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jericho: Offline
Beitrag Datum: 21.04.2009 Uhrzeit: 18:30 ID: 33476 | Social Bookmarks: Hallo Zusammen, bin seit einiger Teit im Bayerischen Versorgungswerk und habe jetzt erfahren, dass im Beitrag auch eine Versorgungsleistung bei Berufsunfähigkeit enthalten ist. Ersetzt diese jetzt eine private Vorsorge (höhenmäßig), oder fällt diese, den Fall gesetzt so gering aus, dass auf alle Fälle noch eine private Versicherung abgeschlossen werden sollte? danke schon mal für eure Antworten.... Grüßle Jericho |
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Social Bookmarks: Gut leben wirst Du damit nicht können. Vorallem, wenn man bedenkt, dass es Dir im Falle der Inanspruchnahme körperlich nicht mehr so gut geht. Viel problematischer ist aber die Bedingung: Totale Berufsunfähigkeit! Wenn Du also noch als Pförtner einen Schrankenknopf betätigen kannst greift diese BU im Gegensatz zu den meisten privaten nicht! Eine BU solltest Du aber nur in Kombination mit einer privaten Altersvorsorge abschließen. Wenn der Betrag/Anteil der BU dann unter dem der p. A. liegt, kannst Du das gesamte Paket steuerlich Absetzen!
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Matthias: Offline
Ort: Freising Beitrag Datum: 22.04.2009 Uhrzeit: 11:57 ID: 33490 | Social Bookmarks: In Bayern ist Bedingung nicht die totale Berufsunfähigkeit, sondern die Unfähigkeit, den Architektenberuf auszuüben (§31 in der Satzung der BArchV). Wenn Pförtner noch geht, ist das also egal. Allerdings geht es wohl schon um 100% BU, wenn man also "nur" 80% nicht mehr leisten kann, aber z.B. noch organisatorisches/Büroarbeiten im Architekturbüro ausführen kann, könnte es durchaus sein, daß man gar nichts bekommt. Wenn ich die Satzung richtig verstehe, ist das "Ruhegeld" bei BU aus dem Versorgungswerk in der Höhe dem bis dato erreichten "Altersruhegeld" entsprechend. Wenn man also erst zwei Jahre eingezahlt hat, kommt da wirklich nicht viel raus, mit "davon leben können" wird's wohl düster. Bei einer privaten BU wird (je nach Konditionen) ab dem ersten Tag eine feste monatliche Rente bezahlt, anteilig auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit. Und diese monatliche Rente sollte eben so hoch vereinbart werden, daß man davon auch vernünftig überleben kann. Ruf doch mal bei der BArchV an und frag nach und poste dann das Resultat hier... Gruß, Matthias |
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jericho: Offline
Beitrag Datum: 22.04.2009 Uhrzeit: 15:40 ID: 33495 | Social Bookmarks: vielen dank erstmal für eure antworten. habe heut beim bayrischen versorgungswerk angerufen und mich dort erkundigt. wie matthias schon richtig erwähnt hat werden bezüge erst dann gewährt, wenn eine BU von 100% vorliegt. Jedoch trifft das nur auf die tätigkeit als architekt zu. D.h. eine minderwertige tätigkeit (pförtner,...), die man vll. trotz einschränkung noch ausüben könnte wird nicht "erzwungen". naja, BU greift halt nur bei 100%. erwerbsminderung ist also nicht abgedeckt. von daher werde ich für diesen fall mal noch privat vorsorgen müssen. wobei "mit dem nicht viel rauskommen". bin seit 11/08 im versorgungswerk. sollte ich heute durch eine 100%ige Einschränkung Anspruch auf Ruhegeld haben, läge dieses, nach auskunft der dame beim bayr. versorgungswerk, immerhin bei ca. 1800€. grüßle jericho |
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