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jormakka: Offline
Ort: Darmstadt Beitrag Datum: 21.06.2009 Uhrzeit: 18:09 ID: 34167 | Social Bookmarks: Hallo, Ich arbeite seit einer Woche als Freie Mitarbeiterin in einem Arbhitekturbüro und das ist mein erster Job.(Diplom im Februar 2009) Meine Frage bezieht sich auf die Altersvorsorge. Welcher ist es für mich vorteilhafter? Ich möchte in der Rente ca. 2000 Euro bekommen und aber vor der Rente bei den monatlichen Beiträgen sparen. Bei welcher Altersvorsorgevariante sind die monatlichen Beiträge weniger? und aber dafür 2000 Euro Rente sicher? Versorgungswerk oder doch Rürup. Ich habe auch gehört, dass man bei kleinen monatlichen Altersvorsorgebeiträgen dafür mehr Steuern zahlen muss, deshalb besser Rürup wegen der Absetzung. Bekommt man eigentlich bei Rürup dieses Geld in der Rente wieder zurück? Oder erzähle ich gerade völligen Quatsch?? Muss ich eigentlich für den Architekten Titel irgendwann unbedingt mich beim Versorgungswerk anmelden und dafür irgendwelche Beiträge zahlen? Wie ihr auch seht, bin ich als Absolvent gerade bißchen durcheinander. Daher bedanke ich mich für jede Information. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 21.06.2009 Uhrzeit: 21:58 ID: 34171 | Social Bookmarks: Für die "Architektin" musst Du in die Kammer, und als Kammermitglied ins Versorgungswerk. Die Pflicht-Beiträge sind dort genauso hoch wie zur gesetzl. Rente, aber die monatl. Rente, die am Ende rausspringt, ist im Versorgungswerk höher (bis zu doppelt so hoch). Für Selbständige gibt es bei Bürogründung für die erste Zeit einen reduzierten Mindestbetrag im VW (in NRW nur 162 EUR) - das ist aber zuwenig, um am Ende etwas dafür zu bekommen. Man kann im VW allerdings jederzeit freiwillig mehr einzahlen, auch am Ende eines Jahres noch irgendeinen Einmalbetrag. Mit den Details von Rürup kenne ich mich nicht aus, man sollte die Angebote nur sehr genau prüfen. Die Rechnung, ob und welcher Vertrag sich gegenüber freiwilligen Mehrzahlungen ins Versorgungswerk rechnet, hängt von zig individuellen Faktoren ab. |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 09:16 ID: 34172 | Social Bookmarks: Hallo, zum Versorgungswerk hat Tom schon vieles gesagt. Ergänzend noch, dass Du im Versorgungswerk auch gleichzeitig eine kleine Berufsunfähigkeitsversicherung mit dabei hast! Darüber hinaus hast Du im Versorgungswerk im Bedarfsfall ab dem 1. Einzahlungstag Anspruch auf eine Rente (im Vergleich zur gesetzlichen: 12 Monate einzahlen). Wenn Du eine private Rentenversicherung nach dem Rürup-Modell abschließt, hast Du die Möglichkeit die eingezahlten Beiträge steuerlich geltend zu machen, sprich Du kannst Deine Steuerlast entsprechend mindern. Viele Modelle erlauben auch diverse Einmalzahlungen zum Ende des Jahres um entsprechend Steuern zu sparen! Allerdings kann ich nur dann viel Steuern sparen, wenn ich auch viel Steuern zahle. sprich bei einem kleinen Gehalt (und das ist bei Architekten nicht unüblich) muss ich auch nicht viele Steuern zahlen. Wichtig ist es jetzt dabei zu berücksichtigen, dass die Rürup-Rente im Bezugszeitraum zu 100% versteuert werden muss. Der Spareffekt wäre also negativ, wenn ich jetzt wenig Steuern durch das Rentenmodell spare, im Alter aber mehr Steuern dafür zahle. Einfach mal einen Steuerberater aufsuchen, 100,00 EUR zahlen und sich umfassend, unabhängig und kompetent beraten lassen. Gruß -- Blumenschein |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 22.06.2009 Uhrzeit: 19:52 ID: 34183 | Social Bookmarks: An der Deutschen Rentenversicherung oder am Versorgungswerk kommst du eigentlich nicht vorbei. Das Versorgungswerk ist natürlich viel besser, weil es kapitaldeckend arbeitet, d.h. du finanzierst mit deinen Beiträgen bis zu deinem 67. Lebensjahr dann deine eigene Rente. Ber der Deutschen Rentenversicherung finanzierst du dagegen mit deinen Beiträgen die Altersbezüge der aktuellen Rentner und musst hoffen, dass unsere Kindergeneration dann auch ausreichend für unsere Renten aufkommen können, was bei der Kinderarmut in Deutschland schwierig wird. Normalerweise musst du wie schon erwähnt einen festen Prozentsatz (1/2 x 19,9%) deines Einkommens in das Versorgungswerk