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Datum: 06.09.2009
Uhrzeit: 18:34
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,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig?

#1 (Permalink)
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Hallo Forumsmitglieder,

ich bin seit März Absolventin und leider immer noch auf Stellensuche.
Im März/April diesen Jahres habe ich für eine Bekannte den Garten neu geplant. Ohne Auftrag etc. und eine geringe Summe in bar erhalten. Gebaut und gepflanzt hat sie dann alles selber. Alles risikofrei für mich, da alles flach am Boden und kaum technische Details gegeben.
Nun haben mich auch weitere Freunde, die gerade ein Haus bauen wegen ihrer Stützmauer im Garten gefragt.
In anderen Berufsgruppen ist es ja durchaus gang und gäbe, Freunden und Bekannten zu helfen, z.B. bei Handwerkern.
Braucht man eigentlich einen offiziellen Auftrag und muss selbstständig gemeldet sein? Oder wie läuft sowas am besten?

Danke für Tipps.

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Beitrag
Datum: 06.09.2009
Uhrzeit: 23:12
ID: 35171



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig?

#2 (Permalink)
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Da würde ich SEHR vorsichtig sein.

War gerade vor ein paar Tagen erst auf einem Seminar der Architektenkammer "Haftungsfallen für Planer".

Da hat der Rechtsanwalt, der das Seminar gehalten hat Geschichten erzählt, dass einem dabei schlecht wurde. Halte dir immer vor Augen, der Architekt ist IMMER schuld. Du brauchst keinen Vertrag. Es reicht, wenn du mündlich vereinbarst die zu beraten oder ähnliches und schon bist du zu 100% in der Haftung. Bei dir könnte es natürlich noch nicht so schlimm sein, da du sehr wahrscheinlich noch gar keine eingetragene Architektin bist.

Aber ein Beispiel des Rechtsanwalts, dass dir wohl sehr gut die Tragweite zeigen kann.

Ein Architekt wird in seinem Tennisclub von einem Bekannten angesprochen. Der Bekannte will sich mit seiner Frau ein neues Haus kaufen und bittet den Architekt darum doch mal KURZ gucken zu kommen, ob das Objekt denn unbedenklich gekauft werden kann. Der Architekt hat eigentlich leider keine Zeit für seinen Bekannten aus dem Tennosclub. Der nervt ihn aber solange, dass er eines Tages zusagt. Er könne aber nur an einem Sonntag und auch nur ein Stündchen. Das ganze würde aber auch ein klein bißchen was kosten. Der Bekannte schon etwas verärgert, fragt wieviel denn. Der Architekt verlangt für die Stunde, die er nur mal eben gucken soll knapp 70€.

Es kommt an einem Sonntag zur Besichtigung. Sie schauen sich alles an, kommen in den Keller. Der Architekt entdeckt eine helle braune Stelle an der Wand. Er fragt den Besitzer des Hauses was da passiert sei. Der Besitzer antwortet, es hätte Probleme mit eintretendem Wasser gegeben etc. pp. Aber man hätte den Keller ausgegraben und alles neu abgedichtet etc. Der Architekt ist beruhigt. Der Fleck schien auch schon abgeklungen zu sein.

Sein Bekannter kauft das Haus.

Ein paar Wochen später treffen sich die beiden wieder im Tennisclub. Der Bekannte berichtet dem Architekten, dass sie das ganze Haus ausgraben mussten und sich herausgestellt hat, dass der Schaden gar nicht behoben worden ist. Schaden: 60.000€ für Ausgraben und Abdichten.

So jetzt kurz mal nachdenken...Wer hat diesen Schaden bezahlt?


Der Architekt natürlich.

Begründung: Er hätte den Besitzer nach Belegen/Abrechnungen etc. fragen sollen, um sicherzustellen das die Angaben des ehemaligen Hausbesitzers über Reparatur richtig sind. Hat er nicht gemacht. Also VOLL haftbar.

Es Bedarf KEINEM Vertrag um sich haftbar zu machen. ;-)

Die beiden Tennisfreunde sind übrigens nicht mehr per Du. ;-)

Also immer vorsichtig, wenn ihr mal EBEN jemanden beraten sollt oder ähnliches.
Wie gesagt, eines hab ich in dem Seminar gelernt...Der Architekt ist immer schuld und immer der der am Ende zahlt. ;-)

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Datum: 07.09.2009
Uhrzeit: 01:10
ID: 35172



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig? #3 (Permalink)
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jaja, bei Seminaren hört man so einiges.....

mündliche Verträge sind auch ein beliebtes Thema in BGB Seminaren.....

Bei dem Fall oben ist es aber eindeutig BETRUG von Seite des Hauseigentümers, der ja dem Architekten eine falsche Angabe gemacht hat. Wie weit diese Geschichten für Seminare konstruiert sind, und wie weit dazugedichtet wird, mag ich mal offen lassen.

zurück zur eigentlichen Frage:

du kannst alle Planungsaufgaben, die keine Bauvorlageberechtigung bedürfen, direkt bearbeiten und auch in Rechnung stellen. Architekten sind freischaffend, d.h. es bedarf keinerlei Eintragung.

