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Robi: Offline


Robi is on a distinguished road

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Datum: 01.02.2009
Uhrzeit: 16:50
ID: 32417



Gründungszuschuss für Freiberufler

#1 (Permalink)
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Hallo!
Über Freiberufligkeit wurde hier ja schon viel geschrieben, aber einiges ist mir doch noch nicht klar.
Wie genau funktioniert das denn mit dem Gründerzuschuss?
Man muss erst Arbeitslos sein um überhaupt eine Förderung zu bekommen - aber bekommt die denn jeder?
Könnte vieleicht jemand der das so schon gemacht hat mal beschreiben wie eine solche Gründung bzw. der Start in die Freiberufligkeit abläuft?
Danke

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Benutzerbild von Archimedes
 
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Beitrag
Datum: 02.02.2009
Uhrzeit: 09:12
ID: 32418



AW: Gründungszuschuss für Freiberufler

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Robi Beitrag anzeigen
Hallo!
Man muss erst Arbeitslos sein um überhaupt eine Förderung zu bekommen - aber bekommt die denn jeder?
Du mußt zuerst mind. einen Tag arbeitslos gewesen sein. Nur aus der Arbeitslosigkeit heraus bekommst Du den Gründungszuschuß, aber ein Tag reicht theoretisch schon aus.


Der Gründungszuschuß bemißt sich nach Deinem letzten Gehalt. Das heißt, Du bekommst für 9 Monate 60% Deiner letzten Nettoeinkünfte von der Agentur bezahlt. Du darfst als Selbständiger aber soviel dazuverdienen wie Du willst, es gibt dafür keine Beschränkungen. Allerdings gelten die Agenturleistungen auch als Einnahmen und wirken sich z.B: auf die Krankenkassenbeiträge aus.
Um Gründungszuschuß zu erhalten mußt Du aber zuerst ein tragfähiges und glaubhaftes Konzept für die Selbständigkeit vorlegen und über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen, d.h. wenn Du ein Architekturbüro gründen wolltest, müßtest z.B. Du Kammermitglied sein. Das Ganze muß von der Agentur genehmigt werden, sonst gibts nichts.
Wenn Du selbst bei Deinem letzten Arbeitgeber kündigst (ohne gravierende Gründe) dann kannst Du für drei Monate für den Gründungszuschuß gesperrt werden und erhälst erst danach 9 Monate lang die Zuschüsse.
Wichtig ist, daß Du mit Deinen geschäftlichen Aktivitäten erst dann startest, wenn die Agentur Dir die Selbständigkeit genehmigt. Sonst können im schlimmsten Fall alle Leistungen gestrichen werden. Erkundige Dich doch mal bei der Agentur direkt oder im Internet.
Der weitere Start in die Selbständigkeit ist sehr individuell.

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Beitrag
Datum: 02.02.2009
Uhrzeit: 09:51
ID: 32419



AW: Gründungszuschuss für Freiberufler #3 (Permalink)
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Robi,

über Existenzgründung kann ich dir einiges sagen, aber das sprengt hier sicher den Rahmen. Wenn du möchtest, dann telenieren wir mal dazu.
Wir haben uns mit einer Handelsvertretung Anfang 2006 selbständig gemacht.
Mit allem, was so dazu gehört.

Zur Förderung durch die AG hat ja Archimedes schon das wesentliche beschrieben.
Wichtig ist wirklich, egal welche Zuschüsse du woher auch immer beantragst, niemals vor Genehmigung dergleich mit der Unternehmung anfangen. Sonst zicken wirklich alle potentiellen Geldgeber rum.


Gruß

Martin

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