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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 13:24 ID: 34211 | Social Bookmarks: Hab gerade in einem anderen Thema gepostet: Zitat:
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![]() ![]() Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 14:22 ID: 34213 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 16:16 ID: 34215 | Social Bookmarks: Die 57000 sind nach BFA Rente mit Online Rechnern berechnet..... Zur Berechnung nach Versorgungswerk - Rente: Pflichtsatz ist 1/2 * 19,9% vom Gehalt. Bei 500€ monatlich wären dies ein Bruttogehalt von 5.025,13€. Gibt es einen angestellten Architekt, der ein solches Monatsgehalt bekommt?? |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 16:51 ID: 34218 | Social Bookmarks: Ich jedenfalls nicht! ![]() Wenn ich rechne komme ich vll auf 240€ im Monat.(= Rente unter 1000€). Die Armenrente in D liegt bei 920€. Na danke! ![]() Edit: Interessant ist, dass man nach deinen Berechnungen in der gesetzliche Rente nach BfA weniger verdienen muss, um die gleiche Rente beziehen zu können als beim Versorgungswerk! Was oft falsch gesagt wird. Aber gehen die 19,99% nicht hälftig (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer) also nur 250€ Arbeitnehmeranteil vom Bruttogehalt weg? Dann wäre doch weniger Bruttogehalt nötig für die errechnete Rente?? Geändert von Archiologe (24.06.2009 um 19:06 Uhr). |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.06.2009 Uhrzeit: 11:05 ID: 34247 | Social Bookmarks: ja also das kommt darauf an, ob man selbstständig (100% Eigenanteil) oder angestellt ist. Bin aber auch weit davon entfernt, Fachwissen zu besitzen. Hatte eben nur die genannte Formel und Online Rechner verwendet. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 26.06.2009 Uhrzeit: 12:19 ID: 34249 | Social Bookmarks: Für Angestellte mit Brutto ca. 2.500 EUR, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte trägt, ist eine monatl. Zahlung zur Altersvorsorge von >500 EUR realistisch (AN+AG) und führt im Versorgungswerk wie oben in der Tabelle gezeigt auch zu Renten >2.000 EUR. Für Selbständige ist es evtl. schwieriger, diese Summen allein zu erreichen. |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 28.06.2009 Uhrzeit: 10:28 ID: 34281 | Social Bookmarks: Selbstständige müssen natürlich auch den AG-Anteil an das Versorgungswerk leisten, um die gleiche Rentenleistung im Alter zu kassieren. Ich selbst bin ja noch recht frisch im Berufsleben (3,5 Jahre), habe anfangs auch nur die Mindestsätze als Selbstständiger eingezahlt. In der Hichrechnung des Versorgungswerkes wird bei mir mom. eine Rente von 1.560 € ausgewiesen. Wenn ich in den nächsten 30 Jahren noch Gehaltssteigerungen einrechne, kommt man schon auf einen höheren Wert. Aber Vorsicht!! 2.000€ heute sind in 35 nicht mehr soviel wert. Wenn die Inflation eingerechnet wird, sieht das Ganze nicht mehr so schön aus. Deswegen ist Private Altersvorsorge in Top unerlässlich. |
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