|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 17.11.2009 Uhrzeit: 10:33 ID: 36394 | Social Bookmarks: Hallo, die EnEV 09 regelt im §21 ziemlich genau, wer einen Architekturausweis ausstellen darf. Als Absolvent musst Du bei Nachfrage nachweisen können, das ein Ausbildungsschwerpunkt bei Dir energiesparendes Bauen war. Auf der anderen Seite sehe ich einen Interessenskonflikt, wenn jemand ein Zertifikat für seine Immobilie selber ausstellt. Als Käufer würde mich das nicht sonderlich beeindrucken. Gruß -- Blumenschein |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Großraum Bielefeld - Suche für einen städtebaulichen Wettbewerb einen Mitstreiter/ein | Björn4 | Beruf & Karriere | 0 | 12.04.2006 11:52 |
Wie einen Lehrauftrag bekommen? | Francis | Beruf & Karriere | 5 | 22.02.2006 10:36 |
Tipps für einen Architektur-Erstsemestler | Erstsemestler | Studium & Ausbildung | 32 | 02.09.2003 09:50 |