einzahlen. Wenn du am Ende Geld übrig hast, kannst du wie erwähnt die Beiträge dort aufstocken oder Akternativ vorsorgen. Rürup würde ich aber nicht machen. Wenn du eine maximale Rendite deiner Zusatzrücklagen erreichen willst, lass dir von einem Bankberater Möglichkeiten skizzieren. Mischfonds sind da z.B. eine Möglichkeit. Vergiss aber nicht, über die Berufsunfähigkeitvers. des Versorgungswerkes hinaus eine solche abzuschließen, da das VW erst zahlt, wenn du wirklich Berufsunfähig bist. In einigen Fällen wird die Berufsunfähigkeit nämlich nicht anerkannt (Beispiel: Rechte Hand wird amputiert. Trotzdem kannst du den Beruf des Architekten weiter ausführen). PS. Wenn du in die Architektenkammer kommst, wirst du früher oder später eh verpflichtet, ins VW zu wechseln! |
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fuenfjahresplan: Offline
Beitrag Datum: 23.06.2009 Uhrzeit: 00:23 ID: 34189 | Social Bookmarks: borr, hört sich ja hier an wie in einem versicherungsmaklerseminar! eine konstruktive diskussionsebene gefällig? |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 14:24 ID: 34211 | Social Bookmarks: Hab gerade in einem anderen Thema gepostet: Zitat:
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Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 15:22 ID: 34213 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
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noone: Offline
Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 17:16 ID: 34215 | Social Bookmarks: Die 57000 sind nach BFA Rente mit Online Rechnern berechnet..... Zur Berechnung nach Versorgungswerk - Rente: Pflichtsatz ist 1/2 * 19,9% vom Gehalt. Bei 500€ monatlich wären dies ein Bruttogehalt von 5.025,13€. Gibt es einen angestellten Architekt, der ein solches Monatsgehalt bekommt?? |
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Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 24.06.2009 Uhrzeit: 17:51 ID: 34218 | Social Bookmarks: Ich jedenfalls nicht! Wenn ich rechne komme ich vll auf 240€ im Monat.(= Rente unter 1000€). Die Armenrente in D liegt bei 920€. Na danke! Edit: Interessant ist, dass man nach deinen Berechnungen in der gesetzliche Rente nach BfA weniger verdienen muss, um die gleiche Rente beziehen zu können als beim Versorgungswerk! Was oft falsch gesagt wird. Aber gehen die 19,99% nicht hälftig (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer) also nur 250€ Arbeitnehmeranteil vom Bruttogehalt weg? Dann wäre doch weniger Bruttogehalt nötig für die errechnete Rente?? Geändert von Archiologe (24.06.2009 um 20:06 Uhr). |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 26.06.2009 Uhrzeit: 12:05 ID: 34247 | Social Bookmarks: ja also das kommt darauf an, ob man selbstständig (100% Eigenanteil) oder angestellt ist. Bin aber auch weit davon entfernt, Fachwissen zu besitzen. Hatte eben nur die genannte Formel und Online Rechner verwendet. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 26.06.2009 Uhrzeit: 13:19 ID: 34249 | Social Bookmarks: Für Angestellte mit Brutto ca. 2.500 EUR, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte trägt, ist eine monatl. Zahlung zur Altersvorsorge von >500 EUR realistisch (AN+AG) und führt im Versorgungswerk wie oben in der Tabelle gezeigt auch zu Renten >2.000 EUR. Für Selbständige ist es evtl. schwieriger, diese Summen allein zu erreichen. |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 28.06.2009 Uhrzeit: 11:28 ID: 34281 | Social Bookmarks: Selbstständige müssen natürlich auch den AG-Anteil an das Versorgungswerk leisten, um die gleiche Rentenleistung im Alter zu kassieren. Ich selbst bin ja noch recht frisch im Berufsleben (3,5 Jahre), habe anfangs auch nur die Mindestsätze als Selbstständiger eingezahlt. In der Hichrechnung des Versorgungswerkes wird bei mir mom. eine Rente von 1.560 € ausgewiesen. Wenn ich in den nächsten 30 Jahren noch Gehaltssteigerungen einrechne, kommt man schon auf einen höheren Wert. Aber Vorsicht!! 2.000€ heute sind in 35 nicht mehr soviel wert. Wenn die Inflation eingerechnet wird, sieht das Ganze nicht mehr so schön aus. Deswegen ist Private Altersvorsorge in Top unerlässlich. |
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