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Wera: Offline
Beitrag Datum: 06.02.2008 Uhrzeit: 23:58 ID: 26915 | Social Bookmarks: Hallo tektorumer, ich quäle mich nun schon seit einigen Tagen mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung herum und komme einfach nicht weiter. Das Elster-Formular liegt auf meinem Rechner bereit, doch wie nun anfangen? Sämtliche Recherchen (außer die beim Steuerberater, den ich mir vielleicht noch sparen könnte???) klingen alle gleich für mich. Jetzt wende ich mich vertrauensvoll an Euch, da ich weiss, dass sich hier einige tummeln, die damit schon richtig gut Erfahrungen gemacht haben. Vorab die ersten Fragen: - Ich möchte diese Voranmeldung vierteljährlich machen, kann ich das jetzt noch tun für's erste Quartal 2008 oder ist es schon zu spät oder kann ich das nachträglich machen? - Kann ich jetzt schon Rechnungen mit Ust. stellen? (Ich war bis jetzt Ust.-befreit) - Wie kommt das Geld zum Finanzamt? Klar, per Überweisung, ich weiss Und vor allem, wann? Wenn die Rechnung bezahlt wurde oder muss ich das Geld vorschiessen? Fragen üder Fragen, danke für Eure Hilfe! Viele Grüsse, Wera |
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Social Bookmarks: Eigentlich ist das nicht so, dass man sich aussuchen kann, wie häufig man das machen möchte... Üblich ist monatlich und quartalsweise. Wie das bei Dir laufen soll, erfragst Du am besten beim Finanzamt. Das sollte man mal generell sagen: Die Mitarbeiter beim Finanzamt sind KEINE bösen Menschen. Zu mir sind die bisher immer sehr nett gewesen, wenn ich mal eine Frage hatte. Manchmal ist es sogar am besten, einfach mal vorbei zu schauen und zu fragen wie das läuft. Wenn man nicht gerade von vorne herein mit Millionen um sich wirft, heißt es häufig "machen se einfach mal und wenns nicht stimmt werden wir uns schon melden". Zitat:
Eine USt Voranmeldung ist so etwas wie die Umsatzsteuererklärung für ein Abschnitt des Jahres (Quartal oder Monat), d.h. das Quartal muß erst vorbei sein, bevor man die erklärung machen kann. Sonst ist es ja schwer herauszubekommen, was man eingenommen hat... Zitat:
Zitat:
Üblicherweise führt man ein "Einnahmen & Ausgaben Journal" in dem man (für sich selber und ggf. für eine Steuerprüfung) zu jedem Geschäftsvorfall folgendes Notiert: - (Buchungs)datum - Geschäftsvorfall - Belegnummer oder Datum - Einnahmen (Brutto) - Ust. - Ausgaben (Brutto) - Vorsteuer Sinnvoller weise nimmt man das Buchungsdatum statt des Datums der Rechnungsstellung, da man ja nicht weiß, ob man das Geld je bekommt. Und Steuern bezahlt man ja nur auf Einnahmen und nicht auf das was man "Verdient". Ich hatte uns damals ein Buch zu GbR Gesellschaften (archinoah.de - Literatur | Architekturportal und Forum für Architektur) gekauft. Dort wurde ganz gut beschrieben, wie man was macht etc. Du solltest ruhig das Geld in so ein Buch investieren. Und ggf. lohnt sich auch ein Beratungstermin bei einem Steuerberater. So viel kostet das nicht (irgendwas zwischen 50 und 150 EUR würde ich schätzen) und man bekommt manchmal ganz gute Tipps. Viele Grüsse, Florian
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||||
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 07.02.2008 Uhrzeit: 08:51 ID: 26918 | Social Bookmarks: Hallo Wera, auf jeden Fall musst du dich vorab mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, bevor du Umsatzsteuer überhaupt ausweist. Die müssen das bestätigen, zumindest war das bei mir so. Bei Selbständigen erfolgt die USt-Voranmeldung im Gründungs- und Folgejahrjahr monatlich, also für Umsätze aus dem Januar 2008 dann spätestens am 10. Februar 2008. Erst im zweiten Jahr nach Gründung (ggf. auch Zeitpunkt nach erster USt-Ausweisung) wird dir das Finanzamt automatisch mitteilen, wann du vierteljährlich die Voranmeldung durchführen darfst. Vierteljährlich bedeutet - wie Florian schon sagte - nach Ende des entsprechenden Zeitraumes. Für Umsätze von Januar bis März 2008 musst du die Voranmeldung dann spätestens am 10. April vornehmen. Wenn du das elektronisch über Elster machst wird das in der Regel abgebucht. Vierteljährlich erfogt die Voranmeldung aber nur, wenn deine Umsatzsteuer aus dem Vorjahr nicht mehr als ca. 6.150 EUR betragen hat. Das Finanzamt wird dich sicherlich auch nochmal aufklären, denn in diesem Fall sind die wirklich dein Freund und Helfer. |
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Wera: Offline
Beitrag Datum: 07.02.2008 Uhrzeit: 09:19 ID: 26920 | Social Bookmarks: Guten Morgen Florian und Tobias, das sind wirklich sehr gute Tips - vielen, vielen Dank dafür! Ist echt ein tolles Forum hier, weiter so! Viele Grüsse und bis bald, Wera |
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