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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 30.01.2008 Uhrzeit: 09:11 ID: 26800 | Social Bookmarks: Ich habe folgendes Problem: Vor 2 Jahren habe ich mich als Absolvent beim Versorgungswerk der architektenkammer angemeldet und zahle seitdem dort als Freiberufler (Selbständig) meine RV-Beiträge. Rentenversicherungspflichtig bin ich lt. Deutscher Rentenversicherung aufgrund meines Berufes nicht. Jetzt will ich meine bisher in die DRV eingezahlten Rv-Beiträge nach der Wartezeit von 2 Jahren mir auszahlen lassen, um diese ins Versorgungswerk zu übertragen. Die DRV verweigert dies, da ich nicht von der RV-Pflicht befreit bin. Eine Befreiung kann auch nicht erfolgen, da ich nicht angestellt bin. Wie es momentan aussieht, sind meine Beiträge entweder "futsch" oder ich muss irgendwann in meinem noch langen Berufsleben darauf hoffen, angestellt zu sein, um mich dann befreien zu können. Einen rentenanspruch habe ich übrigens noch nicht, da ich noch keine 60 Beitragsmonate vorweisen kann. Hat jmd ähnliche erfahrungen gemacht, bzw. hat andere Erkenntnisse, wie ich mir die bisher gezahlten DRV-Beiträge erstatten lassen kann? Vielen Dank! |
Social Bookmarks: Ich komme da nicht ganz mit. Wieso ist eine Befreiung an einen Angestelltenstatus gekoppelt, den man in diesem Beruf gar nicht zwangläufig durchläuft? Eigentlich MUSS die DRV Dir die Beiträge erstatten solange Du keinen Rentenanspruch hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein einfaches "Schlucken" von Beiträgen verfassungskonform wäre. Vielleicht kannst Du noch ein paar Details erläutern, damit wir (ich) deren Argumentation besser verstehen... | |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 30.01.2008 Uhrzeit: 21:41 ID: 26817 | Social Bookmarks: Hallo Samy, erstmal zu der erstattung an sich. Erstattet werden NUR die Arbeitnehmerbeiträge. Die andere Hälfte der Arbeitgeberbeiträge wird nicht ausgezahlt, weil nicht Bestandteil deines Bruttogehaltes. Wenn du dir deine Beiträge erstatten lässt, schließen die AG-Beiträge dem Allgemeinwohl zu. Aktueller Stand ist momentan, dass ich nicht von der Deutschen rentenversicherung für Angestellte (DRV) nicht befreit werden kann, da ich ja kein Angestellter bin. Ohne Befreiung gibt es keine Erstattung. Bei der DRV prüft jetzt die Sozialgerichtsstelle meinen Fall. Die müssen irgendeinen Mikrofilm digitalisieren lassen, wo alter Schriftverkehr noch archiviert ist und wollen sich die Tage melden. |
Social Bookmarks: Ich verstehe immer noch nicht den Zusammenhang von Befreiung und Angestelltenstatus. Also die Logik ist mir schleierhaft. Da ich schon ewig einen Rentenanspruch habe, bekomme ich soundso nichts erstattet. Bis ich ins Versorgungswerk kann, zahle ich eben weiter in die BfA ein und ab dann ins Werk. Zumindest sind die eingezahlten Beiträge dann nicht verloren. Das mit dem Arbeitnehmeranteil war schon klar, wobei man sich schon fragt, auf welcher Grundlage, der Staat die andere Hälfte einfach beibehält. Eigentlich müßte er die an die Zahler zurückerstatten, der er bietet ja auch keine Leistung im Gegenzug... Wie dem auch sei, poste mal das Ergebnis. Und viel Erfolg! | |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 08.02.2008 Uhrzeit: 22:07 ID: 26944 | Social Bookmarks: Hallo, habe jetzt ein endgültiges Ergebnis. Ich kann mich und konnte mich bisher nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, da das nur Angestellte können, die beim Versorgungswerk beiträge einzahlen. Da ich nicht Angestellter bin, werde ich nicht befreit und kann so meine Beiträge nicht zurückfordern. Das geht erst, wenn ich irgendwann mal angestellt bin ![]() Ich habe ein freiwilliges Recht, Beiträge zusätzlich in die RV einzuzahlen. Auf dieses "freiwillige Recht" kann ich nicht verzichten! Also ist es doch eher wieder eine Pflicht, statt eines Rechtes, obwohl ich nicht rentenversicherungspflichtig bin ![]() ![]() Ich könnte jetzt natürlich noch 3 Monate freiwillig Beiträge zahlen, um dann einen Rentenanspruch zu erhalten, nur dann kann ich das Geld nie mehr zurückfordern und muss hoffen, irgendwann mal eine Rente von der BfA zu erhalten. Ich lasse dies lieber bleibe und hoffe, irgendwann mal Angestellter zu sein, um mich dann befreien zu lassen und dann nach 2 Jahren Wartezeit die Beiträge erstattet zu bekommen, um diese dann langfristig und wesentlich hochprozentiger für private Rente anzulegen! |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.02.2008 Uhrzeit: 22:30 ID: 26945 | Social Bookmarks: Tobias, nach meinem Wissensstand kannst du auf jeden Fall die Befreiung schon einreichen, bei zukünftigen Anstellungen wirst du dann direkt in die Versorgung einzahlen. Mir wurde übrigens ein Schreiben zugesendet, in dem eine Frist zum Befreiungsantrag genannt wurde, ab dann wäre es bei mir nicht mehr möglich, mich befreien zu lassen. Zwecks zurückzahlung von Beiträgen kann ich nichts sagen, punkto Befreiung würde ich aber auf jeden Fall mal beim Werk (im Saarland NRW?) anrufen. |
