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Funky: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.09.2009 Uhrzeit: 10:04 ID: 35174 | Social Bookmarks: Zitat:
Fakt war bei dem Fall, dass es die Aufgabe des Architekten gewesen wäre sich dazu Belege/Rechnungen etc. zeigen zu lassen. Auf das Wort eines Hausbesitzers sollte man da nicht hören. So hat es auch das Gericht gesehen. Wie der Rechtswanwalt sagte. Wer SCHREIBT der bleibt. Alles muss man schriftlich machen. Wenn man es nicht macht ist IMMER der Architekt in der Beweispflicht, dass es anders war. Der Rechtsanwalt war Fachanwalt für Architekten und sagte, dass im Regelfall die Gerichte meist zugunsten der Bauherren entscheidet. ;-) Ich könnte hier noch einige Beispiele des Rechtsanwaltes nennen. Aber dann würden die meisten sicher vom Glauben abfallen. | |
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Baumplanerin: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.09.2009 Uhrzeit: 23:43 ID: 35175 | Social Bookmarks: Dabke für eure Antworten. Na ja, bei mir ist es ja nicht ganz so riskant (wir hörten in der Vorlesungen immer: ,,Ja, als Architektenanfänger steht man eh schon immer mit einem Bein im Gefängnis, aber bei Ihnen ist das zum Glück nicht ganz so schlimm" ![]() Bauvorlagenberechtigtung ist bei uns nicht so wichtig, weil die meisten Sachen nicht genehmigt werden müssen. Hab ich zumindest gerade so in Erinnerung. Zitat:
![]() Aber ihr habt sicher recht, dass man immer vorsichtig sein sollte. Eine Frage hätte ich dann noch: Da dieser Gartenentwurf einigermaßen ansehnlich war, gebe ich ihn immer gerne zu den Bewerbungsunterlagen. Im Grunde genommen darf ich ja dann erwähnen, dass der so realisiert wurde und ein Projekt für Bekannte war, oder? | |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 14:54 ID: 35183 | Social Bookmarks: natürlich darfst Du das, der Entwurf ist ja dein geistiges Eigentum..... @ Funky: ich versuche nicht, das Ganze ins Lächerliche zu ziehen. Du wirst immer skurile Fälle zu Gehör bekommen. Ein grosser Klassiker ist der, dass der Nachbar / Bekannte / Freund eines Architekten baut (er beachtet nicht immer die Sicherheitsrichtlinien) und der Architekt ihm die Baustelle nicht stilllegt. So und ähnliche Geschichten gibt es zu Dutzend, das Feld einer eventuellen Haftung ist riesig, trotzdem muss man doch realistisch abwägen, wo man sich wirklich in Gefahr begibt und wo nicht. Wie viel Risiko man für Freunde eingehen will, muss man selbst wissen. Es bleibt immer noch der Weg über einen regulären Auftrag mit Honorar, bei dem dann beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen...... |
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Kieler: Offline
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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 17:21 ID: 35185 | Social Bookmarks: @Funky: Hat es einen besonderen Grund, dass Du Deine Beiträge komplett zitierst, mein Mausarm hat schon genug zu scrollen ![]() @noone: Zitat:
Gegenleistung erbrachten Fraunschaftsdienst trotzdem in der Haftung ist, totaler Wahnsinn! Im Allgemeinen hat man nach einem Architektenseminar mit Rechtsanwälten gar keine Lust mehr seinen Beruf auszuüben. Die haben nämlich mit nichts anderem als Streitfällen zu tun und das kann einem dann leicht suggerieren, dass die Welt nur aus solchen besteht. In meinem Persönlichen Nähkästchen sind Honorarangelegenheiten viel präsenter als Haftungsfragen. Und zu dem schönen Satz "wer schreibt der bleibt" ist noch zu sagen, dass er natürlich stimmt, aber dem ein oder anderen hier scheint vielleicht gar nicht bewusst, wie viel man so im Berufsalltag schreibt. Ich schätze mich als absoluten Vielschreiber ein, aber die entscheidenden Punkte hat man dann irgendwie doch immer nur mündlich abgesprochen. Das Ganze halte ich in Bezug auf Baumplanerins Frage für eher zu theoretisch. Ich hätte an Deiner Stelle bei keiner der Leistungen, die Du erbracht hast irgendwelche Bedenken, sie auszuführen, außer vielleicht, dass ich es nicht könnte. Funkys Einwände dazu halte ich für die berühmten Kanonen auf Spatzen... | |
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