![]() |
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Ich habe folgendes Problem: Vor 2 Jahren habe ich mich als Absolvent beim Versorgungswerk der architektenkammer angemeldet und zahle seitdem dort als Freiberufler (Selbständig) meine RV-Beiträge. Rentenversicherungspflichtig bin ich lt. Deutscher Rentenversicherung aufgrund meines Berufes nicht. Jetzt will ich meine bisher in die DRV eingezahlten Rv-Beiträge nach der Wartezeit von 2 Jahren mir auszahlen lassen, um diese ins Versorgungswerk zu übertragen. Die DRV verweigert dies, da ich nicht von der RV-Pflicht befreit bin. Eine Befreiung kann auch nicht erfolgen, da ich nicht angestellt bin. Wie es momentan aussieht, sind meine Beiträge entweder "futsch" oder ich muss irgendwann in meinem noch langen Berufsleben darauf hoffen, angestellt zu sein, um mich dann befreien zu können. Einen rentenanspruch habe ich übrigens noch nicht, da ich noch keine 60 Beitragsmonate vorweisen kann. Hat jmd ähnliche erfahrungen gemacht, bzw. hat andere Erkenntnisse, wie ich mir die bisher gezahlten DRV-Beiträge erstatten lassen kann? Vielen Dank! |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Ich komme da nicht ganz mit. Wieso ist eine Befreiung an einen Angestelltenstatus gekoppelt, den man in diesem Beruf gar nicht zwangläufig durchläuft? Eigentlich MUSS die DRV Dir die Beiträge erstatten solange Du keinen Rentenanspruch hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein einfaches "Schlucken" von Beiträgen verfassungskonform wäre. Vielleicht kannst Du noch ein paar Details erläutern, damit wir (ich) deren Argumentation besser verstehen... |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Hallo Samy, erstmal zu der erstattung an sich. Erstattet werden NUR die Arbeitnehmerbeiträge. Die andere Hälfte der Arbeitgeberbeiträge wird nicht ausgezahlt, weil nicht Bestandteil deines Bruttogehaltes. Wenn du dir deine Beiträge erstatten lässt, schließen die AG-Beiträge dem Allgemeinwohl zu. Aktueller Stand ist momentan, dass ich nicht von der Deutschen rentenversicherung für Angestellte (DRV) nicht befreit werden kann, da ich ja kein Angestellter bin. Ohne Befreiung gibt es keine Erstattung. Bei der DRV prüft jetzt die Sozialgerichtsstelle meinen Fall. Die müssen irgendeinen Mikrofilm digitalisieren lassen, wo alter Schriftverkehr noch archiviert ist und wollen sich die Tage melden. |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Ich verstehe immer noch nicht den Zusammenhang von Befreiung und Angestelltenstatus. Also die Logik ist mir schleierhaft. Da ich schon ewig einen Rentenanspruch habe, bekomme ich soundso nichts erstattet. Bis ich ins Versorgungswerk kann, zahle ich eben weiter in die BfA ein und ab dann ins Werk. Zumindest sind die eingezahlten Beiträge dann nicht verloren. Das mit dem Arbeitnehmeranteil war schon klar, wobei man sich schon fragt, auf welcher Grundlage, der Staat die andere Hälfte einfach beibehält. Eigentlich müßte er die an die Zahler zurückerstatten, der er bietet ja auch keine Leistung im Gegenzug... Wie dem auch sei, poste mal das Ergebnis. Und viel Erfolg! |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Hallo, habe jetzt ein endgültiges Ergebnis. Ich kann mich und konnte mich bisher nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, da das nur Angestellte können, die beim Versorgungswerk beiträge einzahlen. Da ich nicht Angestellter bin, werde ich nicht befreit und kann so meine Beiträge nicht zurückfordern. Das geht erst, wenn ich irgendwann mal angestellt bin :sealed: Ich habe ein freiwilliges Recht, Beiträge zusätzlich in die RV