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sanne: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 26.03.2008 Uhrzeit: 18:15 ID: 27697 | Social Bookmarks: hat sich erledigt, aber falls sonst noch mal irgendwann jemand dieses problem hat: als selbstständiger: "einfach" nur den sog. "erhebungsbogen" = anmeldebogen einreichen und fertig. denn: sobald der antrag auf befreiung von der gesetzl. rentenversicherung eingereicht wird (bei der bfa), gilt man dubioserweise als "arbeitnehmerähnl. selbstst.". fies, is aber so. jetzt warte ich mal ab, wenn es neuigkeiten gibt wende ich mich wieder diesem thread zu. grüsse sanne |
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timovic: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.04.2008 Uhrzeit: 15:12 ID: 28248 | Social Bookmarks: Ich muss das Thema nochmal ausgraben. Was für ein Erhebungsbogen? Wo bekomme ich den? |
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![]() Beitrag Datum: 04.05.2008 Uhrzeit: 10:42 ID: 28306 | Social Bookmarks: So, Erhebungsbogen der Versorgung ist jetzt da. Die spannende Frage findet sich unter "C". Sinngemäß: "Wollen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien?" Ja Nein Wenn ja, dann bitte Befreiungsantrag ausfüllen. Wenn nein, dann bitte Nachweis über die Pflichtversicherung beifügen. Wie bekomme ich das jetzt zusammen mit der Aussage oben, nur den Erhebungsbogen auszufüllen und keinen Antrag auf Befreiung abzugeben? |
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Ort: München ![]() Beitrag Datum: 06.05.2008 Uhrzeit: 15:53 ID: 28323 | Social Bookmarks: bist du angestellt oder selbstständig? welches versporgungswerk? |
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![]() Beitrag Datum: 06.05.2008 Uhrzeit: 16:08 ID: 28324 | Social Bookmarks: Selbstständig Versorgunsgwerk Bayern |
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arc | vote: Offline
![]() Beitrag Datum: 12.06.2008 Uhrzeit: 14:32 ID: 29035 | Social Bookmarks: Hallo Tobias, d.h., nach dem Studium hast Du keine Anstellung gefunden, woraufhin Du Dich als Freiberufler ohne Berufserfahrung durchgeschlagen hast. In diesen zwei Jahren hast Du ins Versorgungswerk eingezahlt und möchtest nun die Beiträge aus der DRV ausgezahlt bekommen. Das Problem ist nicht nur die Befreiung sondern auch die Mindesteinzahlfrist von 60 Monaten. Die Beiträge sind definitiv nicht futsch. Sobald Du ins Rentenalter kommst, bekommst Du eine Rente auf Basis der eingezahlten Beiträge ausgezahlt, die jedoch nicht sehr hoch sein kann. Das andere ist, dass Du eigentlich bereits eine Befreiung von der DRV erhalten haben musst, denn schließlich zahlst Du nun in das Versorgungswerk ein. Tipp von mir, direkt in Berlin anrufen, Antrag auf Rückerstattung der Beträge anfordern, kontrollieren und zurückschicken. Danach dauert es in der Regel ca. 1 Jahr bis Du die eingezahlten Beträge rückerstattet bekommst. Gruss arc | vote |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 15.06.2008 Uhrzeit: 12:21 ID: 29076 | Social Bookmarks: Hallo *******, danke für den Tipp, jedoch habe ich das alles schon durchexerziert. Als Selbständiger hat man keinen Ansprich auch Rückerstattung der Beiträge. Den habe ich erst dann wieder, wenn ich Angestellt bin. Rückerstattung erfolgt auch nur, wenn man noch keinen Rentenanspruch hat, also unter den 60 Beitragsmonaten ist. Das ist zum Glück bei mir der Fall. Wenn ich in den nächsten Jahren mal eine Anstellung habe, werde ich die rückerstattung dann wieder anstrengen. |
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arc | vote: Offline
![]() Beitrag Datum: 16.06.2008 Uhrzeit: 11:38 ID: 29088 | Social Bookmarks: Hallo Tobias, das hört sich kompliziert an. Bezüglich Deiner Selbständigkeit muss ich gestehen, kann ich nicht viel sagen. Bei mir war es so, dass ich als Angestellter von dem Versorgungswerk erfurh, als ich mich eintragen lassen wollte. Zu meinem Glück hatte ich 59 Monate ind die DRV eingezahlt. In Berlin sagten man mir zwei Monate mehr und ich hätte den Betrag nicht ausgezahlt bekommen, d.h., man darf nicht länger als 60 Monate einzahlen, ansonsten gibt es keine Auszahlung sondern eine kleine Rente. Vielleicht hast Du ja einen Freund, der ein Büro hat, Dir so eine angestellten Position geben kann, um so den Rentenbefreiungsantrag zu stellen. Gruss Peter |
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fuenfjahresplan: Offline
![]() Beitrag Datum: 17.06.2008 Uhrzeit: 19:55 ID: 29128 | Social Bookmarks: die eingezahlten beträge in die bfa sind ja nicht verloren. kriegst bei renteneintritt halt eine minimale auszahlung neben der architekenversorung. . |