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Hochschule/AG: Architekt freischaffend Beitrag
Datum: 29.11.2008
Uhrzeit: 20:34
ID: 31500 | AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.
# 2 ( Permalink)
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Du kannst Dich als z.B. Hausmeisterservice selbständig machen und Dich korrekt beim Finanzamt anmelden, dann kannst Du Rechnungen für z.B. Hoffegen, Anstreichen, Fensterputzen, Garten umgraben...etc. schreiben. Wieviel Stundenlohn Du dafür berechnen kannst, hängt von Deinen Auftraggebern/Kunden ab. Also 50 € zahlt Dir mit Sicherheit keiner, weil Du schon gelernte und erfahrene Kräfte für um die 30€/Stunde (mit Rechnung) bekommst.
Dein Architekturstudium befähigt Dich erstmal nicht zu handwerklichen Leistungen am Bau (im Gegenteil  ). Dazu müßtest Du eine Maurerlehre oder ähnliches hinter Dich gebracht haben. |
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