einzuzahlen. Auf dieses "freiwillige Recht" kann ich nicht verzichten! Also ist es doch eher wieder eine Pflicht, statt eines Rechtes, obwohl ich nicht rentenversicherungspflichtig bin :D: mad: Der deutsche Staat macht mich irgendwann noch Irre!! Ich könnte jetzt natürlich noch 3 Monate freiwillig Beiträge zahlen, um dann einen Rentenanspruch zu erhalten, nur dann kann ich das Geld nie mehr zurückfordern und muss hoffen, irgendwann mal eine Rente von der BfA zu erhalten. Ich lasse dies lieber bleibe und hoffe, irgendwann mal Angestellter zu sein, um mich dann befreien zu lassen und dann nach 2 Jahren Wartezeit die Beiträge erstattet zu bekommen, um diese dann langfristig und wesentlich hochprozentiger für private Rente anzulegen! |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Tobias, nach meinem Wissensstand kannst du auf jeden Fall die Befreiung schon einreichen, bei zukünftigen Anstellungen wirst du dann direkt in die Versorgung einzahlen. Mir wurde übrigens ein Schreiben zugesendet, in dem eine Frist zum Befreiungsantrag genannt wurde, ab dann wäre es bei mir nicht mehr möglich, mich befreien zu lassen. Zwecks zurückzahlung von Beiträgen kann ich nichts sagen, punkto Befreiung würde ich aber auf jeden Fall mal beim Werk (im Saarland NRW?) anrufen. |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hallo, habe diesbezüglich auch ein problem: ich habe nach dem studium ab jan. 07 als freiberufler in einem architekturbüro angefangen zu arbeiten. trotz aller akquise haben sich im vergangenen jahr nur 2 zusätzliche kleinere aufträge an land ziehen lassen. steuertechnisch ist alles geregelt; ich gelte als selbstständiger, stelle meine rechnungen, mache brav meine umsatzsteuer-voranmeldung usw. jetzt möchte ich jedoch ins versorgungswerk (bayern) einzahlen und muss mich dafür eben von der gesetzl. rentenversicherung befreien lassen- totale gratwanderung! denn je nachdem, wie die rentenversicherung meinen fragebogen auswertet, gelte ich als selbstständiger (gäbe keine probleme) oder als ein sog. "arbeitnehmerähnlicher selbstständiger", da ich nur wenige auftraggeber hatte, vorrangig von einem arbeitsplatz arbeite usw. hat jemand einen tipp für mich, wie man solche formulare am besten ausfüllen kann? es geht ja nicht ums bescheißen, ganz im gegenteil, aber ich will der gesetzl. rentenversicherung einfach nur klarmachen, dass eben im ersten tätigkeitsjahr nicht mehr wie diese 3 auftraggeber drin waren und ich den status "selbstständig" weiterhin anstrebe! vielleicht kann mir ja jemand aus diesem wirrwar helfen... warum werden einem im studium nicht die wirklich wichtigen dinge beigebracht??? vielen dank schonmal... sanne |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wenn du 3 AGs hast, dann sollte das eigentlich schon ausreichend sein, um als selbstständig zu gelten. Das Architektenvorsorgewerk ist übrigens an eine Mitgliedschaft in der Kammer gekoppelt. Das heisst, dass du dich in den ersten zwei Jahren, in denen du nicht eintreten kannst, zu einem schnellstmöglichen Beitritt verpflichtetst, dh nach den zwei Jahren musst du in die Kammer, ansonsten bekommst du deine ins Vorsorgewerk eingezahlten Beträge zurück. Die BFA Befreiung kannst du erst mit aufnahme einer Anstellung einreichen, vorher zahlst du als Selbstständiger die vom Werk nach Einkommen festgelegte Beiträge. |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hallo noone, vielen dank! Die BFA Befreiung kannst du erst mit aufnahme einer Anstellung einreichen, vorher zahlst du als Selbstständiger die vom Werk nach Einkommen festgelegte Beiträge. ja, das ist ja das problem, dass