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susonic is on a distinguished road

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Datum: 29.11.2008
Uhrzeit: 01:51
ID: 31495



Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.

#1 (Permalink)
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Ich habe zwischenzeitlich keinen Job in einem Architekturbüro und möchte in dieser Zeit handwerklich arbeiten. Bewegung tut gut! Wie kann ich das abrechnen? kann ich da einfach ganz normal ne Rechnung schreiben, oder ist das problemmatisch? Eigentlich bin ich ja als Architekt ein Baumeister! Kann ich also theoretisch eine Meisterstunde, sagen wir mal zu 50,- Euro berechnen oder muß ich meine Arbeit als Hilfsarbeit für 8,-Euro ansehen obwohl ich sehr viel Baustellenerfahrung habe? Hoffentlich weiss hier jemand weiter!

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Beitrag
Datum: 29.11.2008
Uhrzeit: 20:34
ID: 31500



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing.

#2 (Permalink)
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Du kannst Dich als z.B. Hausmeisterservice selbständig machen und Dich korrekt beim Finanzamt anmelden, dann kannst Du Rechnungen für z.B. Hoffegen, Anstreichen, Fensterputzen, Garten umgraben...etc. schreiben. Wieviel Stundenlohn Du dafür berechnen kannst, hängt von Deinen Auftraggebern/Kunden ab. Also 50 € zahlt Dir mit Sicherheit keiner, weil Du schon gelernte und erfahrene Kräfte für um die 30€/Stunde (mit Rechnung) bekommst.

Dein Architekturstudium befähigt Dich erstmal nicht zu handwerklichen Leistungen am Bau (im Gegenteil ). Dazu müßtest Du eine Maurerlehre oder ähnliches hinter Dich gebracht haben.

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susonic is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 29.11.2008
Uhrzeit: 20:47
ID: 31501



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #3 (Permalink)
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Das sehe ich jetzt erstmal gar nicht so. Ich habe 2 Praktika als Maurer auf dem Bau absolviert und dann immer wieder mein ganzes Studium über auf Baustellen gearbeitet (Nicht Pläne tragen oder Kaffe kochen). Ausserdem spricht man vom Baumeister. Für mich bedeutet dies, ganzheitlich gedacht, auch selbst die praktischen Kenntnisse des Handwerks zu haben und zusätzliche Fähigkeiten über das Handwerk hinaus zu besitzen. Ich möchte jetzt wissen, ob meine Dienstleistung in etwa der eines Meisters oder Poliers gleichzustellen ist und ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt oder in der Honorarordnung etwas über eine handwerkliche Leistung durch den Architekten steht.

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susonic is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 29.11.2008
Uhrzeit: 23:07
ID: 31502



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #4 (Permalink)
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Ich habe jetzt diesen Link gefunden:
wer-weiss-was | "Dipl.-Ing. möchte Kfz-Werkstatt gründen" | aus Forum Existenzgründung

Für manche handwerklliche Tätigkeit muß man ja in eine Handwerksrolle eingetragen sein. Gilt das auch für einen Baumeister/Architekten?
Oder ist ein Architekt automatisch befugt seinem Handwerk nachzugehen? Falls nicht, wie ist es dann möglich, daß er im Praktikum als Handwerker arbeitet. Gibt es da eine Sonderregelung?

Arkitekt schreibt in einem anderen Beitrag:

Zitat:
Datum: 30.06.2008
Uhrzeit: 17:03

Ich würde mit derselben Steuernummer Rechnungen schreiben; als Tätigkeit etwas architketur-/entwurfsbezogenes angeben... Mindestens bei Webseiten lässt sich das realisieren. In der Regel sind die Umsätze durch sowas nicht so hoch, dass sich Jemand ernsthaft dafür interessiert.
(Wenn diese Tätigkeiten ein dominierender Faktor in der Unterhaltsbeschaffung werden, dann ist das Anmelden eines Gewerbes nicht viel schwerer als anderes Rechnungsschreiben. Genug Kommilitonen haben das für Handwerksleistungen gemacht...tschuldigung, für Messebau- und Montagearbeiten natürlich nur)
Bleibt für mich immer noch die Frage offen, wie das beim Praktikum geregelt ist und ob ein Praktikum nur Studienbegleitend stattfinden kann???

Geändert von susonic (29.11.2008 um 23:37 Uhr).

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Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

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Datum: 30.11.2008
Uhrzeit: 00:23
ID: 31503



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #5 (Permalink)
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Hallo,

du kannst dich in die Handwerksrolle eintragen lassen und dann deine Dienste anbieten.
Die Ausbildung zum Architekten ist ähnlich wie die eines Meisters. Allerdings wird beim Meister vorrausgesetzt dass er praktisch befähigt ist, was er in der Prüfung auch nachweisen muss. Dir fehlen sämtliche kalkulatorischen Kenntnisse und dir fehlt die Ausbilder-Eignungs-Prüfung.

