|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 02.06.2009 Uhrzeit: 19:44 ID: 33896 | Social Bookmarks: Zitat:
Das ist nur zum Teil richtig! ALG I ist eine beitragsfinanzierte Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Der Anspruch wird tageweise berechnet und normalerweise erstmals nach 12 Monaten bewilligt. Deine 6 Monate bleiben aber als Anspruch innerhalb von 2 Jahren erhalten (Verjährungsfrist). Wenn du zwischendrin arbeitslos bist und dann z.B. wieder 6 Monate arbeitest, wären die 12 Monate erreicht. Edit: Auch wichtig für dich! Bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages ist der Tag an dem du den Vertrag unterschreibt auch der Tag, an dem du Kenntnis vom Ende des Arbeitsverhältnisses hast! Es ist zwar komisch, weil man bei einem neuen Job nicht direkt an dessen Ende denkt, aber das Gesetz schreibt vor, dass man sich derart frühzeitig arbeitsuchend melden muss und sieht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vor, wenn man das versäumt! Also melde dich jetzt schon beim Arbeitsamt! Geändert von Archiologe (03.06.2009 um 12:29 Uhr). | |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
endlich perfekte himmel | eiermann1952 | Präsentation & Darstellung | 3 | 26.08.2006 22:26 |