ich jetzt 1 jahr als selbstständiger gearbeitet habe, ohne rentenbeträge einzuzahlen. jetzt (bißchen gespart) will ich das im versorgungswerk tun, muss mich eben dafür von der gesetzlichen r.v. befreien lassen, dann sagt die "mensch, da wurde ja noch gar nix einbezahlt" und ich muss nachzahlen, AUSSER ich werde als echter selbstst. gezählt (wofür ich mich halte). und nicht als "arbeitnehmerähnlich"! ach alles so kompliziert, vielleicht hat noch jemand tipps, um das schöne formular für die befreiung auszufüllen... danke, sanne! |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hat sich erledigt, aber falls sonst noch mal irgendwann jemand dieses problem hat: als selbstständiger: "einfach" nur den sog. "erhebungsbogen" = anmeldebogen einreichen und fertig. denn: sobald der antrag auf befreiung von der gesetzl. rentenversicherung eingereicht wird (bei der bfa), gilt man dubioserweise als "arbeitnehmerähnl. selbstst.". fies, is aber so. jetzt warte ich mal ab, wenn es neuigkeiten gibt wende ich mich wieder diesem thread zu. grüsse sanne |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Ich muss das Thema nochmal ausgraben. Was für ein Erhebungsbogen? Wo bekomme ich den? |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht So, Erhebungsbogen der Versorgung ist jetzt da. Die spannende Frage findet sich unter "C". Sinngemäß: "Wollen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien?" Ja Nein Wenn ja, dann bitte Befreiungsantrag ausfüllen. Wenn nein, dann bitte Nachweis über die Pflichtversicherung beifügen. Wie bekomme ich das jetzt zusammen mit der Aussage oben, nur den Erhebungsbogen auszufüllen und keinen Antrag auf Befreiung abzugeben? |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bist du angestellt oder selbstständig? welches versporgungswerk? |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Selbstständig Versorgunsgwerk Bayern |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht JA- wenn du dich befreien lassen willst und nur ins v-werk einzahlen möchtest. befreiungsantrag? hast du schon in die gesetzl. rv gezahlt? NEIN- wenn du (weiterhin?) zusätzlich in die gesetzliche rentenversicherung einzahlen willst im zweifelsfall direkt beim v-werk anrufen, die helfen einem da immer recht gut weiter. |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Hm...mein Ziel ist es, nur ins V-Werk einzuzahlen. In die normale RV hab ich vor zig Jahren mal was eingezahlt...aber nur sehr wenig. Zu vermeiden wäre eine größere Nachzahlung ans V-Werk und noch mehr zu vermeiden wäre eine größere Nachzahlung an die BfA. :D Oder anders: meine Situation ist recht exakt so wie deine :) . |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vor zig jahren? hm... nachzahlung ans versorgungswerk geht nicht, außer rückwirkend 3 monate nach beginn deiner praktischen tätigkeit. d.h. wenn du am 1.01.07 z.b. angefangen hast nach dem studium zu arbeiten, kannst du als fleißiger ansparer 3 monatsbeiträge freiwillig nachzahlen. falls du aber z.b. 1980 deinen abschluss gemacht hättest kannst und v.a. musst du nichts rückwirkend einzahlen! beim v- werk ist es ja so: je früher du einzahlst, dest besser die verzinsung deiner beiträge, desto mehr kohle im alter! steht aber alles auch in der satzung, die deinem antrag auf eintritt ins v-werk eigentlich beiliegen müsste. bfa: von denen können beiträge bis 5 jahre rückwirkend eingefordert werden, wenn du also als "arbeitnehmerähnl. selbstständiger" giltst und schon 10 jahre arbeitest und du noch nichts dort einbezahlt hast, dann können beiträge für 5 jahre rückgefordert werden. ich weiss ja