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quandum: Offline
Beitrag Datum: 17.01.2009 Uhrzeit: 21:57 ID: 32155 | Social Bookmarks: hallo hallo ....ich habe mal eine frage an euch... gestern habe ich erfahren das jemand mit 10 jähriger berufserfahrung in einem architekturbüro die möglichkeit hat, eine prüfung vor der AK abzulegen und ist dann vorlageberechtigter architekt....das alles soll ohne studium gehen usw? kennt jemand solche infos? wozu studieren wir überhaupt wenn das so geht |
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quandum: Offline
Beitrag Datum: 18.01.2009 Uhrzeit: 11:19 ID: 32163 | Social Bookmarks: was los kennt keiner das gesetzt? oder redet mit mir keiner? |
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 18.01.2009 Uhrzeit: 12:15 ID: 32165 | Social Bookmarks: immerhin eine Nacht gewartet, das ist hier kein Chat Zur Frage: Es ist nur in einigen Ländern möglich |
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quandum: Offline
Beitrag Datum: 18.01.2009 Uhrzeit: 12:19 ID: 32166 | Social Bookmarks: ja das habe ich auch gelesen, aer was bedeutet das im einzelfall? bedeutet es man kann dort zur AK gehen sagen man füghlt sich fit und darf die prüfung machen? danke für deine reaktion |
Social Bookmarks: Zitat:
Keine Ahnung, wie die Prüfung abläuft, aber normalerweise mußt Du erstmal Deine Unterlagen einreichen, also Zeugnisse über Berufsausbildung als z.B. Bauzeichner oder Zimmermann und dann natürlich die Nachweise über Deine mind. 10 jährige Berufserfahrung im Planungsbereich. Wenn Du als Architekt aufgenommen werden willst, mußt Du natürlich auch Erfahrungen in den Bereichen nachweisen, die ein Architekt dann eigenverantwortlich bearbeiten kann. Also sowohl Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, als auch Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauleitung, etc.... Es gibt sicher nicht soviele Leute ohne Studium, die in ihrer beruflichen Laufbahn an alles ran gelassen wurden und solche Erfahrungen sammeln konnten. Es gibt z.B. wenige Bauzeichner die in Büros Entwerfen dürfen. Da Du diese Kenntnisse aber als Architekt brauchst, solltest Du sie auch vollständig nachweisen können. Die Kammern sind wegen dem mehr als gesättigten Architektenmarkt sicher nicht gerade erpicht darauf neue Mitglieder nach dieser 10-Jahres-Regelung aufzunehmen. Du darfst nach gelungener Aufnahme den Titel Architekt führen, andere Zusätze wie Dipl.-Ing. oder Master sind dagegen den studierten Architekten vorbehalten. | ||
Social Bookmarks: Nach meinem Wissen, muss man in den 10 Jahren alle Leistungsphasen mitgemacht haben. Dann kann man bei der AK einen entsprechenden Antrag stellen und muss einige Prüfungen machen. Die Prüfungen haben es aber wohl so in sich, dass die meisten sie nicht bestehen. Man muss da nämlich im Prinzip alle relevanten Prüfungen, die man sonst im gesamten Studium macht auf einen Schlag machen. Und gleichzeitig für Baurecht, Bauökonomie, Tragwerkslehre etc. zu lernen ist kein Pappenstiel...
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quandum: Offline
Beitrag Datum: 18.01.2009 Uhrzeit: 16:16 ID: 32170 | Social Bookmarks: hallo schön ...und dank für eure umfänglichen antworten gibt es lektüre die das wichtigste wissen vermittelt in bezug auf Baurecht, Bauökonomie, Tragwerkslehre, und entwurf , was denkt ihr warum gibt es die regel wenn es einer nie schaffen kann der es nicht studiert hat? warum dann hochschulprüfung vor der AK? ich meine das thema ist interessant |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich kenne den Umfang der Prüfungen, wie bereits gesagt, nicht. Sollte es sich aber tatsächlich um eine mit den Hochschulklausuren vergleichbare Prüfung handeln, dann ist es sicher nicht leicht, den Stoff, den sich andere in andere in 4-5 Semestern einschl. Vorlesungen zu Gemüte führen, nachzuholen. Grundsätzlich glaube ich, daß diese Art der Kammerzulassung ein Relikt aus den 70er Jahren ist, als es noch unterschiedlichere Arten/Schulen der Architekten- bzw. Planerausbildung gab und auch z.B. Zimmerleuten als Baumeister mit langjähriger Erfahrung kleinere Planungen durchführen durften. Damals (70er und 80er Jahre) gab es einen Bauboom, in welchem man froh sein konnte, genügend Fachleute auf dem Markt zu haben. Heute sind die Vorzeichen leider umgekehrt: Kein Bauboom und viel zu viele "Fachleute" (auch studierte Architekten) auf dem Markt. Daher weiß ich nicht, ob diese Regelung noch so gerne angewendet wird. Selbst die Aufnahmebedingungen für studierte Architekten werden zunehmend erschwert durch z.B. den verlangten Nachweis von Fortbildungen nach dem Studium. Kenne persönlich allerdings einen Bautechniker mit vorheriger Bauzeichnerausbildung und abgebrochenem Architekturgrundstudium, der es noch vor 4 Jahren geschafft hat mit ca. 20 Jahren Berufserfahrung in verschiedenen Architekturbüros in die Kammer aufgenommen zu werden. | ||
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quandum: Offline
Beitrag Datum: 19.01.2009 Uhrzeit: 10:08 ID: 32188 | Social Bookmarks: ich bin mir sicher es ist zu schaffen |
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sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 19.01.2009 Uhrzeit: 14:37 ID: 32195 | Social Bookmarks: Interessantes Thema. Du schreibst leider nicht, aus welchem Bundesland du bist. Wie wär´s wenn du dich mal bei deiner Kammer informieren würdest und hier deine Ergebnisse postest? Ich versuch mal, über die Bayerische AK was rauszubekommen! Grüße sanne |
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jericho: Offline
Beitrag Datum: 19.01.2009 Uhrzeit: 16:27 ID: 32198 | Social Bookmarks: Also für die AK in RLP gilt laut ArchG vom 16.12.05: ..... §5 (6) Abweichend von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 ist auf Antrag in die Architektenliste einzutragen, wer 1. mindestens zehn Jahre eine praktische Tätigkeit in einer der in § 1 Abs. 1 bis 4 genannten Fachrichtungen (A/IA/LA/SP) unter Aufsicht einer zur Führung der für die betreffende Fachrichtung maßgeblichen Berufsbezeichnung berechtigten Person ausgeübt hat, 2. die Berufsbefähigung anhand eigener Arbeiten nachweist und 3. die einer Ausbildung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 entsprechenden Kenntnisse durch eine Prüfung auf Hochschulniveau nachweist. Gruß Jericho |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 19.01.2009 Uhrzeit: 20:26 ID: 32201 | Social Bookmarks: Wird in Hessen so ähnlich gehandelt - schätze ich. Auch hier gibt es ja die "kleine" Bauvorlageberechtigung für Zimmer- und Maurermeister bis 150qm Wohnfläche - also gewissermassen die Berechtigung ohne Kammerzugehörigkeit. Wurde eingeschränkt durch die "vereinfachte" Bauvorlagemöglichkeit, die die Baumeister nicht haben. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 21.01.2009 Uhrzeit: 18:52 ID: 32245 | Social Bookmarks: Die Bauvorlageberechtigung für Meister ist in der LBO verankert Zitat:
welches ja von unserem "Verein" geregelt wird. | |
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