Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 167
Maller: Offline
Beitrag Datum: 27.07.2009 Uhrzeit: 16:41 ID: 34627 | Social Bookmarks: Steht zumindest groß auf der ersten Seite der Bild Zeitung. Naja nicht ganz: Gericht: Auch ein Bachelor ist ein Architekt - Stuttgart - Stuttgart - Bild.de Hab das Gefühl, dass das hier welche interessieren könnte. PS: Warum eigentlich nicht gleich: "Auch ein Bachelor ist ein Mensch" ... ?
__________________ Hier gehts doch nicht um irgendwelche zweitrangigen Nebensächlichkeiten. Hier gehts nur um Architektur... |
| |
|
ehem. Benutzer Registriert seit: 17.06.2008
Beiträge: 66
fuenfjahresplan: Offline
Beitrag Datum: 27.07.2009 Uhrzeit: 18:30 ID: 34629 | Social Bookmarks: ganz ehrlich? frag mich grad warum ich 6 jahre lang am diplom gesessen bin? das nennt man dann wohl zeitverschwendung! |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 167
Maller: Offline
Beitrag Datum: 27.07.2009 Uhrzeit: 18:58 ID: 34630 | Social Bookmarks: Bleibt die Frage ob "so ein Bachelor" auch einen Job findet wo er die notwendigen 3 Jahre Berufserfahrung sammeln kann. Ich seh schon die nächste Schlagzeile kommen: "Auch 3 Jahre Praktikum berechtigen zur Aufnahme in die Architektenkammer" .......
__________________ Hier gehts doch nicht um irgendwelche zweitrangigen Nebensächlichkeiten. Hier gehts nur um Architektur... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 276
jarrid: Offline
Beitrag Datum: 27.07.2009 Uhrzeit: 19:25 ID: 34631 | Social Bookmarks: es dürfte auf alle fälle dazu führern das sich ganz viele studenten grade fragen ob sie den master überhaupt noch machen sollen und ein großteil von denen wird es dann wohl auch sein lassen. ob das nun sinnig ist, glaube ich nicht. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 04.07.2007
Beiträge: 9
klas: Offline
Beitrag Datum: 03.08.2009 Uhrzeit: 14:32 ID: 34672 | Social Bookmarks: bezieht sich das jetzt nur auf fh-bachelor oder auch uni-absolventen??? sorry für die doofe frage und in wie weit ist das jetzt bindend? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 276
jarrid: Offline
Beitrag Datum: 03.08.2009 Uhrzeit: 14:39 ID: 34673 | Social Bookmarks: meines wissens nach gibt es keinen unterschied zwischen fh bachelor und uni bachelor. ich denke mal wenn du bachelor bist, die kammer dich nicht aufnehmen will und du auf berufung des urteils vom xx.xx.xxxx in stuttgart? klagen willst, wirst du bestimmt aufgenommen. i.d.r. sind solche urteile schon bindend |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 72
netzbau: Offline
Beitrag Datum: 08.08.2009 Uhrzeit: 00:28 ID: 34743 | Social Bookmarks: ich finde die bachelor-master-geschichte einfach müll und bin damals dagegen auf die strasse gegangen. Letztlich bin froh dass ich um 1 semester dran vorbeigeschlittert bin. der bachelor wurde damals eingeführt da der deutsche dipl.ing. scheinbar im ausland unbekannt war. wie man sieht ist sie ja auch sauber in die hose gegangen - im ausland ist er nicht anerkannt, im inland kennt man ihn bei firmen auch oft nicht (im gegensatz zum dipl. ing.). vergleichbar sind die bachelor-abschlüsse international schon gleich gar nicht. nach meiner persönlichen meinung reichen diese kurze studienzeit für das umfassende, notwendige wissen eines architektens nicht aus. die ak´s sehen das ähnlich. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 276
jarrid: Offline
Beitrag Datum: 08.08.2009 Uhrzeit: 14:07 ID: 34750 | Social Bookmarks: im prinzip sehe ich das ähnlich wie du, der dipl.-ing wäre mir auch lieber gewesen. aber ich kann dir bzgl des bekanntheitsgrades im ausland (bachelor) nicht wirklich zustimmen. da der bachelor abschluss, der abschluss ist den man in (fast) allen industrieländern nach absolviertem studium erhält. also falls eine firma in den usa nicht wußte was ein dipl.-ing ist, so weiß sie garantiert was ein bachelor bzw master studium bedeutet. auch in bezug auf auslandsstudienaufenthalte, ist der bachelor schon angenehmer als ein dipl-studium |
ehem. Benutzer Registriert seit: 28.09.2008
Beiträge: 140
Schmetterling*: Offline
Beitrag Datum: 21.08.2009 Uhrzeit: 12:54 ID: 34961 | Social Bookmarks: Ich finde das ehrlich gesagt nicht gut. Wenn man seinen Bachelor gemacht hat, hat man im Grunde nicht mehr als eine Ausbildung, die dauern auch nur 3 Jahre. Und nichtsdestotrotz werde ich auf jeden Fall meinen Master machen. Man findet in Deutschland Architekten wie Sand am Meer, da ist es immer noch besser, wenn man sich seine eigenen Nischen sucht und sich darauf spezialisiert, anstatt so wie viele andere, einfach nur ein 0/8/15-Architekt zu sein. Ich finde das ganze Bachelor/Mastersystem total dämlich. Es wurde ja eingeführt, damit man weltweit einen einheitlichen Abschluss hat, den auch jeder kennt. Der Nachteil dabei ist aber, dass dadurch die Studienzeit um ein ganzes Jahr gekürzt wird, in dem man trotzdem dieselben Theman durcharbeiten muss. Heißt im Klartext: Man hat viel weniger Spielraum und Freiheiten. Und das merke ich jetzt schon, obwohl ich grade mal im 1. Semester bin, bzw. erst ins 2. komme. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 03.06.2007
