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quandum: Offline
![]() Beitrag Datum: 17.01.2009 Uhrzeit: 21:57 ID: 32155 | Social Bookmarks: ![]() wozu studieren wir überhaupt wenn das so geht ![]() |
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quandum: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.01.2009 Uhrzeit: 11:19 ID: 32163 | Social Bookmarks: ![]() |
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.01.2009 Uhrzeit: 12:15 ID: 32165 | Social Bookmarks: immerhin eine Nacht gewartet, das ist hier kein Chat ![]() Zur Frage: Es ist nur in einigen Ländern möglich |
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quandum: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.01.2009 Uhrzeit: 12:19 ID: 32166 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Zitat:
Keine Ahnung, wie die Prüfung abläuft, aber normalerweise mußt Du erstmal Deine Unterlagen einreichen, also Zeugnisse über Berufsausbildung als z.B. Bauzeichner oder Zimmermann und dann natürlich die Nachweise über Deine mind. 10 jährige Berufserfahrung im Planungsbereich. Wenn Du als Architekt aufgenommen werden willst, mußt Du natürlich auch Erfahrungen in den Bereichen nachweisen, die ein Architekt dann eigenverantwortlich bearbeiten kann. Also sowohl Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, als auch Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauleitung, etc.... Es gibt sicher nicht soviele Leute ohne Studium, die in ihrer beruflichen Laufbahn an alles ran gelassen wurden und solche Erfahrungen sammeln konnten. Es gibt z.B. wenige Bauzeichner die in Büros Entwerfen dürfen. Da Du diese Kenntnisse aber als Architekt brauchst, solltest Du sie auch vollständig nachweisen können. Die Kammern sind wegen dem mehr als gesättigten Architektenmarkt sicher nicht gerade erpicht darauf neue Mitglieder nach dieser 10-Jahres-Regelung aufzunehmen. Du darfst nach gelungener Aufnahme den Titel Architekt führen, andere Zusätze wie Dipl.-Ing. oder Master sind dagegen den studierten Architekten vorbehalten. | ||
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quandum: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.01.2009 Uhrzeit: 16:16 ID: 32170 | Social Bookmarks: hallo schön ...und dank für eure umfänglichen antworten gibt es lektüre die das wichtigste wissen vermittelt in bezug auf Baurecht, Bauökonomie, Tragwerkslehre, und entwurf , was denkt ihr warum gibt es die regel wenn es einer nie schaffen kann der es nicht studiert hat? warum dann hochschulprüfung vor der AK? ich meine das thema ist interessant ![]() |
Social Bookmarks: Nach meinem Wissen, muss man in den 10 Jahren alle Leistungsphasen mitgemacht haben. Dann kann man bei der AK einen entsprechenden Antrag stellen und muss einige Prüfungen machen. Die Prüfungen haben es aber wohl so in sich, dass die meisten sie nicht bestehen. Man muss da nämlich im Prinzip alle relevanten Prüfungen, die man sonst im gesamten Studium macht auf einen Schlag machen. Und gleichzeitig für Baurecht, Bauökonomie, Tragwerkslehre etc. zu lernen ist kein Pappenstiel...
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