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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 13.08.2009 Uhrzeit: 08:30 ID: 34851 | Social Bookmarks: Hallo Dean, den Dipl.-Ing. würde ich nicht allzusehr heraushängen lassen. Er ist zudem auch nur ein Akad.-Grad und nicht ein Titel, der Bestandteil des Namens ist (wie ein Dr. oder Prof. habil.). Wenn du bei deinen Unterlagen eine einheitlichen Briefkopf hast, kannst du unter deinem Namen z.B. "Dipl.-Ing. der Architektur" oder "Dipl.-Ing. Fachrichtung Architektur" schreiben. Im Lebenslauf solltest du den Dipl.-Ing. zudem in der Kategorie Studienabschluss mit Datum erwähnen. Mehr würde ich nicht machen. Wenn du im Briefkopf ihn bereits erwähnt hast, würde ich im Fließtext ihn nicht mehr benennen und eher schreiben: "... habe ich mein Studium der Architektur im Mai 2009 erfolgreich abgeschossen und ..." Zum "Architekt" in der Stellenanzeige. Du solltest nicht den Eindruck erwecken, dass du bereits Architekt bis. im Betreff kann schon z.B. stehen: "Ihre Stellenausschreibung 'Architekt für Detailplanung Betonbau'". Du solltest dich nur nicht "als Architekt bewerben", aber einen guten Grund liefern, wieso du auch ohne Bauvorlageberechtigung ein Mehrgewinn für den zukünftigen Arbeitgeber bist. |
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