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Datum: 24.01.2009
Uhrzeit: 20:08
ID: 32304



Vorsorgewerk

#1 (Permalink)
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Hallo,
ich stehe gerade vor der Entscheidung, ob ich dem Vorsorgewerk beitreten soll oder nicht!
Grob zusammen gefasst gibt es Vor- und Nachteile:
Nachteil: Ich muss zwingend Mitglied der Kammer werden! Das kostet mich neben einer Aufnahmegebühr einen jährlichen Beitrag (ich glaube in NRW 160,-EUR)
Vorteil: Ich habe keine Wartefrist um Leistungen in Anspruch zu nehmen (Bei der gesetzlichen müssen z.B. erst 60 Monate Beitrag bezahlt werden)
Die Rendite lag in den letzten Jahren deutlich höher als bei den gesetzlichen.

Meine Fragen:
Rechnet Sich der Bonus auch trotz gebührenpflichtiger Kammermitgliedschaft noch?
Wird die Rendite in Zukunft auch hoch sein. Man bedenke dabei, dass Architekten untern den Ingenieuren mit am wenigsten verdienen. Laut Süddeutsche sind Hausmeister finanziell teilweise besser gestellt als z.B. Architekten.
Was sind denn Eure Erfahrungen mit dem Vorsorgewerk?
Gruß
--
Blumenschein

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noone: Offline


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Datum: 25.01.2009
Uhrzeit: 14:56
ID: 32308



AW: Vorsorgewerk

#2 (Permalink)
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160€ pro Jahr sollten aber kein Grund sein, nicht beizutreten. Da liegt ja jede GEZ und Kabelfernsehgebühr schon drüber. Bedenke auch, dass Du dann ausser dem Versorgungswerk noch den Vorteil hast, Pläne selbst einreichen zu können......

Punkto Rendite und Leistungen ist das ganze etwas vielschichtiger. Die Höhe der einbezahlten Gehälter ist total egal, das Versorgungswerk ist kein Solidaritätsprinzip. Jeder bekommt nur seine angelegten einbezahlten Beträge als Rente ausbezahlt.

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Blumenschein: Offline

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Beitrag
Datum: 25.01.2009
Uhrzeit: 18:09
ID: 32311



AW: Vorsorgewerk #3 (Permalink)
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Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 25.01.2009
Uhrzeit: 20:03
ID: 32314



AW: Vorsorgewerk #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Blumenschein Beitrag anzeigen
Nachteil: Ich muss zwingend Mitglied der Kammer werden!
Huch - wo soll das denn so sein??? Also ich bin kein Kammermitglied aber trotzdem im Versorgungswerk Berlin...
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Florian Illenberger

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Datum: 25.01.2009
Uhrzeit: 20:21
ID: 32317



AW: Vorsorgewerk #5 (Permalink)
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genau anders herum wird ein Schuh draus, wenn Du in die Liste willst musst Du
ins Versorgungswerk, es sei denn Du bist baugewerblicher Architekt oder
angestellt.

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Datum: 25.01.2009
Uhrzeit: 21:41
ID: 32324



AW: Vorsorgewerk #6 (Permalink)
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Nein, mit dem Versorgungswerk verpflichtet man sich sehr wohl zu einer Mitgliedschaft in der Architektenkammer.

Diese Mitgliedschaft wird jedoch erst zwingend, wenn die Eintrittsbedingungen erfüllt sind, sprich frühestens nach zwei Jahren Berufserfahrung.

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Datum: 25.01.2009
Uhrzeit: 22:04
ID: 32326



AW: Vorsorgewerk #7 (Permalink)
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Kann es vielleicht sein, dass es dort von Kammer zu Kammer Unterschiede gibt?!
Laut telefonischer Auskunft muss ich in NRW so oder so Mitglied der Kammer sein um ins Vorsorgewerk aufgenommenzuwerden.
Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 26.01.2009
Uhrzeit: 00:01
ID: 32328



AW: Vorsorgewerk #8 (Permalink)
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Möglich. In Berlin gibt es diese Verpflichtung nicht, es heißt lediglich:

Zitat:
Als Hochschulabsolvent einer Fachrichtung nach § 1 ABKG bzw. § 2 Architektengesetz werden
Sie Pflichtteilnehmer des Versorgungswerkes.
Voraussetzung ist, dass Sie
[...]
4) zur Eintragung in die Architektenliste eine praktische Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4 ABKG bzw. § 4 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 Architektengesetz ausüben
Es geht darum, dass ich mit meiner Tätigkeit mich eintragen lassen könnte - aber da steht nicht, dass die Eintragung selber Voraussetzung ist.
__________________
Florian Illenberger

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Datum: 22.12.2014
Uhrzeit: 11:16
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AW: Vorsorgewerk #9 (Permalink)
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Hallo

Auch wenn das Thema schon etwas älter ist.

Ich muss mich bis Ende des Jahres entscheiden ob ich weiter ins bayerische Versorgungswerk einzahle oder in das Berliner wechsle.

Kurzer Hintergrund:
- ersten 2,5 Berufsjahre in Bayern
- 2,5 Jahre in das Bayerische Versorgungswerk eingezahlt
- wechsel des Jobs und Bundeslandes (nach Berlin)

Jetzt die Frage weiter ins bayerische zahlen und so die bereits gezahlten Beiträge nicht verlieren oder in Berlin beitreten/ beginnen?

Es gibt auch das Gerücht das das Berliner kurz vor dem aus ist und sich mit einem Werk eines anderen Bundeslandes zusammenlegen wird.

Auf Grund unseres Berufes ist es ja auch gut möglich das man noch mal das Bundesland wechselt und dann evtl. in eine dritte einzahlt. Und dann im Rentenalter bekommt man von mehrere Werken Mini-Beträge.

