzliche kleinere aufträge an land ziehen lassen. steuertechnisch ist alles geregelt; ich gelte als selbstständiger, stelle meine rechnungen, mache brav meine umsatzsteuer-voranmeldung usw. jetzt möchte ich jedoch ins versorgungswerk (bayern) einzahlen und muss mich dafür eben von der gesetzl. rentenversicherung befreien lassen- totale gratwanderung! denn je nachdem, wie die rentenversicherung meinen fragebogen auswertet, gelte ich als selbstständiger (gäbe keine probleme) oder als ein sog. "arbeitnehmerähnlicher selbstständiger", da ich nur wenige auftraggeber hatte, vorrangig von einem arbeitsplatz arbeite usw. hat jemand einen tipp für mich, wie man solche formulare am besten ausfüllen kann? es geht ja nicht ums bescheißen, ganz im gegenteil, aber ich will der gesetzl. rentenversicherung einfach nur klarmachen, dass eben im ersten tätigkeitsjahr nicht mehr wie diese 3 auftraggeber drin waren und ich den status "selbstständig" weiterhin anstrebe! vielleicht kann mir ja jemand aus diesem wirrwar helfen... warum werden einem im studium nicht die wirklich wichtigen dinge beigebracht??? vielen dank schonmal... sanne |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.03.2008 Uhrzeit: 23:00 ID: 27681 | Social Bookmarks: wenn du 3 AGs hast, dann sollte das eigentlich schon ausreichend sein, um als selbstständig zu gelten. Das Architektenvorsorgewerk ist übrigens an eine Mitgliedschaft in der Kammer gekoppelt. Das heisst, dass du dich in den ersten zwei Jahren, in denen du nicht eintreten kannst, zu einem schnellstmöglichen Beitritt verpflichtetst, dh nach den zwei Jahren musst du in die Kammer, ansonsten bekommst du deine ins Vorsorgewerk eingezahlten Beträge zurück. Die BFA Befreiung kannst du erst mit aufnahme einer Anstellung einreichen, vorher zahlst du als Selbstständiger die vom Werk nach Einkommen festgelegte Beiträge. |
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sanne: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 26.03.2008 Uhrzeit: 11:44 ID: 27691 | Social Bookmarks: hallo noone, vielen dank! Die BFA Befreiung kannst du erst mit aufnahme einer Anstellung einreichen, vorher zahlst du als Selbstständiger die vom Werk nach Einkommen festgelegte Beiträge. ja, das ist ja das problem, dass ich jetzt 1 jahr als selbstständiger gearbeitet habe, ohne rentenbeträge einzuzahlen. jetzt (bißchen gespart) will ich das im versorgungswerk tun, muss mich eben dafür von der gesetzlichen r.v. befreien lassen, dann sagt die "mensch, da wurde ja noch gar nix einbezahlt" und ich muss nachzahlen, AUSSER ich werde als echter selbstst. gezählt (wofür ich mich halte). und nicht als "arbeitnehmerähnlich"! ach alles so kompliziert, vielleicht hat noch jemand tipps, um das schöne formular für die befreiung auszufüllen... danke, sanne! |