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Eignungsfeststellung Hallo, ich habe mich, nachdem ich dieses Jahr mein Abitur gemacht habe, an der TU München für den Studiengang Architektur beworben. Die Studienplatz-Vergabe läuft über ein Eignungsfeststellungs-Verfahren. Dazu habe ich eine Frage, und zwar wird jetzt in meinem Status auf der TU Homepage folgendes angezeigt: Eignungsfeststellung Stufe 1 Zulassung bei >= 80 von 100 Punkten Ablehnung bei <= 64 von 100 Punkten Ihr Ergebnis in Stufe 1: 69 Punkte (Teilnahme an Stufe 2) Stufe 2 Zulassung ab >= 70 von 100 Punkten Ihr Ergebnis in Stufe 2: Ergebnis liegt noch nicht vor bzw. ist noch nicht verbucht Dass ich also nicht sofort zugelassen werde ist klar. Aber was bedeutet das Stufe 2 Zulassung ab >= 70 von 100 Punkten?? Ich habe schon 69 Punkte, muss ich mit meiner Mappe und dem Gespräch also nur einen Punkt erzielen? Oder sind die Punkte aus Stufe 1 und Stufe 2 unabhängig und haben nichts miteinander zu tun? Ich hoffe dass mir vielleicht jemand meine Frage beantworten kann. Vielen Dank, Mario. |
AW: Eignungsfeststellung Musst das ganze richtig lesen. Du hast in Stufe 1, 69 Punkte erziehlt. Nach der Eignungsfeststellung (Stufe 2) wirst du nochmal von 0 bis 100 Punkten bewertet. Dann werden die Ergebnisse aus Stufe 1 und 2 addiert und durch zwei geteilt. Dieses Ergebniss muss nun min. 70 Punkte betragten damit du zugelassen wirst. ERGO: Du musst in Stufe 2 min. 71 Punkte erzielen da dies mit deinen 69 Punkten aus Stufe 1 ein Ergebniss von 140 ergeben würde. Das durch zwei geteilt ergibt ???? -> JA -> 70 PUNKTE! = ZUGELASSEN :-) Hoffe du hast es verstanden. |
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