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Gewinnbeteiligung Hallo, ich habe eine Frage an diejenigen, die schon in Büros arbeiten, bzw. während eines Praktikums Wettbewerbe erfolgreich bearbeiteten. Für den Fall eines Gewinnes oder Ankaufs - mit wieviel Prozent Gewinnbeteiligung kann der Entwurfsverfasser rechnen? Gibt es da Vorgaben oder kann sich das die Chefetage selber ausdenken? Ich habe etwas von 3% gehört. Ist das realistisch? |
AW: Gewinnbeteiligung Ich weiß zwar nicht, in welcher Höhe Gewinnbeteiligungen ausgezahlt werden, wenn sie den überhaupt ausgezahlt werden, aber es hängt mit Sicherheit vom Wohlwollen des Chefs ab und davon wieviele Mitarbeiter am Gewinn beteiligt werden wollen. Eine gesetzliche Regelung ist mir da nicht bekannt. Für 3% kann man sich relativ wenig kaufen... Geht man vielleicht mal von einem Ankauf in Höhe von 10.000 € aus, dann wären das "magere" 300 € für vermutliche mehrere hundert Stunden schrubben....da wäre mir ein fester Stundenlohn in akzeptabler Höhe deutlich lieber....ich denke bei Praktikanten, die noch im Studium stecken und mitarbeiten, sollten das mind. 5 €/Stunde (netto) sein. |
AW: Gewinnbeteiligung Zitat:
Also durch einen gewonnen Wettbewerb alleine kann i.d.R. nie ein Gewinn gemacht werden, erst die Ausführung bringt den Gewinn. Selbst bei Wettbewerben, die mit 150.000 EUR honoriert werden, tilgt das i.d.R. nur die Unkosten. Bei solchen Wettbewerben kosten die Modelle schnell 20.000 EUR, die Plots 3000 naja und die Lohnkosten (ca. 10.0000 Mann/Monat)... |
AW: Gewinnbeteiligung wäre mir auch neu. ein gewinn bei einem wettbewerb ? gibts nicht |
AW: Gewinnbeteiligung ... erst Recht nicht für Praktikanten. |
AW: Gewinnbeteiligung Doch, das kommt gerade bei kleineren Büros, die dann mit anderen Wettbewerbspartnerschaften machen, des öfteren vor. Sprichst Du über Aufteilung der Gewinnsumme, oder Anteil an dem Honorar eines Realisierungsauftrags? Beim Ersten ist bei der "gerechten" üblichen Arbeitsteilung - der Architekt bringt die Teilnahmevorraussetzungen, Du machst alle Arbeiten - eine 50-50 bis 60-40 (zu Gunsten des Architekts) gerecht. Ein Folgeauftrag geht dann komplett an ihn über und Du arbeitest zu Lohn eines Angestellten. Diese Handhabe kenne ich auch von Kollegen. Gehe aber davon aus, dass Du zu einer grossen Wahrscheinlichkeit ohne Entgelt aus der Sache gehst....... Beim Anteil an der Realisierung ist mir eine Gewinnbeteiligung gänzlich unbekannt, hier kenne ich nur die Aufteilung des Honorars zwischen zwei oder mehreren beteiligten Büros, die zusammen teilnehmen. |
AW: Gewinnbeteiligung (ca. 10.0000 Mann/Monat)... ?????????????????? |
AW: Gewinnbeteiligung ja, ich meine schon nur die Beteiligung an der eventuellen Gewinn-/Ankaufsumme. Bin demnächst vorerst nur für einen Wettbewerb eingestellt und diese 3% wurden mir im Büro als übliche Beteiligung angegeben. Wobei man mir da ja alles erzählen kann, nicht wahr. Danke jedenfalls für die Antworten |
AW: Gewinnbeteiligung Zitat:
D.h. "sein" an der Sekretärin, Arbeitsplatz, Computer, Software (ich erinnere mich, das CAAD Software ziemlich teuer ist ;) ) usw. |
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