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Acidfood: Offline


Acidfood is on a distinguished road

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Datum: 20.01.2009
Uhrzeit: 20:43
ID: 32221



Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland)

#1 (Permalink)
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Darstellung eines halb fiktiven Problems.

Man stelle sich vor ein Angestellter eines Büro X fragt seinen Arbeitgeber nach 6 Monaten ob er Bilder, (Visualisierungen) die er für das Büro erstellt hat auf seiner privaten Internetseite veröffentlichen darf. (es handelt sich dabei um keine hochauflösende Bilder oder andere detailierte Darstellungen sondern lediglich Bilder die einen subjektiven Eindruck vermitteln, (Auflösung 250 + 250 Px mit 72 dpi) keine Schriften Maße oder sonstiges erkennbar.

Jetzt kommt aus irgendwelchen Gründen der Arbeitgeber nicht mehr mit seinem Angestellten mehr klar und lässt ihm ein nettes schreiben vom Anwalt zukommen mit der Aufforderung diese Bilder von seinem Webspace zu entfernen und setzt ihm dabei eine Frist. Lässt der Angestellte die Frist verstreichen ohne der Aufforderung nachzukommen erhält er die fristlose Kündigung.

Sicherlich werden einige jetzt sagen der Chef kann jederzeit sein gegebene Freigabe zurückziehen, aber kann er dem Angestellten das nicht persönlich sagen, dass er es jetzt doch nicht mehr möchte das Arbeiten aus seinem Büro auf einer Internetseite eines Angestellen zu sehen sind.

Für mich sieh das so aus als ob man Versucht dem Mitarbeiter klarzumachen das er die Kündigung so oder so erhält ob nun eher oder etwas später.

Was haltet Ihr von so einem gebaren?

Wer fragen an den Mitarbeiter hat kann Sie hier gerne hinterlassen.

Hintergrund:

Der Mitarbeiter Bestand auf den vom Arbeitgeber vorher zugesagten Mutterschaftsurlaub. Kurz vor Antritt (4 Wochen) vorher will der Arbeitgeber davon nichts gewusst haben und drohte dem Mitarbeiter mit einer Sonderkündigung obwohl der Arbeitgeber jeder seiner Verpflichtungen nachgekommen ist.

Da er an den Mutterschaftsurlaub der Mutter nathlos anknüpfen muss, ansonsten bekommt er ja schließlich auch kein Elterngeld. Wäre er dem Wunsch des Arbeitgebers gefolgt und hätte im 1. von ihm zustehenden 2 Monaten Elternurlaub gearbeitet, müsste er sich kurzfristig um einen Kindergartenplatz oder eine Tagesmutter kümmern müssen, was eine finanzielle Mehrbelastung für ihn zur Folge hätte. Darüberhinaus hätte er für die danach beginnenden 2 Monate Elternurlaub kein Anspruch auf Elterngeld da er im ersten offiziellen Monat (weil sich das ja leider nicht verschieben lässt) soviel Geld verdient das ihm noch ca. 200 € für beide Monate zugestanden hätte.

Nette Geschichte oder?

Gruß Acidfood der auf Eure Meinung gespannt ist!

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Datum: 21.01.2009
Uhrzeit: 10:55
ID: 32230



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland)

#2 (Permalink)
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Ich kenne mich nicht konkret aus mit dem Mutterschaftsurlaub, aber ich glaube, dass bei Beantragung keine Kündigung mehr möglich ist. Die kann dann erst wieder nach dem Urlaub drohen.

Zum ersten Fall: Das mit den Bildern auf Homepages ist völlig normal. Als Angestellter kann man auch keine Bilder selbst veröffentlichen, die aus dem Büro stammen. Das unterschreibt man doch meist sogar im Arbeitsvertrag. Als Freelancer steht einem das natürlich zu. Aus diesen Gründen ist meine Homepage auch höchst dilletantisch......

Viele Arbeitgeber sehen eine Eigenwerbung als Signal zum aktiven Stellensuchen. Es war also etwas ungeschickt, den AG darauf anzusprechen....... Wenn ich auf meine Arbeit aufmerksam machen will, würde ich auf die Projektseiten des Büros verlinken......

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Acidfood: Offline


Acidfood is on a distinguished road

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Datum: 21.01.2009
Uhrzeit: 11:41
ID: 32231



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #3 (Permalink)
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Genauso ist es, Beantragung schon vor der Geburt des Kindes, abgeklärt mit dem Arbeitgeber, der das damals auch als sehr wichtig und löblich ansah, dass der Mann sich auch um sein Kind zu kümmern hat. 7 Wochen vor Antritt wurde das offizielle Antragsschreiben beim Arbeitgeber abgegeben (eher darf man auch nicht) und damit ging die Zottelei und Moberei los...

Zitat:
Die kann dann erst wieder nach dem Urlaub drohen.
Was Sie ja jetzt auch macht.

