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devrimy: Offline
Ort: stgt. Beitrag Datum: 31.10.2003 Uhrzeit: 19:41 ID: 2622 | Social Bookmarks: Hallo zusammen! ich wollte mal fragen, ob jemand schon davon gehört hat, sich einfach in holland als architekt anzumelden und mit seinem eintrag in der holl. architektenkammer dann zu seiner eigenen zu gehen, um sein AIP zu umgehen? habe das mal von nem bekannten gehört... falls das geht, lasst uns alle zusammen nach amsterdam fahren ;-) wo und wie macht man das am besten? DANKE |
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Social Bookmarks: Darf ich mal fragen, was AIP ist? Architekt im Praktikum - die berühmten 2 Jahre? Grüsse Florian
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devrimy: Offline
Ort: stgt. Beitrag Datum: 01.11.2003 Uhrzeit: 04:18 ID: 2624 | Social Bookmarks: ja genau gibt es oweit ich weiß nur in bad.-würt. + bayern! hast du schon mal was von dem umweg über holland gehört? |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.09.2003
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cyan: Offline
Beitrag Datum: 06.11.2003 Uhrzeit: 21:52 ID: 2674 | Social Bookmarks: Diese Frage hat mich auch schon beschaeftigt. Von einem Bekannten an der FH Stuttgart weiss ich das man sich in Holland einschreiben kann und so um die aip Schulungen drum herum kommt. Soweit ich informiert bin muss man dann aber auch 2 Jahre warten bis man sich in die Kammer (allerdings ohne an aip kursen teilgenommen zu haben) einschreiben kann. Ich finde diese Schulungen auch laestig. Das Resultat seit Einfuehrung der aip Zeit: - z.T. noch niedrigere Loehne fuer aip´ler als fuer architekten alg. - die sowieso knappe Urlaubszeit fuer Schulungen, die man mit seinem geringen Lohn selber bezahlen muss verschwenden. Schulungen sind ja generell nicht schlecht, aber die angebotenen Themen wie Holzschutz kann ich mir auch selber bei Bedarf aneignen. Einzige Loesung: Fuer 2 Jahre in ein anderes (Bundes)land emigrieren und diese Zeit anrechnen lassen. Oder? Bin dankbar fuer Anregungen jeder Art die aip Zeit zu umgehen. |
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Weasel: Offline
Ort: Konstanz Beitrag Datum: 06.11.2003 Uhrzeit: 23:46 ID: 2675 | Social Bookmarks: Hallo Leute, wenn ihr das AiP umgehen wollt, was ich eigentlich nicht als sinnvoll erachte, kann man seine zwei Jahre problemlos in jedem EU- (auch Schweiz) Land in einem Architekturbüro "abarbeiten" und sich nach Ablauf der zwei Jahre bei entsprechendem Nachweis und Unterschrift des ausbildenden Architekten in die entsprechende deutsche Architektenkammer eintragen lassen. Die Schulungen und Kurse allerdings sind, bei entsprechendem Interesse und geschickter Auswahl, durchaus sinnvoll. Der Sinn sich in Holland einzutragen ist mir nicht klar? Was soll das bringen? Florian |
Social Bookmarks: Hier bei uns in Berlin kann man seine zwei Jahre auch in jedem deutschen Büro "absitzen" und muß dafür nicht ins EU-Ausland. Von Kursen habe ich auch noch nix gehört... Es geht doch wohl darum, alle Leistungsphasen im Büro unter Verantwortung eines "fertigen" Architekten durchgearbeitet zu haben, bevor man selber größer bauen darf, oder? Und wenn Ihr Euch mit einem eigetragenen Architekten in einem kleinen Büro zusammentut, könnt Ihr die zwei Jahre auch im "eigenen" Büro abarbeiten. Ihr seid halt nur nicht zeichnungsbefugt und dafür braucht ihr eben den Architekten... Gruß, Samy | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 24.09.2003
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cyan: Offline
Beitrag Datum: 19.11.2003 Uhrzeit: 02:25 ID: 2727 | Social Bookmarks: Es ging aber nicht um Berlin, sondern um Baden-Württemberg!!!! |
Social Bookmarks: Sind die Regenl der deutschen Architektenkammern so unterschiedlich? Könnte man sich als Süddeutscher nicht einfach in die Berliner Kammer eintragen lassen? Grüsse Florian
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 20.11.2003 Uhrzeit: 00:21 ID: 2733 | Social Bookmarks: Zitat:
Wnn ich also in einem Büro in Würzburg arbeite, kann nich nicht in der AKNW Mitglied sein!! @Florian: Hast in Baurecht nicht aufgepasst?? | |
Social Bookmarks: Zitat:
Aber vielleicht sollte ich noch ein Seminar "Architektenkammernrecht" belegen sonst darf ich mich am Ende wegen eines Formfehlers nie mehr Architekt nennen... Grüsse Florian
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wolfgang_ch: Offline
Beitrag Datum: 25.11.2003 Uhrzeit: 11:19 ID: 2754 | Social Bookmarks: ???? Wieso ist dann unser Büro (Schweiz) in der Bayrischen AK eingetragen ???? Und es ist durchaus sinnvoll seinen AIP bzw die zwei Jahre im Ausland "abzusitzen". Man lernt genauso viel wie in Deutschland und bekommt viel mehr Gehalt, zumindest in der Schweiz. Geändert von wolfgang_ch (25.11.2003 um 11:21 Uhr). |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 25.11.2003 Uhrzeit: 12:08 ID: 2755 | Social Bookmarks: soweit ich informiert bin, sind nicht Büros, sondern Personen in den AKs eingetragen. Insofern denke ich mal, dass ihr einen Mitarbeiter habt, der dort eingetragen ist. |
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wolfgang_ch: Offline
Beitrag Datum: 25.11.2003 Uhrzeit: 12:13 ID: 2756 | Social Bookmarks: Ja schon - es ist meine Chefin die in der AK Bayern eingetragen ist. Allerdings hat sie ihren Wohnsitz in der Schweiz. Deswegen scheint die Aussage - dass man sich nur dort in die Ak eintragen kann wo man auch wohnt - nicht überall zu stimmen. |
Social Bookmarks: Na dass wird ja so langsam interessant - zumindest für unsere süddeutschen Besucher. Gibt es da vielleicht doch einen Weg um umd das in BW praktizierte AIP zu kommen?! Flo
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 25.11.2003 Uhrzeit: 12:40 ID: 2758 | Social Bookmarks: So, ich habe mal eben im Baukammern Gesetz von NRW geschaut und folgendes gefunden: Zitat:
Demnach muss man seine "Hauptwohnung, ihre Niederlassung oder ihre überwiegende berufliche Beschäftigung" in dem betreffenden Bundesland haben. Ausnahmen werden in Absatz sind zum beispiel in den Absätzen 3 und 4, wonach man sich auch ohne o.g. Voraussetzung eintragen wenn, wenn man "sich durch die Qualität ihrer Leistungen auf dem Gebiet der Architektur besonders ausgezeichnet" ODER (!!!) einem anderen Staat aus EU oder EWG angehört (Abs. 3) ... Die Schweiz gehört zwar nicht zur EU, dafür aber zur EWG!! Ich denke mal dass deine Cheffin letztere Voraussetzung erfüllt | |
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