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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.01.2009 Uhrzeit: 20:08 ID: 32304 | Social Bookmarks: Hallo, ich stehe gerade vor der Entscheidung, ob ich dem Vorsorgewerk beitreten soll oder nicht! Grob zusammen gefasst gibt es Vor- und Nachteile: Nachteil: Ich muss zwingend Mitglied der Kammer werden! Das kostet mich neben einer Aufnahmegebühr einen jährlichen Beitrag (ich glaube in NRW 160,-EUR) Vorteil: Ich habe keine Wartefrist um Leistungen in Anspruch zu nehmen (Bei der gesetzlichen müssen z.B. erst 60 Monate Beitrag bezahlt werden) Die Rendite lag in den letzten Jahren deutlich höher als bei den gesetzlichen. Meine Fragen: Rechnet Sich der Bonus auch trotz gebührenpflichtiger Kammermitgliedschaft noch? Wird die Rendite in Zukunft auch hoch sein. Man bedenke dabei, dass Architekten untern den Ingenieuren mit am wenigsten verdienen. Laut Süddeutsche sind Hausmeister finanziell teilweise besser gestellt als z.B. Architekten. Was sind denn Eure Erfahrungen mit dem Vorsorgewerk? Gruß -- Blumenschein |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.01.2009 Uhrzeit: 14:56 ID: 32308 | Social Bookmarks: 160€ pro Jahr sollten aber kein Grund sein, nicht beizutreten. Da liegt ja jede GEZ und Kabelfernsehgebühr schon drüber. Bedenke auch, dass Du dann ausser dem Versorgungswerk noch den Vorteil hast, Pläne selbst einreichen zu können...... Punkto Rendite und Leistungen ist das ganze etwas vielschichtiger. Die Höhe der einbezahlten Gehälter ist total egal, das Versorgungswerk ist kein Solidaritätsprinzip. Jeder bekommt nur seine angelegten einbezahlten Beträge als Rente ausbezahlt. |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.01.2009 Uhrzeit: 18:09 ID: 32311 | Social Bookmarks: Vielen Dank, Gruß -- Blumenschein |
Social Bookmarks: Huch - wo soll das denn so sein??? Also ich bin kein Kammermitglied aber trotzdem im Versorgungswerk Berlin...
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.01.2009 Uhrzeit: 20:21 ID: 32317 | Social Bookmarks: genau anders herum wird ein Schuh draus, wenn Du in die Liste willst musst Du ins Versorgungswerk, es sei denn Du bist baugewerblicher Architekt oder angestellt. ![]() |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.01.2009 Uhrzeit: 21:41 ID: 32324 | Social Bookmarks: Nein, mit dem Versorgungswerk verpflichtet man sich sehr wohl zu einer Mitgliedschaft in der Architektenkammer. Diese Mitgliedschaft wird jedoch erst zwingend, wenn die Eintrittsbedingungen erfüllt sind, sprich frühestens nach zwei Jahren Berufserfahrung. |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.01.2009 Uhrzeit: 22:04 ID: 32326 | Social Bookmarks: Kann es vielleicht sein, dass es dort von Kammer zu Kammer Unterschiede gibt?! Laut telefonischer Auskunft muss ich in NRW so oder so Mitglied der Kammer sein um ins Vorsorgewerk aufgenommenzuwerden. Gruß -- Blumenschein |
Social Bookmarks: Möglich. In Berlin gibt es diese Verpflichtung nicht, es heißt lediglich: Zitat:
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