Du trittst dann direkt als GbR auf, d.h. du haftest mit deinem Privatvermögen für eventuelle Schadensersatzzahlungen.

Bei Freunden gilt: es kann immer schiefgehen, und bei Geld hört jede Freundschaft auf. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, bei Planungen berate ich gerne, gebe dann zur Ausführung den Freunden freie Hand, und ziehe mich zurück. Damit gehst Du eventuellen Konflikten bei Ausführung aus dem Weg, auch würde ich mich mit Detailzeichnungen zurückhalten. Mache die Entwürfe, übergebe sie an die Bekannten, und lasse die dann ein Bauunternehmer suchen, der ohne Werkplanung von Dir nach eigener Erfahrung und Regeln der Technik ausführt. Sowas kannst Du bei kleinen Vorhaben wie Stützmauern relativ risikofrei angehen.

Wenn du eine ernsthafte freie Berufstätigkeit in Erwägung ziehst, solltest Du dich auf jeden Fall versichern.....

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Beitrag
Datum: 07.09.2009
Uhrzeit: 11:04
ID: 35174



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig? #4 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Funky Beitrag anzeigen
Da würde ich SEHR vorsichtig sein.

War gerade vor ein paar Tagen erst auf einem Seminar der Architektenkammer "Haftungsfallen für Planer".

Da hat der Rechtsanwalt, der das Seminar gehalten hat Geschichten erzählt, dass einem dabei schlecht wurde. Halte dir immer vor Augen, der Architekt ist IMMER schuld. Du brauchst keinen Vertrag. Es reicht, wenn du mündlich vereinbarst die zu beraten oder ähnliches und schon bist du zu 100% in der Haftung. Bei dir könnte es natürlich noch nicht so schlimm sein, da du sehr wahrscheinlich noch gar keine eingetragene Architektin bist.

Aber ein Beispiel des Rechtsanwalts, dass dir wohl sehr gut die Tragweite zeigen kann.

Ein Architekt wird in seinem Tennisclub von einem Bekannten angesprochen. Der Bekannte will sich mit seiner Frau ein neues Haus kaufen und bittet den Architekt darum doch mal KURZ gucken zu kommen, ob das Objekt denn unbedenklich gekauft werden kann. Der Architekt hat eigentlich leider keine Zeit für seinen Bekannten aus dem Tennosclub. Der nervt ihn aber solange, dass er eines Tages zusagt. Er könne aber nur an einem Sonntag und auch nur ein Stündchen. Das ganze würde aber auch ein klein bißchen was kosten. Der Bekannte schon etwas verärgert, fragt wieviel denn. Der Architekt verlangt für die Stunde, die er nur mal eben gucken soll knapp 70€.

Es kommt an einem Sonntag zur Besichtigung. Sie schauen sich alles an, kommen in den Keller. Der Architekt entdeckt eine helle braune Stelle an der Wand. Er fragt den Besitzer des Hauses was da passiert sei. Der Besitzer antwortet, es hätte Probleme mit eintretendem Wasser gegeben etc. pp. Aber man hätte den Keller ausgegraben und alles neu abgedichtet etc. Der Architekt ist beruhigt. Der Fleck schien auch schon abgeklungen zu sein.

Sein Bekannter kauft das Haus.

Ein paar Wochen später treffen sich die beiden wieder im Tennisclub. Der Bekannte berichtet dem Architekten, dass sie das ganze Haus ausgraben mussten und sich herausgestellt hat, dass der Schaden gar nicht behoben worden ist. Schaden: 60.000€ für Ausgraben und Abdichten.

So jetzt kurz mal nachdenken...Wer hat diesen Schaden bezahlt?


Der Architekt natürlich.

Begründung: Er hätte den Besitzer nach Belegen/Abrechnungen etc. fragen sollen, um sicherzustellen das die Angaben des ehemaligen Hausbesitzers über Reparatur richtig sind. Hat er nicht gemacht. Also VOLL haftbar.

Es Bedarf KEINEM Vertrag um sich haftbar zu machen. ;-)

Die beiden Tennisfreunde sind übrigens nicht mehr per Du. ;-)

Also immer vorsichtig, wenn ihr mal EBEN jemanden beraten sollt oder ähnliches.
Wie gesagt, eines hab ich in dem Seminar gelernt...Der Architekt ist immer schuld und immer der der am Ende zahlt. ;-)
Er konnte uns IMMER die Urteile der jeweiligen Gerichte vorlesen. Der Rechtsanwalt will uns damit nur sensibilisieren. ;-) Da sollte man nicht wie du alles ins Lächerliche ziehen. Spätestens, wenn dir das mal passiert wirst du anders darüber reden.

Fakt war bei dem Fall, dass es die Aufgabe des Architekten gewesen wäre sich dazu Belege/Rechnungen etc. zeigen zu lassen. Auf das Wort eines Hausbesitzers sollte man da nicht hören. So hat es auch das Gericht gesehen.