Unterschrieben habe ich mit meinem Arbeitsvertrag so einen passus nicht (weshalb ich auch Nachfragte um mich rechtlich abzusichern, leider nicht schriftlich). Im eigentlichen Sinne sind die Visualisierungen aus meiner Betrachtung auch als Freelancer Tätigkeit zu sehen, da weder das Programm noch das Know How dazu in dem Büro besteht.

Es ist eigentlich mal wieder eine schönes Beispiel wie man einen Angestellten schön ausnutzen kann. Er macht das als Bürotätigkeit bringt sein eigenes Arbeitswerkzeug und die nötigen Programme mit ohne jegliche Aufwandsentschädigungen.

War man wieder mal zu dumm, weil man sich ja auf die Festanstellung gefreut hat und keinen Praktikantenstatus hat. Im Endeffekt ist oder war es nichts anderes nur ein wenig besser bezahlt.

Eigenwerbung lass ich mir von niemanden verbiete, dass ist mein gutes Recht, wenn der Arbeitgeber Angst vor einer Abwerbung seines Mitarbeiters hat muss er ihn halt mit seinem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln an sein Büro binden. (Weiterbildungen, Gehalsterhöhungen, ua.) Ich lass mir ja auch nicht von meinem Arbeitgeber vorschreiben mich nirgends weiter zu bewerben! Ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber wäre das letzte was ich gebrauchen könnte.

Schön das man dazu beitragen konnte, dass das Büro im letzten Jahr niemand entlassen musste, weil durch die Visualisierungen potentielle Neukunden ohne Entwurfskorrekturen an das Büro gebunden werden konnte.

Im Endeffekt könnte man innerlich sogar froh darüber sein, dort nicht mehr arbeiten zu müssen, mit der Gewissheit im Bauch das es für den Angestellten wohl ne weile keinen gleichwertigen Ersatz geben wird. (es gab irgendwann mal eine Äußerung der Cheffin das sie für die Visualisierungen jemanden hätte, der das für 20€ macht, ich meine 20€ für ein Photorealistisches Bild) LOL

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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 11:05
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AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #4 (Permalink)
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Wenn Du Angestellter bist, bist Du notgedrungen abhängig. Natürlich steht es Dir frei, Dich woanders zu bewerben, allerdings hat das alles wenig mit dem Copyright zu tun. Du hast selbst als Freelancer im Auftrag gehandelt und der Chef hat das gestalterische Urheberrecht. Als freier wirst Du i.d.R. vertraglich festhalten, dass Du Bilder als Referenzen nutzen darfst. Im Gegenzug könntest Du aber auch festlegen, dass die entstandene Visualisierung z.B. nur für bestimmte Zwecke freigegeben ist und zusätzliche Publikationen bspw. separat vergütet werden müssen (das ist z.b. manchmal so, wenn man sich Passfotos beim Fotographen machen läßt. Nutzt man die dann für andere Medien und scant sie, kann er einendafür belangen). Ich denke schon, dass man relativ problemlos für seine gedruckte Mappe Arbeitsproben einfügen kann. Bin nicht mal sicher, inwiefern ein Chef das verbieten kann. Aber im Internet ist die "Auflage" natürlich eine ganz andere. Schikane oder nicht. Ich denke, da hast Du wenig Handhabe. Dass da ein Zusammenhang zum Unmut über den Elternurlaub besteht, müßtest Du ihm konkret nachweisen. Und da das Verhältnis jetzt eh schon Schaden genommen hat, würde ich entweder ein klärendes Gespräch suchen oder einen neuen Job...

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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 11:30
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AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Samsarah Beitrag anzeigen
Dass da ein Zusammenhang zum Unmut über den Elternurlaub besteht, müßtest Du ihm konkret nachweisen.
Wenn sich das aber irgendwie vor Gericht nachweisen lässt, sind die Strafen gegen die Arbeitgeber in Deutschland mittlerweile sehr hart!
__________________
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Datum: 22.01.2009
Uhrzeit: 11:58
ID: 32252



AW: Copyright Recht (Kinderfreundliches Deutschland) #6 (Permalink)
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Interessant wäre in einem solchen Fall auch die Meinung und Sichtweise des Arbeitgebers zu kennen.

Ich denke, daß sich vele Mitarbeiter manchmal zu "Unrecht" falsch verstanden und behandelt fühlen, da sie vielleicht ihren eigenen Wert oder ihre Leistung für das Unternehmen falsch einschätzen und der Chef eine gänzlich andere Auffassung davon hat.

Keine Ahnung, ob das auf den Fall hier zutrifft, aber manchmal sollte man auch den "bösen" Chef mal fragen, was ihn an der Sache gestört hat. Leider erfährt man aber nur von einer Sichtweise und kann sich als Außenstehender keine objektive Meinung bilden.

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