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Nique: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 11.10.2008 Uhrzeit: 17:55 ID: 30790 | Social Bookmarks: Hallo! Ich muss leider wieder mal einen Thread über die freie Mitarbeit eröffnen, bin aus den anderen Beiträgen ned so schlau geworden. Aaaaaaaalso: Habe im Sommer ein Praktikum gemacht und habe nun die Möglichkeit in dem Büro weiterhin regelmäßig während des Studiums zu jobben. Chef und ich fragen sich nun, was sinnvoller ist: den Studenten als Werkstudenten anstellen oder ihm den Status "freier Mitarbeiter" verpassen. Ich jobbte bislang immer woanders und war dort als Werkstudent angemeldet. Praktisch für mich war halt, dass ich dort einfach meine Lohnsteuerkarte abgeliefert habe und mir das Geld entsprechend aufs Konto überwiesen wurde. Musste mich weder um Krankenversicherungsbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge oder um sonst was kümmern. Vermutlich hab ich deswegen jetzt auch so wenig Plan von der Materie. Mein Chef wollte mir die freie Mitarbeit auch damit schmackhaft machen, dass ich meine Einkäufe fürs Studium absetzen könnte. Stimmt das wirklich? Ich habe nämlich woanders gehört, dass man erst was absetzen kann, wenn man Lohnsteuer zahlen muss (die ja erst ab einer gewissen Einkommenshöhe fällig wird). Kurzum: Welche Vor- aber auch Nachteile ergeben sich bei beiden Varianten jeweils für den Chef und für mich? Viele Grüße, +nique |
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Social Bookmarks: Wie Du schon sagst, Absetzen bedeutet, dass Du Dein zu versteuerndes Einkommen um bestimmte Beträge reduzieren kannst, d.h. zum einen, dass Du damit die Steuergrenze drücken kannst, ab der Du was zahlst oder zum anderen, dass Du weniger versteuern mußt. Das ist aber schon mit einigem Aufwand verbunden, da Du eine umfangreichere Steuerklärung machen mußt und auch glaubhaft sein muß, dass die Ausgaben für berufliche (nicht studentische) Zwecke getätigt wurden. Meist überschneidet sich das allerdings, sodass dies das kleinere Problem wäre. Allerdings wärst Du, unter den beschriebenen Umständen, scheinselbstständig. Dazu gibt es hier im Forum auch einige Threads. Der Status der Freien Mitarbeit existiert nicht. Entweder Du bist selbstständig und arbeitest auftragsweise,und dann auch für verschiedene Arbeitgeber. Oder Du bist eigentlich in einem dauerhaften Verhältnis mit einem einzigen Büro und arbeitst unter den gleichen Vorraussetzung wie die übrigen Angestellten (Du arbeitest in deren Büro, mit deren Equipment etc.). Wenn Du dann aber nicht auf Lohnsteuerkarte arbeitest, wärst Du eben Scheinselbstständiger. Dein AG drückst sich damit schlicht um die Sozialabgaben. Die Haftungsfrage in einem solchen Fall ist auch nicht unerheblich. Auch dazu gab es hier schon Beiträge. Der Lohn, den Du als Selbsständiger bekommen müßtest, um Deine Nebenkosten und Soziale Absicherung zu garantieren, liegt um einiges höher als der übliche Stundenlohn von Angestellten. De facto versucht Dein AG also, Dich mit dem vermutlich leicht höheren Lohn als Freier Mitarbeiter zu ködern. Am Ende würdest Du aber draufzahlen. Wenn Du also die Wahl hast, würde ich ganz klar die Variante mit der Lohnsteuerkarte bevorzugen. Nur, falls Du tatsächlich vorhast, Dich als "Unternehmer" selbstständig zu machen, d.h. gezielt und langfristig Auftragsarbeiten als Dienstleistung anzubieten und das bei mehreren Auftraggebern, würde sich der Aufwand lohnen.... | |
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