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Danny: Offline
Ort: Weimar - Bauhaus Uni ![]() Beitrag Datum: 24.09.2008 Uhrzeit: 17:52 ID: 30603 | Social Bookmarks: Hi... Ich studiere jetzt im 5. Semester Architektur.. und habe jetzt fast mein 4-wöchiges Praktikum beendet. Habe viel geleistet. Renderings, Photomontage, CAD, Layouts usw. Ich war in 4 Wochen nur dreimal auf der Baustelle. Die restliche Zeit habe ich ernsthaft 8 Stunden am Tag gearbeitet!!! D.h. selbstständig gearbeitet. Betreuung?? Ein Witz. Mit mir hat noch nicht mal jemand geredet!! Vor meinem Praktikum meinte der Chef, dass sie gut bezahlen würden und Prämien geben, bei sehr guter Leistung. Also hab ich mich ins Zeug gelegt. Logisch. Ein Kommilitone hat dort auch schon gearbeitet und ich glaube 600-800€ bekommen... Heute bekomme ich meinen Arbeitsvertrag. Und was steht drin... 400€, d.h. 2,50€ Stundenlohn ohne die ganzen Überstunden!!! EIN WITZ! Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben. Wie kann für die Arbeit mehr Geld verlangen? Gibts da irgendwelche Klauseln auf die ich mich berufen kann? Bitte antwortet schnell!! Vielen Dank Danny |
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Flo: Offline
Ort: Bremen
Hochschule/AG: 3D Grafiker ![]() Beitrag Datum: 24.09.2008 Uhrzeit: 18:35 ID: 30604 | Social Bookmarks: Wenn Du nichts schriftliches hast, kannst Du praktisch nix machen. Das nächtse mal würde ich das Gehalt vorher vereinbaren. Unter "gut bezahlt" verstehen halt nicht alle das selbe. Du kannst natürlich auch versuchen, mit dem Chef noch mal zu renden. Grüße, Florian
__________________ Florian von Behr - Blog |
Social Bookmarks: Ich würde den Chef einfach mal auf die mündliche Absprache ansprechen. Vielleicht lässt sich damit schon alles klären. Vorm Arbeitsgericht könntest Du die 600-800 EUR vermutlich sogar erstreiten - aber das lohnt sich nicht...
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.09.2008 Uhrzeit: 19:14 ID: 30606 | Social Bookmarks: Zitat:
@Danny: Das was Du erlebt hast, ist wahrscheinlich die größte Erkenntnis, die Du aus dem Praktikum ziehen wirst: Wer schreibt der bleibt! Das ist traurig aber wahr, und falls es Dich tröstet, der Club ist riesengroß. Ich sehe als einzige Möglichkeit wie Flo das Gespräch, wenn Du wirklich so wertvoll bist, wird es sich Dein Chef sicher überlegen. | |
Social Bookmarks: Warum bekommst Du Deinen Arbeitsvertrag, wenn das Praktikum vorbei ist? Schriftliche Vereinbarungen sollte man vorher treffen. ...oder willst Du dort noch länger arbeiten? Grundsätzlich hast Du selbst geschrieben, daß es sich um ein Praktikum handelt, also einen Teil Deiner Ausbildung. Aus meiner Sicht ist der Chef zu gar keiner finanziellen Leistung verpflichtet. Anstandshalber würde ich aber auch einen Stundenlohn von 5€/Stunde zahlen, wenn Du tatsächlich effektiv was geleistet hast und nicht nur die anderen Mitarbeiter von der Arbeit abgehalten hast. Mehr kannst Du aber kaum erwarten, weil es schließlich auch Teil Deines Studiums ist und Du für Deine Besuche in Vorlesungen auch keinen Lohn bekommen kannst. | |
Social Bookmarks: Da kein Vertrag besteht, steht Aussage gegen Aussage. Nachweisen lässt sich, dass Danny dort gearbeitet hat und etwas produziert hat. Für eine Leistung (also auch Arbeitsleistung) hat man Anspruch auf Vergütung, so fern die Leistung gefordert war. (D.h. ich kann nicht irgendwo hingehen und z.B. die Fenster putzen und dann eine Entlohnung fordern.) Nichtbezahlung oder deutliche Unterbezahlung kann meines Wissens u.U. sogar als Sittenwidrig (im rechtlichen Sinne) gelten. Ein Beispiel aus einer Bauökonomievorlesung war folgendes: Abends trifft man sich mit einem Bekannten zum Bier. Aus der Bierlaune heraus fängt man an, für diesen Bekannten ein Haus zu planen. Er ist begeistert davon und fordert Dich auf, das auszuarbeiten. Damit hat er Dir einen Arbeitsauftrag gegeben, den er bei Übergabe des Entwurfes auch gem. HOAI bezahlen muß... Nicht bezahlte Arbeit ist also Sittenwidrig. Nun ist ein Praktikum aber in erster Linie dafür gedacht, dass der Praktikant etwas lernt. Die Produktion für den Arbeitgeber ist also zweitrangig. Daher kann ein Praktikum auch unbezahlt sein... Da im o.g. Fall aber kein nachweisbarer Praktikumsvertrag bestand, aber so wie ich es verstanden habe, projektbezogene Leistung nach Aufforderung erbracht wurde, hat Danny gut daran getan den Vertrag nachträglich nicht zu unterschreiben. Sie ist damit im rechtlichen Vorteil... Nun ist Recht haben und Recht kriegen aber nicht das gleiche. Man sollte sich immer überlegen, ob sich eine Klage oder auch nur die Androhung sich lohnt. Wie heißt es so schön: Jeden Menschen trifft man mindestens zwei mal im Leben. - Wer weiß was man sich verbaut, wenn man wegen 200 EUR im Streit auseinandergeht. Zitat:
Ich hatte selten einen Arbeitvertrag bevor ich angefangen habe.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
Social Bookmarks: Zitat:
Klar, das gibt's schon öfter. Aber warum nach Beendigung der Tätigkeit überhaupt noch einen Vertrag abschliessen? Es genügt doch ein Pratikumsnachweis. Die Bezahlung kann man doch auch ohne Vertrag verbuchen. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 11.01.2007
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Danny: Offline
Ort: Weimar - Bauhaus Uni ![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 09:32 ID: 30612 | Social Bookmarks: erstmal Danke für eure Hilfe.. Sitze im Büro und gerade kam mein Chef zu mir und fragte, ob ich unterschrieben hätte. Ich meinte nein und das mit ihm nochmal darüber reden möchte. Ich werde dies gleich tun und dann das Resultat hier veröffentlichen. Drückt mir bitte die Daumen!!! Danny |
Registriert seit: 22.02.2005
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 10:55 ID: 30614 | Social Bookmarks: spannend wie ein Krimi! :eek: Viel Erfolg |
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