Der Ottonormal Architekturabsolvent wird auf gar keinen Fall praktisch die Leistung eines Maurers bringen oder die eines Meisters. Auch wenn es rechtlich keine Hürde gibt. Fachlich kannst du nicht mithalten. Probier´s halt. Einen Versuch ist es Wert. Einen Baubetrieb aufzubauen würde ich mich in der aktuellen wirschaftlichen Lage derzeit nicht trauen.
Du musst dich Versichern, Geräte anschaffen etc. Im kleinen Rahmen kann man es ja probieren, den Stundenlohn musst du austesten. Gesellenlohn würde ich schonmal ansetzen, dürfte deutlich über dem eines Architektur Absolventen liegen Wissen ist Macht..Können ist mächtiger .

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Datum: 30.11.2008
Uhrzeit: 00:32
ID: 31504



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #6 (Permalink)
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Hallo Sven! Super, danke für die Antwort. Kennst Du jemanden der das gemacht hat? Was würdest Du den sagen was ein Geselle pro Stunde berechnet? 35,- + Mwst.?

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Datum: 30.11.2008
Uhrzeit: 00:58
ID: 31505



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #7 (Permalink)
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Johannes Hermanns - Diplombetriebswirt in Aachen

Schau dort mal unter aktuelles nach.

Der Geselle selbst stellt gar nix in Rechnung. Bauhauptgewerbe hat Meisterzwang. Wenn, dann macht es sein Chef.

Ist unterschiedlich, 32-42 €/h. Da sind dann sämtliche Versicherungen drin.

Spontan fällt mit niemand ein der den Downgrade Weg gegangen ist.

Habe 12 Jahre im Baubereich teils als Geselle, teils als Meister gearbeitet (Maurerausbildung, Meisterausbildung, Architekturstudium).

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Datum: 30.11.2008
Uhrzeit: 14:59
ID: 31511



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von susonic Beitrag anzeigen
Das sehe ich jetzt erstmal gar nicht so. Ich habe 2 Praktika als Maurer auf dem Bau absolviert und dann immer wieder mein ganzes Studium über auf Baustellen gearbeitet (Nicht Pläne tragen oder Kaffe kochen). Ausserdem spricht man vom Baumeister. Für mich bedeutet dies, ganzheitlich gedacht, auch selbst die praktischen Kenntnisse des Handwerks zu haben und zusätzliche Fähigkeiten über das Handwerk hinaus zu besitzen. Ich möchte jetzt wissen, ob meine Dienstleistung in etwa der eines Meisters oder Poliers gleichzustellen ist und ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt oder in der Honorarordnung etwas über eine handwerkliche Leistung durch den Architekten steht.

Das mit dem "Baumeister" kannst Du meiner Meinung getrost unter den Tisch fallen lassen. Das kommt aus dem Mittelalter, als die "Architekten" noch hauptsächlich auf den Baustellen waren und dort entschieden haben, wie was aussehen soll und gemacht wird. Das war eine ganz andere Geschichte als heute. Mir fällt da z.B. Antonio Gaudi ein, auch wenn der etwas später gelebt hat.

Ich hab vom 14. Lebensjahr an regelmäßig auf Baustellen gearbeitet und praktische Erfahrungen auch immerwieder parallel zum Studium gesammelt, dennoch würde ich es mir heute nicht zutrauen mich auf eine Stufe mit Zimmerleuten, Maurern oder auch Malern zustellen. Zu diesen handwerklichen Berufen gehört neben einer fundierten Lehre andauernde praktische Erfahrung und Routine. Die Handgriffe und Arbeitsabläufe müssen verinnertlich sein, sonst brauchst Du doppelt so lange wie andere.
Selbst bei gelernten Handwerkern gibts da große Unterschiede.
Außerdem ist es gerade bei den Rohbaugewerken nicht für Jeden was. Da muß man schon aus etwas anderem Holz geschnitzt sein, wenn man bei Wind und Wetter Leistung bringen soll. Für Leute die das "warme" Büro und eine Computermaus, statt einem Latthammer in der Hand gewöhnt sind, nicht unbedingt das Ideale.
Ich arbeite zwischendurch immermalwieder gerne praktisch am Bau um etwas Bauluft zu schnuppern und als Abwechslung vom Büroalltag, aber nach 2-3 Tagen auf der Baustelle zwickt's schon hier und da.

Also ich kenne gute Handwerker, die als Ein- oder Zweimannbetriebe (ohne Verwaltung, der Chef macht nach Feierabend den Papierkram selbst) ihre Leistungen schon ab 30 € (netto) pro Stunde anbieten.
Etwas größere Firmen aus dem Bereich Rohbauunternehmen, mit einer hochwertigen Maschinenausstattung und einer eigenen Verwaltung, bieten ihre Bauhelfer ab ca. 32 € und ihre Facharbeiter ab ca. 36 € (netto) pro Stunde an.

