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Maller: Offline
![]() Beitrag Datum: 04.06.2009 Uhrzeit: 17:02 ID: 33929 | Social Bookmarks: Zitat:
Aber wenn man sich das genau durchliest: - Die Arbeitszeit an den Wochenend und Abendstunden erbringen - DIE Arbeitszeit ist aber 40 Stunden. Das heißt, dass du einen Teil der 40 Stunden in den Abend oder in die Wochenenden verlegen kannst. Von Überstunden ist zumindest in diesem Abschnitt gar nicht die Rede. Aber ich denk wohl wieder zu logisch fürn Architekten...
__________________ Hier gehts doch nicht um irgendwelche zweitrangigen Nebensächlichkeiten. Hier gehts nur um Architektur... | |
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