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Archimedes: Offline

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Beitrag
Datum: 14.09.2009
Uhrzeit: 09:28
ID: 35303



AW: Wir Architekten #16 (Permalink)
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Zitat von k-roy Beitrag anzeigen
das stimmt so nicht, ich behaupte nach wie vor das andere :P
kommt aber natürlich auf die bauherren und projekte an. beim EFH gibts sicher unwissende bauherren (und auch unternehme), beim bürobau nicht.

Selbst bei grösseren öffentlichen Projekten mit wirklich ausgeprägten Kontrollmechanismen auf Seiten des Bauherrn würde man auf beiden Seiten (Architekt und Bauherr) bei genauerer Betrachtung Formfehler finden können. Nicht unbedingt im Bereich Ausschreibung und Vergabe, da passen die anbietenden Unternehmen zu sehr mit auf, aber im Bereich Planung und Bauleitung.
Habe erst kürzlich ein Seminar zu diesem Themenfeld besucht und da zeigt sich, daß auch bei "erfahreneren", älteren Kollegen, die durchaus seit langer Zeit an größeren Projekten beteiligt sind, viele Wissenslücken gerade bei rechtlichen Dingen existieren.
Ich habe es natürlich etwas dramatisiert mit Gefängnis und Privatinsolvenz, aber der Architekt gibt ein gutes Ziel ab, für Bauherren die baurechtlich bewandert sind.
Oft verliert der Architekt durch sein Handeln sogar relativ früh den Schutz seiner Architektenhaftpflichtversicherung, so daß er im Ernstfall tatsächlich unmittelbar mit seinem Privatvermögen haftet, weil die Versicherung nicht mehr zahlt.

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Beiträge: 2.258
noone: Offline


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Beitrag
Datum: 14.09.2009
Uhrzeit: 11:54
ID: 35306



AW: Wir Architekten #17 (Permalink)
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das ist richtig, bei gewerblichen Bauten gibt es ja den vielzitierten "2. Finanzierungsweg", nämlich mit Anwalt gegen den Architekt.

Das liegt aber nicht daran, dass der Architekt sich nicht sicher bzw. unqualifiziert ist, sondern daran, dass man so ziemlich alle Ausschreibungen rechtlich anfechten kann.

Bestes Beispiel sind die Hersteller-LVs, die gleich mal zu 99% rechtlich nicht in Ordnung sind, da sie wegen zu spezifischer Beschreibung (man zielt ja auf das eigene Produkt) eine Wettbewerbsverzerrung den Mitbewerbern gegenüber bewirken.

Und dies führt bei öffentlichen Ausschreibungen zu einer Annulierung der Ausschreibung.

Genauso sind auch fast alle anderen am Bau beteiligten rechtlich belangbar, denn wenn man sucht, findet man in fast allen Gewerken ausgeführte Arbeiten, bei denen irgendwelche Richtlinien nicht beachtet wurden, oder Lücken in der Dokumentation.

Kurz: durch die zahllosen Gerichtsverfahren ist unterschwellig und auch bewusst das Bild des "unnützen" Architekten hervorgegangen. Wie viele Bauherren sind dazu bereit, gegen den Architekt zu klagen, und wie viele trauen sich, gegen einen Bauunternehmer bei Fertighäuser oder schlüsselfertige Häuser zu klagen?

Meiner Meinung entsteht die Konkurrenz unter den Architekten dadurch, dass sie im Vergleich der anderen freien Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte sich dadurch unterscheiden, dass die Qualität ihrer Leistung nicht mit allgemeingültigen Massstäben vergleichbar ist - ausser dem Entwurf z.B. noch in der Ausführung, wo eigentlich immer das Resultat von den ausführenden Firmen abhängt.

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Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline


Archiologe will become famous soon enough Archiologe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 14.09.2009
Uhrzeit: 12:31
ID: 35309



AW: Wir Architekten #18 (Permalink)
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Mein ehemaliger Chef war mindestens einmal die Woche beim Anwalt oder vor Gericht. Die Auseinandersetzung mit den ehemaligen Bauherrn wegen Nichtigkeiten hat einen Großteil seiner wertvollen Zeit eingenommen. Dabei ist er ein sehr verantwortungsbewußter Vertreter seiner Zumpft.

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