nicht was "vor zig jahren" heisst, aber falls das ein längerer zeitraum sein sollte, dann gud nacht. bevor ich dir dazu was falsches sage, wende dich doch bitte direkt ans versorgungswerk, die helfen echt gut weiter, da es ja in ihrem interesse liegt, dass architekten dort einzahlen! hoffe ich konnte dir helfen! |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Vor zig Jahren bedeutet im Rahmen der Zwangsverstaatlichung (Bund). ...und bei dir lief das jetzt wie? Du hast ja auch schon 2007 als Freie gearbeitet und dich jetzt erst um die Rente gekümmert. :D Hat die BfA kein Geld von dir sehen wollen (rückwirkend für die zeit bis zum Eintritt ins V-werk)? Meinen Abschluss hab ich im Sommer 2007 gemacht, dann als Freier gearbeitet (jetzt ja immernoch). |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Hallo Tobias, d.h., nach dem Studium hast Du keine Anstellung gefunden, woraufhin Du Dich als Freiberufler ohne Berufserfahrung durchgeschlagen hast. In diesen zwei Jahren hast Du ins Versorgungswerk eingezahlt und möchtest nun die Beiträge aus der DRV ausgezahlt bekommen. Das Problem ist nicht nur die Befreiung sondern auch die Mindesteinzahlfrist von 60 Monaten. Die Beiträge sind definitiv nicht futsch. Sobald Du ins Rentenalter kommst, bekommst Du eine Rente auf Basis der eingezahlten Beiträge ausgezahlt, die jedoch nicht sehr hoch sein kann. Das andere ist, dass Du eigentlich bereits eine Befreiung von der DRV erhalten haben musst, denn schließlich zahlst Du nun in das Versorgungswerk ein. Tipp von mir, direkt in Berlin anrufen, Antrag auf Rückerstattung der Beträge anfordern, kontrollieren und zurückschicken. Danach dauert es in der Regel ca. 1 Jahr bis Du die eingezahlten Beträge rückerstattet bekommst. Gruss arc | vote |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Hallo *******, danke für den Tipp, jedoch habe ich das alles schon durchexerziert. Als Selbständiger hat man keinen Ansprich auch Rückerstattung der Beiträge. Den habe ich erst dann wieder, wenn ich Angestellt bin. Rückerstattung erfolgt auch nur, wenn man noch keinen Rentenanspruch hat, also unter den 60 Beitragsmonaten ist. Das ist zum Glück bei mir der Fall. Wenn ich in den nächsten Jahren mal eine Anstellung habe, werde ich die rückerstattung dann wieder anstrengen. |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Hallo Tobias, das hört sich kompliziert an. Bezüglich Deiner Selbständigkeit muss ich gestehen, kann ich nicht viel sagen. Bei mir war es so, dass ich als Angestellter von dem Versorgungswerk erfurh, als ich mich eintragen lassen wollte. Zu meinem Glück hatte ich 59 Monate ind die DRV eingezahlt. In Berlin sagten man mir zwei Monate mehr und ich hätte den Betrag nicht ausgezahlt bekommen, d.h., man darf nicht länger als 60 Monate einzahlen, ansonsten gibt es keine Auszahlung sondern eine kleine Rente. Vielleicht hast Du ja einen Freund, der ein Büro hat, Dir so eine angestellten Position geben kann, um so den Rentenbefreiungsantrag zu stellen. Gruss Peter |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht die eingezahlten beträge in die bfa sind ja nicht verloren. kriegst bei renteneintritt halt eine minimale auszahlung neben der architekenversorung. . |
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Zitat:
|
AW: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Wer sich das Geld bei der RV Bund auszahlen lässt, sollte das natürlich dann ins Versorgungswerk einzahlen. Soviel Disziplin sollte man schon aufwenden können. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:38 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®