ehem. Benutzer Registriert seit: 27.10.2008
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adaminbaum: Offline
Beitrag Datum: 27.10.2008 Uhrzeit: 15:18 ID: 31067 | Social Bookmarks: Hallo, habe mal eine Frage: Wann muss ich mich als freischaffender Architekt beim Finanzamt anmelden? Bin gerade als freischaffender Architekt eingetragen wurden. Muss ich mich jetzt sofort beim Finanzamt anmelden oder kann ich bis spätestens zum Beginn des ersten Auftrags damit warten. Danke für die Antworten. |
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Social Bookmarks: Eigentlich reicht es, wenn Du denen das mit Deiner ersten Steuererklärung mitteilst. So würde ich es machen. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 27.10.2008
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adaminbaum: Offline
Beitrag Datum: 27.10.2008 Uhrzeit: 16:52 ID: 31074 | Social Bookmarks: Ok, aber das wäre ja erst in einem Jahr. Du meinst, so lange kann man warten? Auch wenn man schon einige Aufträge bearbeitet? |
Social Bookmarks: Hab mich noch mal schlau gemacht. Offenbar muss mal innerhalb eines Monat nach Aufnahme der Tätigkeit einen formlosen Brief an das FA schicken. Diese Seite fand ich recht hilfreich: Ratgeber E-Lancer – 3.1. Startformalitäten Allerdings: "Sofern Sie noch keine laufenden Einnahmen haben, sondern in unregelmäßigen Abständen das ein oder andere Projekt abwickeln und auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, können Sie sich als Freiberufler die Anmeldung sogar ganz sparen. In dem Fall geben Sie Ihren Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) einfach im Rahmen Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung an. Bleibt Ihr "Einnahmeüberschuss" im Jahresverlauf unter 410 Euro, ist noch nicht einmal das nötig: Neben-Einkünfte bis zu dieser Höhe bleiben bei der Einkommensteuer unberücksichtigt." Du brauchst für die Rechnungen aber in jedem Fall eine Steuernummer. Bei mir war das damals alles komplizierter, eine Steuernummer und Gewerbe hatte ich schon etc... Ich muss auch sagen, entgegen der üblichen Vorurteile, bin ich beim FA immer sehr freundlich beraten worden. Allerdings nicht immer kompetent . Also, im Zweifelsfall einfach mal anrufen... | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 27.10.2008
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adaminbaum: Offline
Beitrag Datum: 27.10.2008 Uhrzeit: 17:16 ID: 31078 | Social Bookmarks: Danke für den Link und deine Anmerkungen! Kannst du noch kurz angeben, wo du das Zitat gefunden hast? Geändert von adaminbaum (27.10.2008 um 17:38 Uhr). |
Social Bookmarks: Ja, klar. Hab ich schlicht vergessen . Den kompletten Artikel gibts hier: Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt - Online lernen bei akademie.de | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 27.10.2008
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adaminbaum: Offline
Beitrag Datum: 27.10.2008 Uhrzeit: 19:32 ID: 31090 | Social Bookmarks: Super, Dankeschön. |
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Delirious: Offline
Ort: baden
Hochschule/AG: freelänzer Beitrag Datum: 27.10.2008 Uhrzeit: 19:39 ID: 31091 | Social Bookmarks: gute frage! als freischaffender habe ich zu beginn des auftrags mich angemeldet. du musst spätestens, wenn du deine honorar-rechnung stellst, eine steuernummer haben. diese bekommst du bei anmeldung und sieht anders aus als die bisherige als angestellter. also am besten gleich...
__________________ humor ist, wenn man trotzdem lacht! |
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susonic: Offline
Beitrag Datum: 29.11.2008 Uhrzeit: 01:41 ID: 31494 | Social Bookmarks: alle bürger haben doch jetzt automatisch eine steuernummer zugeschickt bekommen! reicht diese steuernummer, oder muß man extra eine beantragen? |
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