Social Bookmarks: Hi ihr Lieben, ich arbeite als Hiwi, bin somit beim Land angestellt (monatlich 230 €). Jetzt will ich in den Semesterferien in nem Büro arbeiten, was auf Stundenlohnbasis vergütet wird. Heute habe ich also mit der Landesanstalt für Besoldung und Versorgung (Baden-Württemberg) telefoniert, damit ich meine Steuerkarte Kl.1 zurückkriege. Die wollen dann die 2. Steuerkarte, und eine Angabe, wieviel ich bei meinem 2. Job verdienen werde. An diejenigen, die diesen Fall auch schon hatten: habt ihr eine überschlägige Einkommensschätzung abgegeben? Da die ja nicht stimmt, sondern der engültige Verdienst ja irgendwie davon abweichen wird - wie geht es dann danach weiter? Muss ich irgendwas beantragen, bei der Lohnsteuer am Jahresende angeben....? Ich schiebe schon vollen Steuerfrust... (ach ja, ich weiß nicht, ob das in anderen Bundesländern auch so ist, aber scheinbar bin ich nicht als geringfügig Beschäftigte angemeldet, die LBV will bei jedem Hiwi-Vertrag gleich die Steuerkarte haben) | |
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Social Bookmarks: Ich war auch lange studentische Mitarbeiterin und das lief auch auf Steuerkarte. Allerdings ziehen sie Dir in der Regel keine Lohnsteuer ab, wenn zu erwarten ist, dass Du im Jahresdurchschnitt unter der Lohnsteuergrenze bleibst. Bei der zweiten Lohnsteuerkarte läuft es so, dass Du zum höchsten Steuersatz abführen mußt. Am Ende des Jahres machst Du eine reguläre Steuererklärung und forderst ggf. zuviel gezahlte Steuern zurück... | |
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