Kennt jemand Vor- oder Nachteile?

Danke und schöne Feiertage

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fst
 
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Datum: 22.12.2014
Uhrzeit: 14:10
ID: 53692



AW: Vorsorgewerk #10 (Permalink)
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Wo hast Du diese Gerüchte gefunden?

Bzgl. des Wechsels könntest Du ja direkt anfragen beim
Versorgungswerk.

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Datum: 22.12.2014
Uhrzeit: 17:16
ID: 53693



AW: Vorsorgewerk #11 (Permalink)
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Vielen Dank für die Antwort.

Das Gerücht habe ich von einem Versicherungsberater und einer Kollegin gehört.

Wie auch immer die Anfrage beim beiden Versorgungswerken ist schon durch. Ich habe beide Möglichkeiten entweder ins Berliner wechseln oder im Bayerischen bleiben.

Die bereits eingezahlten Beträge im Bayerischen Versorgungswerk sind nicht übertragbar.

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ehem. Benutzer
 
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Datum: 23.12.2014
Uhrzeit: 11:06
ID: 53694



AW: Vorsorgewerk #12 (Permalink)
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Die Architektenversorgung Berlin / Brandenburg ist recht klein, das ist schon recht. Ob an dem Gerücht etwas dran ist wird sich zeigen.

Welche Vorteile erhoffst du dir denn durch einen Wechsel?
Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist der Rechnungszins in Bayern mit 3,5% ( Neumitglieder 2,5% ) etwas niedriger als in Berlin. Aber diesbezüglich wird sich aufgrund der aktuellen niedrigen Zinsen in den nächsten Jahren noch viel tun und wahrscheinlich alle Versorgungswerke werden Absenkungen hinnehmen müssen.

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Datum: 23.12.2014
Uhrzeit: 11:44
ID: 53695



AW: Vorsorgewerk #13 (Permalink)
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Durch die Niedrigzinsphase, die bereits einige Jahre andauert, können auch die Versogrungswerke nicht mehr die Rendite versprechen, die noch vor Jahren in Aussicht gestellt wurde.
Beim Versorgungswerk Bayern treten ab 01.01.15 Änderungen in Kraft, die aus meiner Sicht die Altersbezüge kräftig senken können.
Ich habe schon viele Beiträge in das Versorgungswerk geleistet und glaube nach wie vor, dass es am Ende mehr bringt als die gesetzliche Rentenkasse. Ich befürchte allerdings, dass es bis zu meinem Renteneintritt in schätzungsweise 30 Jahren noch viele gesetzliche Veränderungen geben wird und der Staat, wegen lange vernachlässigter Rentenreformen und leerer Kassen, irgendwann auch Hand an das Ersparte der Versorgungswerke legen wird.

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Beitrag
Datum: 23.12.2014
Uhrzeit: 12:10
ID: 53696



AW: Vorsorgewerk #14 (Permalink)
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Du spielst auf die Umstellung hin zum Rentenbemessungsfaktor an. Soweit wollte ich in meiner vorherigen Antwort nicht ausholen, aber du hast vollkommen recht. Die Einschnitte und Kürzungen werden noch sehr deutlich ausfallen.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ein Versorgungswerk mehr erbringen kann als die gesetzliche Rentenversicherung. Das kann sich aber auch ändern, wenn die niedrigen Zinsen noch einige Jahre anhalten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlage- und steuerfinanziert, also nicht auf Zinsen angewiesen. Sämtliche Versorgungswerke sind jedoch davon abhängig. Ein wichtiger Grund, weshalb die Lsitungen in der Vergangeheit besser waren und dies nicht für die Zukunft gelten muss.

Mit der Satzungsänderung zum 01.01.2015 ist aber schon ein ganz großer Schritt zur Gleichstellung unternommen worden. Zudem wird darin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "ausdrücklich die Möglichkeit von Kürzungen oder Änderungen, sofern dies durch die Entwicklung an den Kapitalmärkten erforderlich werden sollte" wahrgenommen werden kann und muss.
Je länger die niedrigen Zinsen anhalten, desto wahrscheinlicher wird dieses Szenario. Informieren und eine eigene Meinung darüber bilden, sollte sich allerdings jeder selbst.

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Datum: 23.12.2014
Uhrzeit: 12:48
ID: 53697



AW: Vorsorgewerk #15 (Permalink)
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Ja, ich habe die Änderungen bzgl. Rentenbemessungsfaktor gemeint. Ich habe dort auch schon nachgefragt.

Dieser Faktor kann nie über dem Wert 1,0 liegen, aber natürlich darunter. Minderung geht demnach, Erhöhung nicht. Das heisst auch, dass man sich bis unmittelbar zum Renteneintrittsalter über die Höhe der Rentenbezüge im Unklaren ist, denn wenn man seine Anwartschaft dann noch mit einem Bemessungsfaktor von 0,9 multipliziert bekommt, dann hat man gerademal 10% weniger.

Ich empfehle das Anfordern einer Hochrechnung um zu sehen, wie sich das bei den theoretischen Beiträgen entwickelt.

Ich bin ziemlich frustriert, wenn ich mir vor Augen führe, was nach ca. 37 Jahren Mitgliedschaft selbst bei der Einzahlung von Höchstbeiträgen für mich herauskommen würde. Klar, besser als nichts bzw. möglicherweise das was gesetzlich Versicherte erhalten, aber doch deutlich weniger, als wenn ich das gleiche Geld monatlich selbst sicher anlegen würde.
Natürlich gehen hier auch Kosten für die Verwaltung verloren.

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