Social Bookmarks: Hallo zusammen! Kennt jemand eine Möglichkeit in einem Architektenvertrag nach neuer HOAI eine Skontovereinbarung (z.B: 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen) einzubauen? Natürlich darf eine solche Vereinbarung nicht zur Unterschreitung des Mindesthonorars führen, aber die Frage ist ob eine Skonto-Vereinbarung bei freiberuflichen Dienstleistungen überhaupt möglich wäre. Danke. | |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 48
Sadi: Offline
Beitrag Datum: 25.11.2009 Uhrzeit: 21:14 ID: 36534 | Social Bookmarks: Die neue HOAI gibt doch mit § 15 Abs. 2 HOAI die Möglichkeit eines Zahlungsplanes vor. Darin könnte man doch Skonto verankern, oder nicht? Es gibt doch jetzt auch die Bonus (20%)- Malus (5%)- Regelung... in so fern gäbe es theoretisch ja auch eine Unterschreitung des Mindestlohns, wenn die Malus- Regelung zuschlägt. Aber sicher bin ich mir nicht ob es geht. Sinn der neuen HOAI ist es ja die Honorare von der Baumaßnahme zu lösen... Stichwort: Abrechnung Nach dem jetzt geltenden Baukostenberechnungsmodell soll das Honorar des Auftragnehmers von den in Ansatz zu bringenden Baukosten möglichst früh abgetrennt werden. Die Kostenberechnung soll nunmehr maßgeblich für die Honorarermittlung sein. Das Honorar ist also von den tatsächlich anrechenbaren Kosten abgekoppelt. Aber ohne gewähr ^^ |
Social Bookmarks: Danke für die Antwort. Was Du mit Bonus und Malus-Regelung schreibst ist richtig, aber sie halt Bestandteil der neuen HOAI. Skonto soweit mir bekannt nicht. Daher müßte man eigentlich über dem Mindesthonorar anbieten, damit man nach Skontoabzug nicht unter das Mindesthonorar rutscht und so gegen die HOAI verstößt. Bei Skonto gehts ja eigentlich nur darum, daß man als Auftragnehmer möglichst schnell seine Rechnungen bezahlt bekommt und der Auftraggeber dafür einen Preisvorteil erhält. Ich würde gerne eine solche Vereinbarung treffen, da man sonst teilweise 4-6 Wochen auf die Begleichung der Honorare warten muß. Ich bräuchte dazu allerdings eine verbindliche Aussage. | |
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Beiträge: 116
Matthias: Offline
Ort: Freising Beitrag Datum: 26.11.2009 Uhrzeit: 10:51 ID: 36540 | Social Bookmarks: dann frag doch mal bei der Kammer nach, die HOAI-Experten dort geben bei solchen Einzelfragen schnell eine Auskunft, die deutlich fundierter sein dürfte als unsere Mutmaßungen hier. ... und dann darfst Du uns natürlich auch informieren. Gruß, Matthias |
Social Bookmarks: Zitat:
Hab schon nachgefragt, aber warte noch auf die Antwort. Ihr hört dann von mir. | ||
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Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 26.11.2009 Uhrzeit: 11:04 ID: 36542 | Social Bookmarks: Skonti der Unternehmer mindern ja auch nicht die anrechnbaren Kosten, denn Sie sind kein Nachlass sondern eine private Regelung zur Zahlungsbeschleunigung. Ich hab´s zwar selbst noch nicht gemacht, wüsste aber nicht warum das nicht möglich sein sollte. |
Social Bookmarks: Meines Wissens gibts es keine legale Möglichkeit im Rahmen der HOAI das Mindesthonorar zu unterschreiten. Das hieße, wenn Mindesthonorar vertraglich vereinbart wurde und man zieht nachträglich 2, 5 oder 10% als Skonto oder Rabatt ab, dann liegt man unter dem "gesetzlichen" Mindesthonorar. Ich denke, daß es daher nicht unproblematisch ist, denn ansonsten würde diese Möglichkeit sicherlich genutzt um konsequent unter HOAI anbieten zu können. Mir geht es allerdings nicht darum die HOAI zu unterschreiten, sondern dem Kunden einen Anreiz zur schnellen Bezahlung zu bieten. Ich warte mal ab was die Kammer dazu sagt. | |
Social Bookmarks: Skontonachlässe sind nicht zulässig, wenn preisgebundene Leistungen nach HOAI angeboten bzw. abgerechnet werden. Das sagt die Kammer. | |
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