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Ort: HH Beitrag Datum: 05.10.2009 Uhrzeit: 12:09 ID: 35680 | Social Bookmarks: Hallo, ich wollte mal fragen ob die 10% mehr, der neuen HOAI, auch bei Euch Angestellten bzw freien Mitarbeitern ankommt, oder muß man das alles neu verhandeln? Wie habt Ihr das geregelt? |
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Ort: HH Beitrag Datum: 05.10.2009 Uhrzeit: 13:22 ID: 35682 | Social Bookmarks: Also ich arbeite als freier Mitarbeiter und frage mich ob ich jetzt einfach so 10% mehr fordern kann. Die Angestellten haben keine Gehaltserhöung bekommen, da die Cheffin die 10% mehr mit ihrer erhöhten Haftung begründet hat. Sie haftet mit der neuen HOAI für mehr als vorher, brauch also das Geld für sich und ihre Versicherung. Ist das so? |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 05.10.2009 Uhrzeit: 13:32 ID: 35683 | Social Bookmarks: naja, die Beiträge der Berufshaftpflicht bemessen sich schon nach den Honoraren, aber sie sind natürlich nicht so hoch wie die Honorare selbst. Ich finde aber nicht, dass mit der Erhöhung der Tafelsätze ein Anspruch auf höhere Angestelltengehälter einhergeht. |
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Ort: HH Beitrag Datum: 05.10.2009 Uhrzeit: 16:36 ID: 35685 | Social Bookmarks: Und wie sieht es mit den freien Mitarbeitern aus? Gibt es bei Euch mehr oder nicht? Es müssen ja vielleicht nicht gleich die vollen 10% sein, aber meine Cheffin verdient durch meine Arbeit jetzt 10% mehr als noch vor 2 Monaten. Da müsste man doch eigentlich beteiligt werden oder nicht? |
Social Bookmarks: Wenn die Angestellten in Architekturbüros bisher zu den Löhnen aus dem Jahre 1996 gearbeitet hätten, dann könnte man vielleicht über eine Erhöhung nachdenken, aber ich glaube, daß die Gehälter der Angestellten seitdem schon gestiegen waren. Für die Inhaber von Architekturbüros ist dieses nämlich die erste Anhebung seit 1996 und ob sich diese in voller Höhe beim Bauherren durchsetzen läßt, ist noch fraglich. Schließlich basiert das Honorar jetzt (nach neuer Regelung) hauptsächlich auf der Kostenschätzung und nicht mehr auf den abgerechneten Kosten. Dann gibt's noch die BonusMalus-Möglichkeit. Es ist durch diese Instrumentarieren doch fraglich, ob nachher tatsächlich etwas mehr in die Kasse des Büros fließt. Eine begründete Forderung nach mehr Gehalt sehe in der neuen HOAI ebenfalls nicht. Eine höhere Gehaltsforderung sollte in erster Linie durch Leistung/Erfahrung und nicht durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen begründet sein, sonst müßte man in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten die Gehälter auch fairerweise nach unten korrigieren. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 05.10.2009 Uhrzeit: 18:15 ID: 35687 | Social Bookmarks: da nach Deiner Aussage in einem anderen Thread die Baukosten Deiner vergleichbaren Objekte in den letzten drei Jahren um 15% gestiegen sind, hast Du allein dadurch natürlich schon ein bisschen mehr als 1996 Ich gebe Dir aber auch Recht, wie oben schon angedeutet, diese zehn Prozent haben meiner Ansicht nach nichts mit den Gehältern der Angestellten oder Freiberuflern zu tun, Sie sind lediglich eine Anpassung an die realen Planungsmehrleistungen, die sich seit der letzten Festlegung der Tafelwerte ergeben haben. |
Social Bookmarks: Keine Frage, aber um diese 15% mehr zu verdienen, wird auch mehr von den Planern erwartet. Gerade beim Thema ENEV. | |
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Beitrag Datum: 07.10.2009 Uhrzeit: 18:56 ID: 35709 | Social Bookmarks: Die HOAI hat ja mit den Gehältern bzw. Bezahlung von freien Mitarbeitern nichts zu tun.... Als freier Mitarbeiter rechnet man sowieso nicht nach HOAI ab, es sei denn man nimmt einem Büro ganze LPs ab. Meist hat man als freier Mitarbeiter auch keine Haftung, in diesem Fall wäre ein Einfordern der 10% schon fehl am Platz--- |
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