Beiträge: 9
martin doreth: Offline
Beitrag Datum: 21.08.2009 Uhrzeit: 16:43 ID: 34967 | Social Bookmarks: In dem ganzen Bachelor/Master Umstellungsprozess wurde beschlossen, der Bachelor ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Und somit auch, dass der Master keine Pflichtveranstaltung ist, zum erreichen der Berufsqualifikation. Was jetzt allerdings speziell im Bereich der Architektur nicht das schlechteste wäre. ( ist ja im europäischen Ausland auch so ) Das perfide an der momentanen Situation ist: Da es nicht für jeden Bachelor-Absolventen einen Master-Studienplatz gibt, wird de facto einkalkuliert bzw. hingenommen, dass ein gewisser Prozentsatz dann mit ihrem "Halbabschluss" auf der Strecke bleibt. Das ist genau so, als hätte man gesagt, man liesse trotz erreichtem Vordiplom nur eine bestimmte Zahl von Studenten zum Diplom zu und der Rest kann dann schauen wo er bleibt. Deshalb ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zwar unglücklich aber richtig. Solange nicht gewährleistet ist, dass jedem der die Ausbildung erfolgreich absolviert hat, auch der Weg zum Kammereintrag und sei es über ein Masterstudium ermöglicht wird. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 26.08.2009
Beiträge: 4
Fieldworker: Offline
Beitrag Datum: 26.08.2009 Uhrzeit: 17:01 ID: 35046 | Social Bookmarks: also ich bin die erste generation, die den bachelor abschluss (LA) in nrw hat. die kammer hat eine ausnahmegenehmigung erteilt. ich bin also 100%ig kammerfähig. allerdings will ich nicht verheimlichen froh zu sein den master machen zu können, denn jobtechnisch ist der bachelor eine finanzielle misere. außerdem weiss keiner, was ein ba kann oder nicht. es wird noch lange zeit dauern, bis sich das system etabliert hat. allerdings entwickelt sich gerade eine studienlandschaft, die total interressante kombinationsmöglichkeiten und vertiefungen in bezug auf ba und master zulässt. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 92
LaHood: Offline
Beitrag Datum: 10.09.2009 Uhrzeit: 18:38 ID: 35222 | Social Bookmarks: Nennt mich Pessimist, ich befürchte das der Bachelor die momentane Situation weiter verschärfen wird. Weniger Qualifizierung gibt dem Arbeitgeber die Grundlage noch mehr den Preis zu drücken, das was die Bachelor Absolventen nicht können bekommen sie dann im Büro beigebogen und die qualifizierteren Diplom/Master Abgänger sind weiter auf Job Suche und müssen sich dann finanziell an den Bachelor-Angestellten orientieren, also noch weniger im Sparstrumpf später. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 10.09.2009 Uhrzeit: 20:52 ID: 35224 | Social Bookmarks: Na, noch die Kuh nicht vom Eis. Die Kammer klagt gegen das Urteil aus Baden-Württemberg (der Richter scheint nicht ganz einwandfrei zu sein / laut Presse) und hat da die europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie in der Hinterhand. Die geben 4 Jahre Mindeststudium vor. Glaube nicht, dass man nach der ganzen Bachelor/Master-Umwandelei wegen der Globalisierung nun diese "Einstaatenlösung" festgeschrieben wird. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 13.09.2009 Uhrzeit: 12:22 ID: 35288 | Social Bookmarks: Die Kammern haben teilweise schon beschlossen, dass ein 4 jähriger Bachelor zum Eintritt ausreicht. Es ging in der ganzen Diskussion darum, dass die 3 jährigen BAs nicht ausreichen.... (Unis bieten i.d.R. 4 jährige, FHs 3 jährige BAs an...... ) |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 14.09.2009 Uhrzeit: 12:16 ID: 35308 | Social Bookmarks: Zitat:
Das Urteil betrifft die Klage eines Absolventen mit 3-jährigem Studium, der als Bachelor in die Kammer aufgenommen werden wollte. Die Kammer lehnte dieses ab. Der Absolvent klagte und gewann. Jetzt will die Kammer in Berufung gehen. Für mich steht der 4-jährige Bachelor nicht zur Diskussion! Warum sollte der nicht reichen? Ein ehemaliges FH Diplom hatte, meines Wissens, auch nur 3 Jahre Mindeststudiendauer. Die kamen doch auch in die Kammer rein! Geändert von Archiologe (14.09.2009 um 13:22 Uhr). | |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Architekt ohne Architekt zu sein? | quandum | Beruf & Karriere | 12 | 21.01.2009 18:52 |
Würdet ihr auch ne Fahrtkostenpauschale abrechnen? | casa7 | Beruf & Karriere | 6 | 09.03.2006 10:56 |
Fluchtweg 35m auch bei Sackgassen? | Florian | Planung & Baurecht | 12 | 09.07.2005 11:21 |
indesign funktion auch in illustrator? | danna | Präsentation & Darstellung | 2 | 01.02.2004 18:34 |
trouble hat auch gute Seiten | Daniel | Café | 0 | 08.01.2003 17:39 |