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Datum: 01.12.2008
Uhrzeit: 14:07
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AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #9 (Permalink)
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Was bitte, soll dich zum "Baumeister" befähigen, und was soll dir dieser Titel bringen? Zum Eintrag in die Handwerkskammer reicht noch nicht mal ein dicker Geldbeutel, sondern nur ein Meistertitel. Du kannst dich als reiner Hobbymaurer auf dem Markt anbieten, dein Architekturdiplom macht dich doch nicht automatisch zum Maurergesellen.

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Datum: 01.12.2008
Uhrzeit: 23:43
ID: 31528



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #10 (Permalink)
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Ist man nach dem Vordiplom theoretisch nicht einem Bautechniker gleichgestellt?
Wurde uns im Studium immer gesagt.

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Datum: 01.12.2008
Uhrzeit: 23:52
ID: 31529



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #11 (Permalink)
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Natürlich kann man sich mit dem Architektur Diplom in die Handwerksrolle eintragen lassen, siehe Bsp. hier :

Handwerksrolle

Das Vordiplom ist nicht dem Abschluss eines Bautechnikers gleich zu setzen, auch nicht dem des Meisters. Vordiplom hat in der freien Wirtschaft überhaupt keine Bedeutung.

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Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 09:19
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AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #12 (Permalink)
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Natürlich darf Du als diplomierter Architekt Dich in der Handwerksrolle eintragen lassen und eine Baufirma, einen Dachdeckerbetrieb, eine Fliesenfirma oder einen Malerbetrieb etc. gründen und betreiben. Rein theoretisch hast Du dafür die nötigen Kenntnisse und die Erlaubnis. Ob Du deswegen aber gut Mauern, ordentlich Verzimmern und richtig Anstreichen kannst, bleibt offen.
Meiner Meinung nach geht es bei den ausführenden Kräften nicht ohne handwerkliche Erfahrung und in der Regel einer entsprechenden Lehre.


Du darfst Dich als Architekt übrigens auch mit einer Wäscherei, einem Kopierladen, einer Tierhandlung, einer Boutique etc., etc., etc. selbständig machen. Alles erlaubt...das darf im Prinzip Jeder....nur ob Du Ahnung hast von dem was Du da tust ist nicht gesagt. Der Markt und die Nachfrage regeln das Übrige.

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Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 09:48
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AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #13 (Permalink)
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Interessanter Thread hier

Als "echter" Bau- bzw. Zimmermeister kann ich dir davon nur abraten.
Nicht weil ich denke, du hättest nicht die nötige Energie dafür oder so, aber wenn du dich einmal in dem Bereich "aufgerieben" hast, dann kannst du getrost deine Architektenkarriere in die Tonne klopfen.

Ich kenne einen Architekten, dessen Frau ihres Zeichens Bauingenieurin ist, der sich aus der Not heraus selbstständig gemacht hat und auch einige Häuser entwerfen konnte. Weil ihm das Geld nicht gelangt hat, hat er nebenbei bei den Leuten auf Stundenbasis mitgearbeitet auf dem Rohbau.
Es hat sich ganz schnell herauskristalisiert, dass es für ihn keine Folgeaufträge als Architekt geben wird, weil - warum auch immer - seine Glaubwürdigkeit als Architekt nicht mehr gegeben ist. Zudem er seinen ersten Kunden immer gleich mit der dicken HOAI Keule gekommen ist.
Seitdem versucht er sich mehr schlecht wie recht als selbstständiger Bauhandwerker durchzuschlagen. Da ihm dazu aber "das Händchen" fehlt, wirds damit auch ziemlich in die Hose gehen.

Ich würde dir raten, wenn du wirklich körperlich auf dem Bau tätig sein willst und dir die Belastung zutraust, dann melde einen Montagebetrieb an und geh irgendwo in den Trockenbau. Eventuell kannst du dich einer größeren Firma als Monteur auf Stundenbasis andienen. Dann brauchst du nur eine einfache Haftpflichtversicherung. Ansonsten musst du dann nur noch drauf achten, dass deine Rechnungen immer bezahlt werden und gut isses.

Was den Baumeister anbelangt - wenn das wirklich klappt, dann bin ich ab morgen Architekt

Gruß

Martin

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Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 10:12
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AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #14 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von FoVe Beitrag anzeigen
Interessanter Thread hier

.... Zudem er seinen ersten Kunden immer gleich mit der dicken HOAI Keule gekommen ist.
So dick ist diese Keule gar nicht...

Die Margen bei Euch im Handwerk sind etwas größer....

Aber anderes Thema.

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FoVe will become famous soon enough FoVe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 02.12.2008
Uhrzeit: 10:19
ID: 31535



AW: Handwerksleistung als freiberuflicher Dipl.-Ing. #15 (Permalink)
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Schön wäre es gewesen

Es gibt viele Gründe dafür, warum ich heute nicht mehr als selbstständige Zimmerei zugangen bin.
Die dicken Margen im Handwerk waren es bestimmt nicht

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