Wie der Rechtswanwalt sagte. Wer SCHREIBT der bleibt. Alles muss man schriftlich machen. Wenn man es nicht macht ist IMMER der Architekt in der Beweispflicht, dass es anders war. Der Rechtsanwalt war Fachanwalt für Architekten und sagte, dass im Regelfall die Gerichte meist zugunsten der Bauherren entscheidet. ;-)

Ich könnte hier noch einige Beispiele des Rechtsanwaltes nennen. Aber dann würden die meisten sicher vom Glauben abfallen.

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Datum: 08.09.2009
Uhrzeit: 00:43
ID: 35175



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig? #5 (Permalink)
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Dabke für eure Antworten.

Na ja, bei mir ist es ja nicht ganz so riskant (wir hörten in der Vorlesungen immer: ,,Ja, als Architektenanfänger steht man eh schon immer mit einem Bein im Gefängnis, aber bei Ihnen ist das zum Glück nicht ganz so schlimm" ), hoffe ich zumindest.

Bauvorlagenberechtigtung ist bei uns nicht so wichtig, weil die meisten Sachen nicht genehmigt werden müssen. Hab ich zumindest gerade so in Erinnerung.

Zitat:
Bei Freunden gilt: es kann immer schiefgehen, und bei Geld hört jede Freundschaft auf. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, bei Planungen berate ich gerne, gebe dann zur Ausführung den Freunden freie Hand, und ziehe mich zurück. Damit gehst Du eventuellen Konflikten bei Ausführung aus dem Weg, auch würde ich mich mit Detailzeichnungen zurückhalten. Mache die Entwürfe, übergebe sie an die Bekannten, und lasse die dann ein Bauunternehmer suchen, der ohne Werkplanung von Dir nach eigener Erfahrung und Regeln der Technik ausführt. Sowas kannst Du bei kleinen Vorhaben wie Stützmauern relativ risikofrei angehen.
Och, so wie ich die kenne, haben die sicher auch einen Galabauer in petto

Aber ihr habt sicher recht, dass man immer vorsichtig sein sollte.

Eine Frage hätte ich dann noch: Da dieser Gartenentwurf einigermaßen ansehnlich war, gebe ich ihn immer gerne zu den Bewerbungsunterlagen. Im Grunde genommen darf ich ja dann erwähnen, dass der so realisiert wurde und ein Projekt für Bekannte war, oder?

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Datum: 08.09.2009
Uhrzeit: 15:54
ID: 35183



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig? #6 (Permalink)
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natürlich darfst Du das, der Entwurf ist ja dein geistiges Eigentum.....


@ Funky: ich versuche nicht, das Ganze ins Lächerliche zu ziehen. Du wirst immer skurile Fälle zu Gehör bekommen. Ein grosser Klassiker ist der, dass der Nachbar / Bekannte / Freund eines Architekten baut (er beachtet nicht immer die Sicherheitsrichtlinien) und der Architekt ihm die Baustelle nicht stilllegt.

So und ähnliche Geschichten gibt es zu Dutzend, das Feld einer eventuellen Haftung ist riesig, trotzdem muss man doch realistisch abwägen, wo man sich wirklich in Gefahr begibt und wo nicht. Wie viel Risiko man für Freunde eingehen will, muss man selbst wissen. Es bleibt immer noch der Weg über einen regulären Auftrag mit Honorar, bei dem dann beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen......

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Datum: 08.09.2009
Uhrzeit: 18:21
ID: 35185



AW: ,,private Planungen" für Freunde und Bekannte wie zulässig? #7 (Permalink)
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@Funky: Hat es einen besonderen Grund, dass Du Deine Beiträge komplett
zitierst, mein Mausarm hat schon genug zu scrollen

@noone:
Zitat:
...Wie viel Risiko man für Freunde eingehen will, muss man selbst wissen...
interessant ist dabei noch zu wissen, dass man auch bei einem ohne
Gegenleistung erbrachten Fraunschaftsdienst trotzdem in der Haftung ist,
totaler Wahnsinn!

Im Allgemeinen hat man nach einem Architektenseminar mit Rechtsanwälten
gar keine Lust mehr seinen Beruf auszuüben. Die haben nämlich mit nichts
anderem als Streitfällen zu tun und das kann einem dann leicht suggerieren,
dass die Welt nur aus solchen besteht.
In meinem Persönlichen Nähkästchen sind Honorarangelegenheiten viel
präsenter als Haftungsfragen.
Und zu dem schönen Satz "wer schreibt der bleibt" ist noch zu sagen, dass er
natürlich stimmt, aber dem ein oder anderen hier scheint vielleicht gar nicht
bewusst, wie viel man so im Berufsalltag schreibt. Ich schätze mich als
absoluten Vielschreiber ein, aber die entscheidenden Punkte hat man dann
irgendwie doch immer nur mündlich abgesprochen.

Das Ganze halte ich in Bezug auf Baumplanerins Frage für eher zu
theoretisch. Ich hätte an Deiner Stelle bei keiner der Leistungen, die Du
erbracht hast irgendwelche Bedenken, sie auszuführen, außer vielleicht, dass
ich es nicht könnte. Funkys Einwände dazu halte ich für die berühmten
Kanonen auf Spatzen...

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