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terraplexx: Offline
Ort: BW Beitrag Datum: 19.10.2009 Uhrzeit: 20:53 ID: 35866 | Social Bookmarks: Hallo, habe eine ganz einfache Frage ist mein Entwurf Unieigentum? Hab schon öfters mal soetwas gelesen, aber in meinem Fall möchte die Uni mein Modell nicht rausrücken. Kann man da was tun? Muss die Uni das nicht nach einer gewissen Zeit zurückgeben? vielen Dank |
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Social Bookmarks: Ja, Alles was Du im Rahmen Deines Studiums für die Uni produzierst wird zum Eigentum der Uni. Nichtsdestotrotz hast Du weiterhin das Urheberrecht an allen Deinen Arbeiten und darfst Sie unter Deinem Namen jederzeit veröffentlichen.
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terraplexx: Offline
Ort: BW Beitrag Datum: 19.10.2009 Uhrzeit: 21:20 ID: 35869 | Social Bookmarks: Schade eigentlich. Hab für mehrere hundert Euro ein Modell gebaut, jetzt wird das auch ausgestellt, allerdings muss ich mich persönlich um den Rücktransport kümmern, und das sind 700km ins Ausland.Ansonsten wird das dort vor Ort verschrottet. Fazit: liebe Kommil. bitte gebt eure Knete für was besseres aus, als für edle Modelle. |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 20.10.2009 Uhrzeit: 09:00 ID: 35871 | Social Bookmarks: den zusammenhang verstehe ich nicht, scheinbar kannst du das modell doch mitnehmen und behalten. kleine ergänzung: man darf die arbeit zwar unter eigenem namen verwenden, aber nicht zb an ein büro verkaufen bzw für ein büro verwenden - zb als wettbewerbsbeitrag. bei uns wurde in so einem fall mal ein diplom aberkannt. |
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terraplexx: Offline
Ort: BW Beitrag Datum: 20.10.2009 Uhrzeit: 09:29 ID: 35872 | Social Bookmarks: naja, mitnehmen bedeutet in diesem Fall ein Auto zu mieten, Sprit und Maut zu berechnen und mit allem drum und dran komme ich auf 750,- um mein Modell aus dem Ausland abzuholen. Es wird von der Uni hingebracht, nur nicht wieder zurück. Und da dies davor nirgends angekündigt wurde, bin ich etwas entsetzt. Wäre ich davor in Kenntniss gesetzt worden hätte ich einfach ein günstigeres und einfacheres Modell gebaut. |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 20.10.2009 Uhrzeit: 09:34 ID: 35873 | Social Bookmarks: das klingt auf eden fall ungerecht. vielleicht ist ja ein zuschuß für die rückfahrt bzw eine kostenerstattung für das modell drin ? ansonsten scheint es günstiger zu sein, das modell zu verschicken. |
Social Bookmarks: Am Ende Deines Studium vernichtest Du vermutlich eh alle Modell - oder wo willst Du den ganzen Kram lagern?
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Archiologe: Offline
Beitrag Datum: 20.10.2009 Uhrzeit: 16:38 ID: 35877 | Social Bookmarks: Muß man nicht die Diplom- Modelle/Zeichnung 5 Jahre aufbewahren? Wegen irgendwelcher rechtlicher Sachen? Glaube steht so in einigen POs. Habe alle meine Studi-Holzmodelle aufgehoben. Sind ja größtenteils echt schön! |
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Christo: Offline
Beitrag Datum: 24.10.2009 Uhrzeit: 11:24 ID: 35930 | Social Bookmarks: Mein erster Beitrag - und gleich ein Einspruch... Das dein Entwurf der Uni ist nicht selbstverständlich. Kommt darauf an was in den Leitlinien steht und darauf an wer das, in deinen Fall, Modell finanziert hat. Ein interessanter Link: Urheberrechte stud. Abschlussarbeiten (Bachelor)) Auch wird der Grundsatz, dass alle studentischen Arbeiten der Hochschule gehören anscheinend von einigen Recht***perten in Zweifel gezogen... Grüße |
Social Bookmarks: Zitat:
Kannst Du das etwas konkreter Belegen! Ich glaube Deine Antwort und der Einspruch sind nicht präziese genug! Urheber bleibt immer der Student! Urheberrechte können nicht so ohne weiteres übertragen werden. Nichtsdestotrotz hat die Uni Rechte an allen Arbeiten, die für vdas Studium erbracht wurden. So können diese ohne die weitere Zustimmung des Studenten veröffentlicht werden. Rechtlich ist dagegen wenig zu machen, denn mind. bis zum Diplom sind sämtliche Arbeiten durch die Uni betreut und i.d.R. als Aufgabe gestellt. Die Uni wird damit vielleicht sogar ein "Miturheber". Was Modelle angeht bin ich der Meinung, dass die Uni auf jeden Fall das Recht hat, diese für eine Zeit zu behalten, da diese als Belegexemplar gewertet werden können. Fraglich ist, ob die Uni nach Ablauf einer ggf. juristisch bindenden Nachweisfrist ein Modell einfach entsorgen darf. Sprich Eigentürm könnte durchaus der Student sein, der aber der Uni ein Nutzungsrecht einräumt.
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Christo: Offline
Beitrag Datum: 25.10.2009 Uhrzeit: 14:43 ID: 35949 | Social Bookmarks: Zitat:
Das die Urheberrechte gerade bei benoteten Arbeiten alleine beim Studenten bleiben - ja müssen, weil diese ja sonst nicht mehr benotet werden könnten, da es sich nicht um eine eigene Arbeit handeln würde - erscheint mir logisch. Natürlich muss man hier zwischen Projektarbeiten/Abschlussarbeiten welche eigenständig erarbeitet werden und arbeiten welche in Seminaren oder Übungen entstehen... Aber wer weiß... oft genug werden studentische Arbeiten von der Hochschule weiter verwandt und nicht mal als solche gekennzeichnet... Was die Nutzungsrechte angeht - da der Student sich nicht in einen Arbeitsverhältnis befindet und gerade wenn sich in den Studienordnungen und Richtlinien nichts entsprechendes findet würde ich sagen, dass alle Arbeiten in denen der Student Zeit und Material verwendet alleine die seinige sind und bleiben. Den erhält von der Hochschule keine Gegenleistung für Zeit und Material.... Natürlich muss er seine Arbeit zur Bewertung abgeben - aber im Eingangs genannten Fall muss die Uni dem Studenten seine Arbeit wieder zurückgeben... aber da sind wir uns ja einig. Wie gesagt - ich habe kein entsprechendes Urteile gefunden, weder pro noch contra... Grüße | |
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Urheberrechte stud. Abschlussarbeiten (Bachelor) - JuraForum.de | dieses Thema | Refback | 20.05.2010 14:31 | |
Juraforum - Urheberrechte stud. Abschlussarbeiten (Bachelor) | dieses Thema | Refback | 24.10.2009 23:48 |
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